Allmenrod

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Allmenrod
Ortswappen Allmenrod
Koordinaten: 50° 38′ N, 9° 20′ OKoordinaten: 50° 37′ 45″ N, 9° 19′ 38″ O
Höhe: 407 (357–442) m
Fläche: 7,51 km²[1]
Einwohner: 320 (31. Dez. 2016)[2]
Bevölkerungsdichte: 43 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. August 1972
Postleitzahl: 36341
Vorwahl: 06641

Allmenrod ist ein Dorf in Oberhessen mit ca. 300 Einwohnern und Ortsteil der Kreisstadt Lauterbach des mittelhessischen Vogelsbergkreises.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kirche in Allmenrod im Jahr 2003

Ortsgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Allmenrod erfolgte im Jahr 1133 unter dem Namen Almunderoth.[1] Der Dorfname ist eine Abwandlung von „Alamunds Rode“, womit an den ersten Einwohner erinnert wird, der an der Stelle des heutigen Allmenrod nach Rodung des Waldes die erste Siedlung erbaute. Das Grundwort des Namens hatte die Bedeutung „durch Rodung urbar gemachtes Land“. Konkret bedeutet dies also „Rodung des Alamund“. Der Ortsname änderte sich dann von Alamunderod zu Allmenrod. In einer Urkunde (ca. 1133–1152) des Abtes Heinrich von Hersfeld sagt dieser aus, „dass sein Dienstmann Dietrich die Kirche zu Almunderot erbaut habe, teils weil ihm seine seitherige Kirche zu entlegen sei, teils um noch mehr Bewohner in diese wüste Gegend zu ziehen“. In der Urkunde werden als zu der neu erbauten Kirche gehörig die Dörfer Almunderot, Woffenrot, Willihelmerot, Breinten und Dirlammen bezeichnet. Die in der Urkunde des Abtes Heinrich erwähnten Dörfer sind in der Folge bis auf Allmenrod und Dirlammen (Lautertal) untergegangen.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Allmenrod:

„Almenrode (L. Bez. Lauterbach) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg 1 St. von Lauterbach, gehört dem Freiherrn von Riedesel, hat 1 Kirche, 44 Häuser und 287 Einw., die außer 1 Kath. evangelisch sind. – In einer Urkunde, die zwischen die Jahre 1131 und 1152 fällt, bezeugt der Abt Heinrich von Hersfeld, daß sein Dienstmann Dieterich von Almenrode, mit Zustimmung des Erzbischofs von Mainz, des Archipresbyters und seines Pfarrers, so wie mit seiner des Abts, Erlaubniß eine Kirche zu Almenrode erbaut habe, theils weil ihm seine bisherige Pfarrkirche zu entlegen gewesen, theils um noch mehr Bewohner in die Nähe dieser Wüste zu ziehen. Die bemerkte Pfarrkirche war ohne Zweifel die zu Frischborn, in welche der Ort auch jetzo wieder eingepfarrt ist.“[3]

Aus dem Ersten Weltkrieg kehrten insgesamt 13 Allmenröder nicht zurück. An sie erinnert das Kriegerdenkmal auf dem Allmenröder Friedhof. Die Hungerjahre nach dem Krieg wirkten sich auf Grund der Landwirtschaft nicht sonderlich auf Allmenrod aus. Die Inflation machte sich wirtschaftlich gesehen negativ bemerkbar. Schon in der ersten Hälfte der 1920er Jahre gab es allerdings zwei wesentliche Verbesserungen für Allmenrod. Das Dorf wurde an das Stromnetz angeschlossen und bekam eine zentrale Wasserversorgung.

Im Zweiten Weltkrieg blieb das Dorf von unmittelbaren Kriegseinwirkungen verschont, aber 15 Allmenröder kehrten aus dem Krieg nicht zurück. Amerikanische Panzerspitzen kamen in der Karwoche nach Allmenrod. Am Gründonnerstag 1945 verließen die letzten Wehrmacht­soldaten, eine Sanitätskompanie, das Dorf Richtung Alsfeld. Später durchquerten noch einmal zwei Soldaten mit einem Beiwagenkrad auf dem Weg nach Köddingen das Dorf, weil sie Meldung an einen Divisionsgefechtsstand bringen sollten, der zu diesem Zeitpunkt allerdings schon in der Hand der Amerikaner war. Sie kehrten zurück in das Dorf und sind später gefallen. Am Karfreitag hängte der damalige Bürgermeister mit zwei weiteren Dorfbewohnern eine weiße Flagge am Kirchturm auf, und am selben Tag wurde Allmenrod von einem Vorkommando amerikanischer Truppen eingenommen. Die Masse an amerikanischen Soldaten kam am 1. Osterfeiertag in das Dorf. Die Besatzer ordneten die Abgabe aller Waffen und Fotoapparate an.

