Ausschuss für Gefahrstoffe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ist ein gemäß § 20 der Gefahrstoffverordnung einzusetzendes ehrenamtlich tätiges Gremium. Die Geschäftsführung liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Der AGS berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei Fragen zum Arbeitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen. Zudem zählt zu seinen Aufgaben die Erarbeitung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).

Der AGS hat 20 Mitglieder, je vier Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Länderbehörden sowie weitere Sachverständige.[1] Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied benannt. Die Mitgliedschaft im Ausschuss für Gefahrstoffe ist ehrenamtlich. Der derzeitige Vorsitzende des AGS ist Martin Kayser (BASF).[2]

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der AGS berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei Fragen zum Arbeitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen.

Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört außerdem:[3]

  1. dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene entsprechende Regeln aufzustellen und zu sonstigen gesicherten Erkenntnissen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, zu gelangen,
  2. Regeln aufzustellen und zu Erkenntnissen zu gelangen, wie die in der Gefahrstoffverordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können,
  3. Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), biologische Grenzwerte (BGW) und andere Beurteilungsmaßstäbe für Gefahrstoffe vorzuschlagen und regelmäßig zu überprüfen, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist:
– Bei der Festlegung der Grenzwerte ist sicherzustellen, dass der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewahrt ist.
– Für jeden Stoff, für den ein Arbeitsplatzgrenzwert oder ein biologischer Grenzwert in Rechtsakten der Europäischen Union festgelegt worden ist, ist unter Berücksichtigung dieses Grenzwerts ein nationaler Grenzwert vorzuschlagen.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Mitgliederverzeichnis des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS). In: baua.de. Abgerufen am 6. Dezember 2022.
  2. Über den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS). In: baua.de. 6. Dezember 2022, abgerufen am 6. Dezember 2022.
  3. BAuA: Geschäftsordnung für den Ausschuss für Gefahrstoffe (Memento vom 21. Juni 2015 im Internet Archive; PDF; 87,68 kB)