Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung

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Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) ist eine Exportkreditgarantie der Bundesrepublik Deutschland. Sie sichert die kurzfristige Forderungen mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten kostengünstig gegen Zahlungsausfall ab. Die APG gehört zu den Auslandsgeschäftsabsicherungen (Hermes-Bürgschaft), die neben Garantien auch andere Risiken in Deckung nimmt. 2006 hat der Interministerielle Ausschuss (IMA) die APG komplett überarbeitet und kundenfreundlicher gestaltet.

Produktbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Exporteur, der mehrere Kunden in unterschiedlichen Ländern beliefert, kann

kommerzielle Risiken, wie

  • Insolvenz des Bestellers
  • Nichtzahlung der Forderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit (protracted default)

politische Risiken, wie

  • staatlicher Maßnahmen
  • kriegerische Ereignisse
  • Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
  • Beschlagnahme der Ware infolge politischer Umstände
  • Unmöglichkeit der Vertragserfüllung infolge politischer Umstände

mit der APG absichern. Das Besondere ist die Laufzeit von 12 Monaten.

Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung light[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung light (APG-light) sichert die kurzfristigen Forderungen mit Kreditlaufzeiten bis zu 4 Monaten vornehmlich kleiner mittelständischer Exporteure (mit einem deckungsfähigen Exportumsatz bis max. 1 Mio. EUR pro Jahr), die mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern, auf kostengünstige und verfahrensmäßig besonders einfache Weise ab.

Sie schützt vor der Nichtzahlung der Forderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit (protracted default).

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]