Bösgläubigkeit

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Unter Bösgläubigkeit versteht man in der juristischen Fachsprache das Fehlen des Guten Glaubens, also beispielsweise die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis bestimmter Umstände, die einen gutgläubigen Erwerb von einem Nichtberechtigten verhindern.

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