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde Allmenrod zum 1. August 1972 kraft Landesgesetz in die Kreisstadt Lauterbach eingemeindet. Gleichzeitig wechselte es mit Lauterbach in den neu errichteten Vogelsbergkreis.[4][5] Für Allmenrod wurde, wie für die übrigen durch die Gebietsreform eingegliederten Gemeinden, ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[6]

Verwaltungsgeschichte im Überblick[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Allmenrod angehört(e):[1][7][8]

Gerichtszugehörigkeit seit 1803[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Allmenrod ab 1806 das „Patrimonialgericht der Freiherren Riedesel zu Eisenbach“ in Engelrod zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Dafür wurde das standesherrliche „Landgericht Lauterbach“ geschaffen, das nunmehr auch für Allmenrod zuständig war. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[16]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Lauterbach“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[17]

Am 1. Januar 2005 wurde das Amtsgericht Lauterbach als Vollgericht aufgehoben[18] und zur Zweigstelle des Amtsgerichts Alsfeld.[19] Zum 1. Januar 2012 wurde auch diese Zweigstelle geschlossen.[20]

Wüstungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Besonderheit von Allmenrod sind die Wüstungen, die rings um das heutige Dorf verteilt sind. Es handelt sich dabei um insgesamt neun untergegangene Siedlungen – Dörfer oder Einzelgehöfte –, die allesamt urkundlich nachgewiesen sind und deren Wohnplätze weitgehend lokalisiert sind: Woffenrot (Wolfenrod), Breinten (Brenden), Warta, Hohenwarta, Hetzelshausen, Dörkelnrod, Eckenrod, Willihelmrot und Eichen. An diese untergegangenen Siedlungen erinnern noch die heutigen Flurbezeichnungen und Namen von Walddistrikten: Wolfersberg und Wolfssaal, Brendergrund und Brenderwasser, Wartwiesen, Walddistrikt Hetzelshausen, Dörkelberg, Eckenrod, Wilderod und Eichen.

Bevölkerung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einwohnerstruktur 2011[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Allmenrod 315 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 60 Einwohner unter 18 Jahren, 111 zwischen 18 und 49, 60 zwischen 50 und 64 und 84 Einwohner waren älter.[21] Die Einwohner lebten in 114 Haushalten. Davon waren 18 Singlehaushalte, 39 Paare ohne Kinder und 45 Paare mit Kindern, sowie 9 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 33 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 57 Haushaltungen lebten keine Senioren.[21]

Einwohnerentwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1806: 242 Einwohner, 39 Häuser[12]
• 1829: 287 Einwohner, 44 Häuser[3]
• 1867: 312 Einwohner, 47 bewohnte Gebäude[22]
• 1875: 294 Einwohner, 46 bewohnte Gebäude[23]
Allmenrod: Einwohnerzahlen von 1800 bis 2015
Jahr  Einwohner
1800
  
245
1806
  
242
1829
  
287
1834
  
318
1840
  
339
1846
  
335
1852
  
347
1858
  
335
1864
  
324
1871
  
300
1875
  
294
1885
  
277
1895
  
260
1905
  
285
1910
  
272
1925
  
262
1939
  
248
1946
  
369
1950
  
345
1956
  
294
1961
  
260
1967
  
336
1970
  
342
1980
  
?
1990
  
?
2003
  
389
2005
  
353
2011
  
315
2015
  
331
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; Stadt Lauterbach[2]; Zensus 2011[21]

Historische Religionszugehörigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1829: 286 evangelische, ein katholischer Einwohner[3]
• 1961: 238 evangelische (= 91,54 %), 18 katholische (= 6,92 %) Einwohner[1]

Politik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bürgermeister (1821–1972)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dorfgemeinschaftshaus im Jahr 2003

Erstes gewähltes Ortsoberhaupt für den Gemeindeverband war Bürgermeister Roth. Weitere Bürgermeister dieses bis zum Jahre 1852 bestehenden Gemeindeverbandes waren ab 1824 Bürgermeister Schneider („Schmitts“) und ab 1845 Bürgermeister Konrad Stock, der in „Kurtes“ wohnte.

