Ambulatorium (Einrichtung deutscher Krankenkassen)

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Ein Ambulatorium ist eine im Rahmen gewerkschaftlich orientierter Selbstverwaltung entstandene medizinische Einrichtung der Krankenkassen zur Behandlung ihrer Versicherungsmitglieder. Ambulatorien entstanden nach dem reichsweiten Ärztestreik von 1923/24. In ihnen behandelten von der Krankenkasse angestellte Ärzte verschiedener Fachrichtungen die Patienten. Sie entstanden auch in vielen weiteren Städten. Ambulatorien wurden 1933 abgeschafft und später in der DDR wieder eingeführt.[1]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Eberhard Wolff: Ärztestreik und Ambulatorien. In: Dtsch Arztebl. Band 94, Nr. 21, 1997 (aerzteblatt.de).
  • Anja Schulte-Lutz: Rückblick: Der Ärztestreik 1923/1924 – Einzelverträge zwischen Ärzten und Kassen gab es (danach) nicht mehr. In: Ambulante Chirurgie. 10. Jahrgang, Nr. 1/2006,15, 2006 (arzt-in-europa.de).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Sabine Schleiermacher: Ambulatorium. In: Pschyrembel online – pschyrembel.de. April 2016, abgerufen am 7. Dezember 2020.