Arbeitsgericht Schlawe

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Das Arbeitsgericht Schlawe war ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Sitz in Schlawe.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[1] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Köslin entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Köslin als eines von zwei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin. In Schlawe entstand das Arbeitsgericht Schlawe. Sein Sprengel umfasste den Bezirke der Amtsgerichte Pollnow, Rügenwalde, Rummelsburg und Schlawe. Es bestand eine gemeinsame Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für Handwerk.[2]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 die Deutschen vertrieben und die Geschichte des Arbeitsgerichts Schlawe endete.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. RGBl. I S. 507
  2. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 118), Digitalisat