Amtsgericht Wiehe

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Das Amtsgericht Wiehe war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Wiehe.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von 1849 bis 1879 bestand in Wiehe die Gerichtskommission Wiehe des Kreisgerichts Naumburg.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetzen wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Wiehe wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 15 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Naumburg im Bezirk des Oberlandesgericht Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Wiehe.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Eckartsberga den Stadtbezirk Wiehe und die Amtsbezirke Bucha und Wiehe sowie Teile der Amtsbezirke Donndorf und Bachra.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Im Zweiten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Wiehe 1943 zunächst in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Querfurt umgewandelt und diese 1945 geschlossen.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 483, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 453 online
  3. Behördengeschichte beim Landesarchiv