Angelika Allgayer

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Angelika Allgayer (* 25. Juni 1978[1] in Würzburg[2]) ist eine deutsche Juristin. Sie ist seit dem 1. Februar 2021 Richterin am Bundesgerichtshof.[3]

Leben und Wirken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Allgayer trat nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung 2005 in den Justizdienst des Freistaats Bayern ein und war zunächst bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eingesetzt. Nach ihrer Ernennung zur Staatsanwältin im Februar 2008 wechselte sie im Dezember 2008 als Richterin am Landgericht an das Landgericht Nürnberg-Fürth. Von 2011 bis 2014 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof abgeordnet. Anschließend folgte eine Abordnung bis 2015 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof. Nach Beendigung der Abordnung wechselte Allgayer in den Justizdienst des Bundes. 2019 erfolgte ihre Ernennung zur Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof. Allgayer ist promoviert.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs wies Allgayer dem vornehmlich für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenat zu.[3]

Ihr Ehemann Peter Allgayer ist ebenfalls Richter am Bundesgerichtshof. Sie ist Beisitzerin im Vorstand des CDU-Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen.[4]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz 2012/2013. C.F. Müller, Heidelberg 2012, ISBN 978-3-8114-3631-2, S. 123.
  2. Zwei bayerische Kandidatinnen zu Richterinnen am Bundesgerichtshof gewählt / Justizminister Eisenreich: "Es freut mich sehr, dass gleich zwei Richterstellen am BGH mit exzellenten Juristinnen aus Bayern besetzt werden". In: Pressemitteilung. Bayerisches Staatsministerium der Justiz, 2. Juli 2020, abgerufen am 8. Februar 2021.
  3. a b Neue Richterin am Bundesgerichtshof. In: Pressemitteilung Nr. 023/2021. Bundesgerichtshof, 1. Februar 2021, abgerufen am 6. Februar 2021.
  4. Dr. Angelika Allgayer. In: Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen. CDU, abgerufen am 16. April 2023.