Amtsgericht Jeßnitz

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Das Amtsgericht Jeßnitz war von 1879 bis 1945 ein Amtsgericht im Herzogtum und Freistaat Anhalt mit Sitz in Jeßnitz.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Herzogtum Anhalt bestand in Zerbst das Kreisgericht Dessau (mit der Kreisgerichtskommission Jeßnitz) als Gericht erster und das Oberlandesgericht Dessau als Gericht zweiter Instanz.

Nach der Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 entstand reichsweit eine neue Gerichtsstruktur.[1] An der Spitze des Instanzenzugs stand nun das Reichsgericht, dem das gemeinsame Oberlandesgericht Naumburg nachgeordnet war. Das Herzogtum Anhalt bildete den Sprengel des Landgerichts Dessau. Unter den elf Amtsgerichten dieses Landgerichtes befand sich unter anderem das Amtsgericht Jeßnitz. Die bisherigen Gerichte wurden aufgehoben.

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Sein Sprengel umfasste 8427 Gerichtseingesessene. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Raguhn abgehalten.[2]

Zum Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Amtsgericht stillgelegt und nach dem Krieg nicht wieder eröffnet.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gesetz, die Organisation der Gerichsbehörden betreffend vom 12. April 1879; in: Gesetzessammlung für das Herzogtum Anhalt-Dessau, S. 403 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 451 online