Amtsgericht Parsberg

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Das Amtsgericht Parsberg war ein von 1879[1] bis 1973[2] bestehendes Amtsgericht in Parsberg in Bayern.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Parsberg war Sitz einer reichsunmittelbaren Herrschaft mit eigenem Gericht, bis diese bei der Mediatisierung 1803 dem Kurfürstentum Bayern einverleibt wurde. Vorgänger des Amtsgerichts war das Landgericht Parsberg. Als Eingangsinstanz der niederen Gerichtsbarkeit wurden die bestehenden bayerischen Landgerichte 1879 durch das Gerichtsverfassungsgesetz reichseinheitlich in Amtsgericht umbenannt. Mit Wirkung vom 1. Januar 1970 wurde das Amtsgericht Hemau aufgehoben und sein Bezirk dem Amtsgericht Parsberg zugelegt. Das Amtsgericht Parsberg wurde zum 1. Juli 1973 in das Amtsgericht Neumarkt in der Oberpfalz integriert und aufgelöst.

Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sitz des Land- und späteren Amtsgerichts Parsberg war das Schloss Parsberg, dass 1907 bis 1909 erheblich umgebaut wurde.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355.
  2. Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt.