Anti-Abschiebe-Industrie

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Anti-Abschiebe-Industrie ist ein von dem CSU-Politiker Alexander Dobrindt geprägter Begriff, der zum Unwort des Jahres 2018 gewählt wurde. Die Jury begründete ihre Entscheidung damit, dass der Begriff ein Anzeichen für die sich nach rechts verschiebende Diskussionskultur in Deutschland darstelle und falsche Assoziationen hervorrufe.[1]

Der Begriff insinuiert abwertend, dass die Abschiebung von ausländischen Staatsbürgern ohne gegenwärtiges Bleiberecht mithilfe von Anwälten und Nichtregierungsorganisationen geschäftsmäßig hinausgezögert und erschwert würde mit dem Ziel, in jedem Fall ein Bleiberecht oder jedenfalls eine Duldung – wenn auch nur temporär – zu ermöglichen. Da die Durchsetzbarkeit von Ausreisegeboten in der Zeit gehemmt ist, in welcher Widerspruch bzw. Klage erhoben wurden und im deutschen Recht verschiedenste Möglichkeiten bestehen, um staatliche Zwangsmaßnahmen zu verhindern, kann so selbst im Falle eines aussichtslosen Prozesses die Ausreise oftmals um Jahre hinausgezögert werden. Kritikwürdig ist dieser Begriff jedoch, weil die Garantie effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 – und somit die Überprüfbarkeit behördlicher Entscheidungen – eine zentrale Säule des Rechtsstaatsprinzips darstellt.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Spiegel Online