Amtsgericht Waldheim

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Amtsgericht Waldheim war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und ein Amtsgericht in Sachsen mit Sitz in Waldheim.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Waldheim bestand bis 1879 das Gerichtsamt Waldheim als Eingangsgericht. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 im Königreich Sachsen die Gerichtsämter aufgehoben und Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Waldheim, geschaffen. Der Sprengel des Gerichtsamt Waldheim umfasste folgende Ortschaften:[1]

Das Amtsgericht Waldheim war eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Chemnitz. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste danach 18.592 Einwohner. Das Gericht hatte damals zwei Richterstellen und war ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

In der DDR wurde das Amtsgericht Waldheim mit der Verwaltungsreform von 1952 aufgehoben und das Kreisgericht Döbeln an seiner Stelle neu geschaffen. Gerichtssprengel war nun der Kreis Döbeln.[3]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt von 1879 S. 280, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 421 online
  3. Bestand 20137 Amtsgericht Waldheim, Online