Ausbauverhältnis

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Ausbauverhältnis (AV), auch Ausnutzungskennziffer, in der Grundstücksbewertung Nutzflächenfaktor[1] bezeichnet man im Bauwesen eine Kennzahl, die das Verhältnis von Brutto-Rauminhalt zur Wohnfläche beschreibt.

Bedeutung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Ausbauverhältnis ist von Bedeutung für die Objektplanung (Dimensionierung), die Baukosten- und Erlösplanung sowie die Finanzierung einer Immobilie. In Österreich hat das Ausbauverhältnis auch Einfluss auf die Höhe der Architektenvergütung nach der Honorarordnung für Architekten (HOA).[2][3]

Ermittlung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Verhältnis von Brutto-Rauminhalt (BRI) zur vermietbaren bzw. verkäuflichen Wohnfläche (WF) berechnet sich nach der Formel AV = BRI/WF.

Das Ausbauverhältnis hängt hauptsächlich von der Anzahl der Geschosse, der Unterkellerung und dem Dachausbau ab. Sind diese Angaben bekannt, kann man das Ausbauverhältnis schätzen und dann vom Bruttorauminhalt auf die Wohnfläche schließen und umgekehrt.

Die folgende Übersicht geht von folgenden Daten aus:

  • Höhe Kellergeschoss: 2,30 m
  • Höhe Normalgeschoss: 2,80 m
  • Höhe Dachgeschoss: 2,50 m
  • Verhältnis Wohnfläche / Geschossfläche: 0,75
Flachdach, nicht unterkellert (unabhängig von der Zahl der Geschosse)
E
3,73
Satteldach, nicht unterkellert (Dachgeschoss nicht ausgebaut)
E E+1 E+2 E+3 E+4 E+5 E+6 E+7 E+8
E E+1 E+2 E+3 E+4 E+5 E+6 E+7 E+8
4,29 4,01 3,91 3,87 3,84 3,82 3,81 3,8 3,79
Flachdach, unterkellert
E E+1 E+2 E+3 E+4 E+5 E+6 E+7 E+8
E E+1 E+2 E+3 E+4 E+5 E+6 E+7 E+8
6,80 5,27 4,76 4,5 4,35 4,24 4,17 4,12 4,07
Satteldach, unterkellert (Dachgeschoss nicht ausgebaut)
E E+1 E+2 E+3 E+4 E+5 E+6 E+7 E+8
E E+1 E+2 E+3 E+4 E+5 E+6 E+7 E+8
7,36 5,54 4,93 4,63 4,45 4,33 4,25 4,18 4,13

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Thomas Bösl: Ausbauverhältnis / Nutzungsverhältnis Glossar, abgerufen am 17. Juni 2016
  2. Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten: Honorarordnung für Architekten HOA Stand: 1. Januar 2002
  3. OGH: Beschluss vom 23. Februar 1993 - 4Ob23/93(4Ob24/93)