Anlagensicherung

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Der Begriff Anlagensicherung, auch Sicherungssystem genannt, umfasst die technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Sicherung eines Objektes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter. Ein Sicherungssystem soll die folgenden elementaren Sicherungsfunktionen gewährleisten:

  • Abschreckung
  • Erkennung
  • Verzögerung
  • Abwehr und Wiederherstellung der Kontrolle

Sicherungsplan[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Maßnahmen und Verantwortlichkeiten zur Gewährleistung dieser Funktionen sind im Sicherungsplan dargestellt.

Organisatorische Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Sicherungsmanagement
    • Objektsicherungsbeauftragter
    • Objektsicherungsdienst
    • Budgetplanung
    • Zuverlässigkeitsüberprüfung
    • Schutz vertraulicher Informationen
    • Dienstanweisungen

Personelle Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Bestreifung und Beobachtung
  • Überwachung und Bewertung
  • Alarmierung externer Sicherheitskräfte
  • Eingreifen bei erkannter Abweichung vom regulären Zustand
  • hinhaltender Widerstand bei Gefahr im Verzuge
  • Zutritts- und Personenkontrolle

Technische Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Umschließungen
    • physische Barrieren gegen gewaltsames Eindringen
    • Detektionssysteme mit Alarmüberprüfungssystemen
    • Beleuchtung
    • Zutrittskontrollpunkte
    • Zufahrtskontrollpunkte
  • Zentrale Einrichtungen

Kerntechnik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Begriff „Anlagensicherung“ wird auch im Zusammenhang mit dem Schutz von kerntechnischen Anlagen und von Anlagen und Betriebsbereichen nach Störfallverordnung verwendet.

Speziell für Kernkraftwerke sind die Anforderungen an die Anlagensicherung in Anlage 2 zum „Leitfaden deterministische Sicherungsanalyse“ in 19 Sicherungsfunktionen niedergelegt. Anlage 3 dieses Leitfadens stellt die geltenden Richtlinien, Regeln und Empfehlungen zusammen.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]