Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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| Staatliche Ebene | Bund |
|---|---|
| Stellung der Behörde | Bundesoberbehörde |
| Aufsichtsbehörde(n) | Bundesministerium für Gesundheit |
| Gegründet | 20. Juli 1967 |
| Hauptsitz | Köln |
| Behördenleitung | Prof. Dr. Elisabeth Pott (Direktorin) |
| Website | bzga.de |
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Behörde hat ihren Sitz in Köln und wird geleitet von Prof. Dr. Elisabeth Pott (Direktorin).
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Aufgaben
Die BZgA hat die Aufgabe, die Bereitschaft der Bürger zu fördern, sich verantwortungsbewusst und gesundheitsgerecht zu verhalten und das Gesundheitssystem sachgerecht zu nutzen. Die Schwerpunkte der BZgA sind Aidsprävention, Sexualaufklärung, Suchtprävention bei legalen und illegalen Drogen, Kinder- und Jugendgesundheit, gesunde Ernährung und Organspende. Darüber hinaus führt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Studien und Untersuchungen durch, um ihre Aufklärungsarbeit zu verbessern. Die Studien werden regelmäßig veröffentlicht.
[Bearbeiten] Angebote
Die BZgA führt insbesondere Aufklärungskampagnen durch. Bekannt sind z. B. die seit 1987 laufende Kampagne “Gib Aids keine Chance“ zur Aufklärung über und Prävention von AIDS (bekannt durch die Mach's mit Plakate), die "rauchfrei"-Kampagne zur Förderung des Nichtrauchens und "Kinder stark machen" zur Suchtprävention. Internetangebote zu den jeweiligen Themenschwerpunkten und Materialien informieren Bürgerinnen und Bürger.
Zu ihren Aufgaben gehören außerdem: Studien, Beratung (auch per Telefon), Fachpublikationen, Datenbanken, Marktanalysen, (internationale) Kooperationen, Ausstellungen.
[Bearbeiten] Kritik und Kontroverse
Die Behörde gab im Jahr 2007 unter dem Titel „Körper, Liebe, Doktorspiele – 1.-3. Lebensjahr“ einen Ratgeber für Eltern in Form einer Broschüre heraus, in der Kritiker eine Gefährdung für Kinder sahen. Weil Eltern von Mädchen deren Scheide und Klitoris in den ersten Lebensjahren kaum beachten, benennen oder berühren, erschwerten sie ihrem Kind, einen Stolz auf seine Geschlechtlichkeit zu entwickeln, so die BZgA. So wurden Eltern und Familienangehörige dazu aufgefordert, „das Notwendige mit dem Angenehmen zu verbinden, indem das Kind beim Saubermachen gekitzelt, gestreichelt, liebkost, an den verschiedensten Stellen geküßt wird“. (Seite 16) „Scheide und vor allem Klitoris erfahren kaum Beachtung durch Benennung und zärtliche Berührung – weder seitens des Vaters noch der Mutter – und erschweren es damit für das Mädchen, stolz auf seine Geschlechtlichkeit zu entwickeln.“ (Seite 27) Auch Begegnungen in die andere Richtung wurden bejaht und zugleich in positiver Hinsicht darauf verwiesen, dass kindliche Erkundungen der Genitalien Erwachsener „manchmal Erregungsgefühle bei den Erwachsenen auslösen“. (Seite 27) Am 18. Juli 2007 wurde bei der Staatsanwaltschaft Köln eine Strafanzeige wegen öffentlicher Aufforderung zum sexuellen Missbrauch von Kindern erstattet. Beklagt wurde die Autorin Ina-Maria Philipps, sowie die BZgA.[1] Die katholische Kirche beklagte zudem, die Kinder würden zu Onanisten erzogen. So hieß es in der Broschüre: „Es ist ein Zeichen der gesunden Entwicklung Ihres Kindes, wenn es die Möglichkeit, sich selbst Lust und Befriedigung zu verschaffen, ausgiebig nutzt.“ (Seite 25) Wenn Mädchen (1 bis 3 Jahre) „dabei eher Gegenstände zur Hilfe nehmen“, dann soll man das nicht „als Vorwand benutzen, um die Masturbation zu verhindern“. (Seite 25)
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ http://www.kreuz.net/article.5594.html - Sexuelle Umnachtung, 26. Juli 2007
[Bearbeiten] Weblinks
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- www.schwanger-info.de - Informationen zu Schwangerschaft und Familienplanung (BZgA)
- www.gib-aids-keine-chance.de - Informationen zu verschiedenen Aspekten und Themen rund um Aids und HIV (BZgA)
- www.machsmit.de - Informationen für Jugendliche zu Kondomen und Safer Sex (BZgA)
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten | Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) | Bundesversicherungsamt (BVA) | Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) | Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) | Drogenbeauftragter der Bundesregierung | Paul-Ehrlich-Institut (PEI) – Bundesamt für Sera und Impfstoffe | Robert Koch Institut (RKI) – Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten

