Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern

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Basisdaten
Titel: Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
Kurztitel: Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern
Abkürzung: EMFV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Rechtsmaterie
Fundstellennachweis: 805-3-15
Erlassen am: 15. November 2016
(BGBl. I S. 2531)
Inkrafttreten am: 19. November 2016
Letzte Änderung durch: Art. 2 VO vom 30. April 2019
(BGBl. I S. 554, 556)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
8. Mai 2019
(Art. 3 VO vom 30. April 2019)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - EMFV) setzt die Richtlinie 2013/35/EU über den Schutz vor der Gefährdung durch elektromagnetische Felder in Deutsches Recht um. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Verordnung über elektromagnetische Felder (EMFU).

Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die EMF-Verordnung steht in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz und übernimmt das Konzept zur Einwirkung von physikalischen Größen wie Lärm, Vibrationen oder optische Strahlung.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. BMAS - Gefährdungen durch elektromagnetische Felder. In: bmas.de. 12. Juni 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]