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Amt Hohenhameln

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Das Amt Hohenhameln im heutigen Niedersachsen war ein historisches Verwaltungsgebiet des Königreichs Hannover.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Amt entstand im Zuge der Verwaltungsreform von 1852 durch Teilung des Amts Peine. Der Verwaltungssitz befand sich in Hohenhameln, einer heutigen Gemeinde des Landkreises Peine. Das Amt wurde im Jahr 1859 wieder mit dem Amt Peine vereinigt.

Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei seiner Gründung (1852) umfasste das Amt folgende Gemeinden:[1]

Amtmann[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 1852–1859: Georg Ludwig Baring, Amtmann

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, die Bildung der Amtsgerichte und untern Verwaltungsbehörden betr., vom 7. August 1852. In: Christian Hermann Ebhardt: Die Staats-Verfassung des Königreichs Hannover. Eine Zusammenstellung der die Staats-Verfassung betreffenden Gesetze Verordnungen und Ausschreiben. Rümpler, Hannover 1860, S. 822–823