Amtsgericht Mindelheim

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Ehemaliges Amtsgericht in Mindelheim

Das Amtsgericht Mindelheim war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Mindelheim.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes wurde am 1. Oktober 1879 zu Mindelheim ein Amtsgericht gebildet, dessen Bezirk identisch mit dem vorhergegangenen Landgerichtsbezirk Mindelheim war.

1970 wurde das Amtsgericht Türkheim aufgelöst und der Gerichtsbezirk dem Amtsgericht Mindelheim zugewiesen.[1]

Als das Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973[2] in Kraft trat, wurde das Amtsgericht Mindelheim zum Jahresende 1973 aufgehoben und zur Zweigstelle des Amtsgerichts Memmingen.[3]

Übergeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Instanzenzug übergeordnet waren das Landgericht Memmingen, das Oberlandesgericht München sowie der Bundesgerichtshof.

Sitz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Sitz des Amtsgerichts in der Bahnhofstraße 18 in Mindelheim ist ein denkmalgeschützter (Az. D-7-78-173-5) stattlicher, zweigeschossiger Eckbau mit flachem Walmdach, Eck- und Mittelrisaliten, in Formen der Neurenaissance 1898 erbaut.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Bahnhofstraße 18 (Mindelheim) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gesetz über die Aufhebung von Amtsgerichten und die Änderung von Amtsgerichtsbezirken vom 24. Juni 1969 (GVBl. S. 148)
  2. Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl S. 189)
  3. Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973, GVBl. Nr. 13/1973, S. 341

Koordinaten: 48° 2′ 44,8″ N, 10° 29′ 47,8″ O