August Finke

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August Finke (* 12. August 1906 in Verden (Aller); † 31. Dezember 1995 in Oldenburg) war ein deutscher nationalsozialistischer Politiker (NSDAP/SRP) und Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Finke studierte Rechtswissenschaft und legte 1935 das Zweite Staatsexamen beim Reichsprüfungsamt in Berlin ab. Zum 1. November 1931 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 709.485),[1] er schloss sich auch der SS (SS-Nummer 16.619) an und leistete 1936 Wehrdienst in der Waffen-SS. Er war Obersturmbannführer und als Referent im Amt VI (SD-Ausland) des Reichssicherheitshauptamtes tätig.[2] Anschließend war er für den SD an der deutschen Botschaft in Stockholm tätig.[3] Danach war er bis Mai 1945 im Reichsministerium des Innern.

Am 2. Oktober 1949 war August Finke Mitgründer der SRP und ab 1950 erster Vorsitzender des Landesverbandes der niedersächsischen SRP. Er war Mitglied des niedersächsischen Landtages in der zweiten Wahlperiode ab 6. Mai 1951 und stellvertretender Vorsitzender der Landtagsfraktion der SRP ab 13. Juli 1951. Im Zeitraum 15. Juli 1952 bis 23. Oktober 1952 trat er als Mitglied der Fraktion der Abgg. Dr. Schrieber und Gen. auf. Das Mandat von Finke erlosch wie das anderer SRP-Fraktionsmitglieder am 23. Oktober 1952 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. (BVerfGE 2, 1).[2] Das Gericht hielt in seinem Urteil fest, „Mit besonderem Eifer hat sich der Landesleiter von Niedersachsen Finke um alte Nationalsozialisten bemüht.“[4] Er wurde anschließend als Geschäftsführer des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Weser-Ems tätig.[5]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Barbara Simon: Abgeordnete in Niedersachsen 1946–1994. Biographisches Handbuch. Hrsg. vom Präsidenten des Niedersächsischen Landtages. Niedersächsischer Landtag, Hannover 1996, S. 97.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/8780403
  2. a b Urteil des BVerfG
  3. Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes Hamburger Edition, Hamburg 2003, S. 400 f.
  4. Urteil des BVerfG vom 23. Oktober 1952, S. 30.
  5. Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes Hamburger Edition, Hamburg 2003, S. 843.