Alois Zeiler

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Alois Zeiler (* 16. Mai 1868 in Dillingen an der Donau; † 1966 in Offingen[1]) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Katholik Zeiler legte 1890 und 1893 die juristischen Staatsprüfungen jeweils mit der Note „bestanden“ ab. 1894 war er für ein halbes Jahr Rechtsanwalt. Danach war er 1894 Rechtspraktikant am Amtsgericht Neuburg und 1895 dann bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht München I. 1895 ernannte man ihn zu III. Staatsanwalt beim Landgericht Deggendorf. 1897 wurde er Amtsrichter am Amtsgericht Augsburg. 1899 kam er als II. Staatsanwalt nach Kempten bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht. 1902 wurde er dort Landgerichtsrat. 1910 wurde er zum I. Staatsanwalt befördert und in das linksrheinische Bayern, nach Zweibrücken zum Landgericht versetzt. Im Oktober 1918 wurde er Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken. Im September 1919 kam er an das Reichsgericht. Er war Zivil- und Strafsenaten des Reichsgerichts tätig. Er trat 1935 in den Ruhestand.

Sein nach der Pensionierung geschriebenes Buch „Meine Mitarbeit“ gilt als einer der „bemerkenswerte[n] Richterbücher“ und ist weitgehend ein nüchterner Rechenschaftsbericht. Darin schildert er erschöpfend seine Tätigkeit als Richter und Rechtswissenschaftler mit umfassender Literaturangabe. Er war insbesondere in der Frage einer Aufwertungsrechtsprechung engagiert.[2] Nach der Pensionierung lebte er in Offingen.[3]

Werke (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Gesetzliche Zulagen für jeden Haushalt, Stuttgart 1916.
  • Einkommensabgaben: gesellschaftlicher Ausgleich und Gesamtverbrauchsteuer, Zweibrücken 1919.
  • Die Zeilerschen Umwertungszahlen zu einer Ausgleichung zwischen Gläubigern und Schuldnern nach Treu und Glauben für Durchschnittsverhältnisse, Stuttgart 1924.
  • Aufwertungsfälle vom Reichsgericht, Leipzig 1926.
  • Meine Mitarbeit, Braunschweig 1938.
  • Am Mundartquell der deutschen Sprache, Offingen 1962.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Martin H. Geyer: Recht, Gerechtigkeit und Gesetze: Reichsgerichtsrat Zeiler und die Inflation, ZNR 16 (1994), S. 349–372.

Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 383.
  • Friedrich Karl Kaul, Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933–1945), Ost-Berlin 1971, S. 300.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gudrun Wedel: Autobiographien von Frauen. Ein Lexikon. Köln 2010, S. 624.
  2. Auch 1948 trat er für einen Lastenausgleich bei der Währungsreform in Westdeutschland ein, Deutsche Rechts-Zeitschrift 3. Jahrgang (1948), S. 269, Rn. 20.
  3. Sein Sohn, Hermann Zeiler (1927–1966) war in der Geschäftsleitung der hiesigen bayrischen Filzwarenfabrik (Karl Ritter von Klimesch (Hrsg.): Köpfe der Politik, Wirtschaft, Kunst und Wissenschaft, Band 2, 1953, S. 1235) und seine Tochter Heidi (1897–nach 1980) war mit August Offermann (1887–1954), einem anderen Mitglied der Geschäftsleitung verheiratet.