Amt Rosbach

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Amt Rosbach (auch: Amt Roßbach) war ein Amt der Landgrafschaft und zuletzt des Großherzogtums Hessen.

Funktion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Mittelalter und Früher Neuzeit waren Ämter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft. Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt. Dem Amt stand ein Amtmann vor, der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Amt Rosbach gehörte zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die 1806 zum Großherzogtum Hessen wurde. Hier lag das Amt in der Provinz Oberhessen.

Ab 1820 kam es im Großherzogtum zu Verwaltungsreformen. 1820 wurde das Amt Rosbach aufgelöst und dem Amt Friedberg zugeschlagen.[1] Aber schon ein Jahr darauf, 1821, wurden mit einer weiteren Reform auch auf unterer Ebene Justiz und Verwaltung getrennt und alle Ämter aufgelöst. Für die bisher durch die Ämter wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden Landratsbezirke geschaffen, für die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte.[2] Die Verwaltungsaufgaben des ehemaligen Amtes Friedberg wurden auf den Landratsbezirk Butzbach[2] und die Rechtsprechung dem Landgericht Friedberg übertragen.[2]

Bestandteile[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bis zu seiner Auflösung gehörten zum Amt Rosbach die Gemeinden[3]

Recht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Amt Rosbach galt das Gemeine Recht, behielt seine Geltung auch im gesamten 19. Jahrhundert[4] und wurden erst zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ober-Rosbach, Wetteraukreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 6. April 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. a b c Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (409–410) (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  3. L. Ewald: Beiträge zur Landeskunde. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landes-Statistik (Hg.): Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen. Jonghaus, Darmstadt 1862, S. 53.
  4. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. Karte.