BVDV-Verordnung

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Basisdaten
Titel: Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus
Kurztitel: BVDV-Verordnung
Abkürzung: BVDVV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland            
Erlassen aufgrund von: div. §§ TierSG, § 13 Abs. 1 Nr. 4 LFGB
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Agrarrecht
Fundstellennachweis: 7831-1-54-5
Ursprüngliche Fassung vom: 11. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2461)
Inkrafttreten am: 1. Januar 2011
Neubekanntmachung vom: 27. Juni 2016
(BGBl. I S. 1483)
Letzte Änderung durch: Art. 1 VO vom 27. Juni 2016
(BGBl. I S. 1480)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
30. Juni 2016
(Art. 3 VO vom 27. Juni 2016)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung bzw. BVDVV) regelt die Pflichtuntersuchung von Rindern und deren Impfung gegen die Erkrankung Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD) durch Landwirte.

Zweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit dem 1. Januar 2011 besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine Pflichtsanierung der BVD/MD. Rechtsgrundlage ist die BVDV-Verordnung des Bundes, die sich an alle Betriebe richtet, die Rinder halten.

Regelungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die zentrale Säule der Sanierung stellt die Untersuchungspflicht, die sich aus § 3 der Verordnung ergibt, dar. Ziel der Untersuchung ist es, BVD-Virusausscheider, sogenannte PI-Tiere, zu erkennen. Diese sind, nachdem sie diagnostiziert wurden, zum Schutz der übrigen Rinder eines Bestandes unverzüglich zu töten.

Weitere Vorschriften regeln das Verbringen von Rindern zwischen verschiedenen Betrieben sowie die Durchführung von Impfmaßnahmen.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]