Appalt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Appalt war die Pacht von staatlichen Einnahmequellen, rechtlichen Monopolen, Domänen, Regalien und indirekten Abgaben aller Art im habsburgischen Österreich des Barockzeitalters. Der Appalt ist daher ein mit der Finanzpolitik des Merkantilismus eng verknüpfter Begriff.[1] Wurde eine solche Pachtkonzession weiter verpachtet, sprach man vom Afterappalt.[2]

Das Wort ist italienischer Herkunft, wo appalto 'Auftrag', 'Auftragsausschreibung', 'Konzession' bedeutet.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Heinrich Ritter von Srbik, Der staatliche Exporthandel Österreichs von Leopold I. bis Maria Theresia, Braumüller, Wien 1907, S. XXXf.
  2. Franz Fischer, Die blauen Sensen: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Sensenschmiedezunft zu Kirchdorf-Micheldorf bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts, Diss. Univ. Innsbruck 1962, und Forschungen zur Geschichte Oberösterreichs Bd. 9, Böhlau, Wien 1966, S. 172