Amtsgericht Gunzenhausen

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Das Amtsgericht Gunzenhausen war von 1879 bis 1975 ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Gunzenhausen in Bayern.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns ein Landgericht (älterer Ordnung) in Gunzenhausen errichtet. Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde aus diesem ein Amtsgericht in Gunzenhausen gebildet, dessen Sprengel identisch mit dem des vorhergehenden Landgerichts Gunzenhausen war.[1] Mit Wirkung vom 1. Januar 1970[2] wurde der Bezirk des ehemaligen Amtsgerichts Wassertrüdingen vom Amtsgericht Gunzenhausen abgetrennt und dem Amtsgericht Dinkelsbühl zugelegt.[3] Das Amtsgericht Gunzenhausen bestand bis zum 30. Juni 1973.[4] Anschließend war in Gunzenhausen noch eine Zweigstelle[5], die 1975 aufgehoben wurde.[6]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355
  2. Gesetz über die Aufhebung von Amtsgerichten und die Änderung von Amtsgerichtsbezirken vom 24. Juni 1969 (GVBl. S. 148)
  3. Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Aufhebung von Amtsgerichten und die Änderung von Amtsgerichtsbezirken vom 15. April 1969, LT-Drs. 6/1923 (PDF; 281 kB)
  4. Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt
  5. Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973, GVBl. Nr. 13/1973, S. 341
  6. Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 19. September 1975, GVBl. Nr. 15/1975, S. 338