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Amt Blumberg

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Das Amt Blumberg war in napoleonischer Zeit eine Verwaltungseinheit im Südosten des Großherzogtums Baden. Es bestand von 1807 bis 1813.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Historischer Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im hohen Mittelalter hatte sich am südwestlichen Ende der Baaralb mit den Herren von Blumberg ein lokales Adelsgeschlecht etablieren können. Ihr gleichnamiges Herrschaftsgebiet wurde 1537 vom Haus Fürstenberg käuflich erworben. Aus diesem entstand das Obervogteiamt Blumberg, dem auch einige weitere Dörfer zugeordnet wurden,[1] und das von einem Obervogt geleitet wurde.[2]

In badischer Zeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Orte des Amtes Blumberg

Mit der Rheinbundakte von 1806 wurde das Haus Fürstenberg mediatisiert, ihr Fürstentum Fürstenberg zum größten Teil der badischen Landeshoheit unterstellt. Dessen Regierung errichtete daher im Sommer 1807 das standesherrschaftliche Amt Blumberg, das sich, wie bereits zuvor, neben dem Hauptort Blumberg aus den Ortschaften Riedböhringen, Hondingen, Randen, Riedöschingen und Mundelfingen zusammensetzte. Im Rahmen der Verwaltungsstruktur des Landes wurde es der Provinz des Oberrheins, auch Badische Landgrafschaft genannt, zugeordnet.[3] Leiter blieb der bisherige Obervogt, Franz Alois Würth.[4]

Im Dezember 1807 wurde das Amt Blumberg dem landesherrschaftlichen Obervogteiamt Blumenfeld unterstellt.[5] In Umsetzung des Novemberedikts von 1809 wurde diese Konstellation Anfang 1810 aufgehoben, das Amt unterstand nun dem neu errichteten Donaukreis.[6] Ende 1810 wurde das Amt Donaueschingen aufgelöst und dem Amt Hüfingen eingegliedert.[7]

Nachdem die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit 1813 eine einheitliche Zuständigkeit der Ämter ermöglicht hatte, war vorgesehen, Blumberg dem Bezirksamt Hüfingen einzugliedern.[8] Dies wurde aber nicht umgesetzt, stattdessen entstand aus dem fürstenbergischen Amt Blumberg das großherzogliche Bezirksamt Blumberg.[9]

Weitere Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1824 wurde das Bezirksamt Blumberg, wie 1813 vorgesehen, dann doch aufgelöst und dem Bezirksamt Hüfingen eingegliedert.[10] Dieses ging 1849 im Bezirksamt Donaueschingen, der 1939 in den Landkreis Donaueschingen umgewandelt wurde, auf. Im Zuge der Kreisreform Anfang 1973 kamen Blumberg und Umgebung zum Schwarzwald-Baar-Kreis.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Franz Ludwig Baumann: Die Territorien des Seekreises. Badische Neujahrsblätter, Viertes Blatt, 1894, S. 37.
  2. Abschnitt zum Obervogteiamt Blumberg im Staats- und Addresshandbuch des schwäbischen Reichs-Kraises, 1799 Band 1, S. 382.
  3. General-Ausschreiben über die Eintheilung des Großherzogthums Baden in Bezirke, veröffentlicht am 7. Juli 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 23, S. 96.
  4. Wolfram Angerbauer: Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg : 1810 bis 1972. Herausgegeben 1996 von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg.
  5. Landesherrliche Verordnung. Weitere Organisation der executven Landesbehörden. Veröffentlicht am 22. Dezember 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 44, S. 282.
  6. Beilage A zum Organisationsrescript vom 26. November 1809, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 9. Dezember 1809, S. 404.
  7. Umstrukturierung der Bezirkseinteilung, Verordnung vom 15. November 1810, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 4. Dezember 1810, Heft XLIX, S. 357.
  8. Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. Juli 1813, Heft XXII, S. 133.
  9. Siehe diese Bekanntmachung vom 25. Oktober 1813, veröffentlicht am 30. Oktober 1813 im Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den See-, Donau-, Wiesen- und Dreisam-Kreis.
  10. Entsprechende Verordnung vom 29. April 1824, veröffentlicht am 8. Mai 1824 im Großherzoglich Badischen Staats- und Regierungsblatt, Heft X, S. 68.