  • 1865 Heinrich Lerch
  • 1883 Georg Lerch
  • 1919 Heinrich Lerch
  • 1933 Karl Schmelz
  • 1942 Karl Rockel
  • 1943 Heinrich Lerch
  • 1945 Heinrich Helwig
  • 1947 Karl Zinn
  • 1964 Ludwig Kohlhausen
  • 1965 Kurt Gerbig

Ortsvorsteher (ab 1972)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 1. Oktober 1972 Karl Hainer
  • 13. Mai 1977 Kurt Gerbig
  • 23. April 1985 Werner Schäfer
  • 1. April 1993 Uwe Habermehl
  • 27. März 2011 Jörg Hauer
  • 14. März 2021 Marcel Rockel

Kultur und Sehenswürdigkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1865 wurde auf dem Friedhof eine Blutbuche gepflanzt, die inzwischen zu einem der größten Laubbäume in der Allmenröder Gemarkung geworden ist. Mit dieser Pflanzung war die Witwe einem Wunsch ihres im gleichen Jahr verstorbenen Ehemannes, des Herrschaftlichen Revierförsters Theodor Hoffmann nachgekommen. Dieser verstarb im Alter von nur 51 Jahren und hinterließ neben seiner Ehefrau zehn Kinder, von denen das jüngste noch nicht ein Jahr alt war.
2006 wurde der neue Dorfplatz in der Dorfmitte eingeweiht und ihm den Namen „Kurt-Gerbig Platz“ vergeben.

Dorfwappen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dorfwappen Allmenrod

Das Dorfwappen wurde im Jahr 2006 anlässlich der 875-Jahr-Feier neu geschaffen. Die Farben gelb steht für die Landwirtschaft und grün symbolisieren die Wälder um Allmenrod, von denen Allmenrod einst lebte. Die 9 Blumen um den Rand symbolisieren die 9 ehemaligen Siedlungen, die Axt symbolisiert die Rodung des Waldes und die Türkenbundlilie die Verbundenheit zum heutigen Vogelsbergkreis, der dieses Symbol auch im Wappen führt.

Das alte Spritzenhaus[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das in 1928 erbaute, im Dorf sogenannte „Alte Spritzenhaus“, wurde als Ersatz für ein kurz zuvor abgebranntes Spritzenhaus errichtet. Seit 2018 wurde das Gebäude durch die Dorfbewohner in Eigenarbeit renoviert und im Jahr 2021 wurde das Projekt beendet. Das Projekt wurde durch den Vogelsberger Landrat, den Bürgermeister der Stadt Lauterbach und weitere Vereine finanziell unterstützt.

Bauwerke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Regelmäßige Veranstaltungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Dorffest
  • Traditionskirmes
  • Maifeuer
  • Nikolausfeier
  • Halloweenfeier

Dorfvereine[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Burschenschaft Allmenrod
  • Dorfclub Allmenrod
  • Landfrauen Allmenrod
  • Feuerwehr Verein Allmenrod (die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Allmenrod ist eingegliedert in Feuerwehr Lauterbach Löschzug-West zusammen mit den Nachbarorten Heblos und Sickendorf)
  • ACV Allmenrod (Zusammenschluss mehrerer Vereine)
  • Grillhütten Verein Allmenrod
  • Angelverein Allmenrod
  • Altbier Fanclub Allmenrod
  • Salzekuchejonge Allmenrod

Anmerkungen und Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Lauterbach) und Verwaltung.
  4. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
  5. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.

Einzelnachweise

  1. a b c d e Allmenrod, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 4. Mai 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. a b Einwohnerzahlen nach Ortsteilen. (PDF; 55 kB) In: Webauftritt. Stadt Lauterbach, archiviert vom Original; abgerufen im Mai 2018.
  3. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 3 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Alsfeld und Lauterbach (GVBl. II 330-12) vom 1. August 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 215, §§ 8 und 12 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  5. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 368.
  6. Hauptsatzung. (PDF; 30 kB) §; 6. In: Webauftritt. Stadt Lauterbach, abgerufen im März 2019.
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  8. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. Die Zugehörigkeit des Gerichts Engelrod anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  10. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 13 ff., § 24 Punkt d) XI. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  11. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 9 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 280 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  13. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 426 (online bei Google Books).
  14. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 158 ff. (online bei Google Books).
  15. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  16. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  17. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  18. Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (GVBl. I S. 507–508) vom 20. Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr. 24, S. 507–508 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,4 MB]).
  19. Vierte Verordnung zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen. Art. 1 §4 Abs. 1 (GVBl. I S. 552) vom 29. Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr. 25, S. 552 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  20. Fünfte Verordnung zur Änderung der Gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz vom 9. Dezember 2010 (GVBl. I S. 709–710)
  21. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 38 und 78, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  22. Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 120 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  23. Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 15. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 17 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Allmenrod – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien