Apparat (Verfahrenstechnik)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Kolonnen, typische verfahrenstechnische Apparate

Ein Apparat ist in der Verfahrenstechnik eine Baueinheit zur Umsetzung von Stoffen und/oder Energie, wobei – in Abgrenzung zu einer Maschine – keine oder nur geringfügige mechanische Arbeit abgegeben oder aufgenommen wird bzw. – in Abgrenzung zu einem Gerät – keine oder nur geringfügige Signale verarbeitet werden.

Entsprechend enthalten die meisten verfahrenstechnischen Apparate keine bewegte, nach außen geführte Teile zur Kraftübertragung (z. B. Wellen, Achsen, Stangen), oder wenn, dann ist die Bewegung dieser Teile von untergeordneter Bedeutung für die Funktion des Apparates.

Apparate kommen vielfach in der Chemietechnik, der Biotechnologie, der Energietechnik und anderen Anwendungsgebieten der Verfahrenstechnik zum Einsatz.

Apparatetypen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einige der wichtigsten Arten von Apparaten sind:

In der chemischen Verfahrenstechnik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der thermischen Verfahrenstechnik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der mechanischen Verfahrenstechnik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Energieverfahrenstechnik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Apparatebau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Apparatebau ist das Teilgebiet der Ingenieurwissenschaften das sich mit der Auslegung, Konstruktion und Herstellung von Apparaten befasst. Neben genauen Kenntnissen des Prozesses, der innerhalb des Apparates abläuft, sind hierfür insbesondere Kenntnisse der Konstruktionslehre, Festigkeitslehre / Technische Mechanik, Werkstoffkunde, Wärmeübertragung und Strömungsmechanik erforderlich. Viele Apparate sind Druckbehälter und unterliegen somit erhöhten Sicherheitsanforderungen.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]