Barbara Zdunk

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Barbara Zdunk (* 1769; † 21. August 1811) war eine polnischstämmige Schäferin aus dem westpreußischen Marienburg, die in Rößel in Ostpreußen (Ermland) wegen Brandstiftung angeklagt, zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde.[1] Gelegentlich wird behauptet, sie sei wegen Hexerei hingerichtet worden, womit sie in Europa die letzte gewesen wäre, die wegen Hexerei zum Tode verurteilt wurde (→ Hexenverfolgung). Dies erscheint jedoch unwahrscheinlich, da Hexerei in Preußen zu Zdunks Zeit kein Straftatbestand war.[2] Wahrscheinlicher ist, dass sie zumindest formal (und wahrscheinlich zu Unrecht) wegen Brandstiftung angeklagt und verurteilt wurde.[3]

Hintergründe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Nacht vom 16. auf den 17. September 1807 brach in Rößel ein verheerender Brand aus, der fast die gesamte ermländische Kleinstadt mit ihrer Burg zerstörte.[4] Dafür wurde Zdunk verantwortlich gemacht, die sich magischer Fähigkeiten rühmte und vorher zu Fuß aus Bartenstein nach Rößel gekommen war.[5] Nach den Bezichtigungen der aufgebrachten Bürger soll die Frau den Brand mit Hilfe von Zauber entfacht haben. Obwohl es keine stichhaltigen Beweise für den Tatvorwurf gab, wurde sie angeklagt und bereits am 22. Juni 1808 vom Land- und Stadtgericht 2. Klasse zu Rößel zum Tode verurteilt. Zdunk sollte zur „spiegelnden Strafe“ als Brandstifterin („Mordbrennerin“) „mit dem Feuer vom Leben zum Tode gerichtet werden“. Der Fall ging anschließend durch alle Instanzen der preußischen Justiz. Die Beweise waren unklar, also wurde sie auch beschuldigt, eine „Hexe“ zu sein. Das Urteil wurde am 27. Juli 1811 vom Provinzialgericht zu Königsberg bestätigt.[6] Das Gericht befahl aber, Barbara Zdunk vor der Verbrennung erdrosseln zu lassen. König Friedrich Wilhelm III. bestätigte schließlich in letzter Instanz das Todesurteil.[7]

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Verfolgung und Verurteilung von Barbara Zdunk, die in der zeitgenössischen polnischen Literatur auch als Landstreicherin bezeichnet wird,[8] verursachten eine Menge Kontroversen. Möglich scheint, dass die alleinerziehende Mutter von vier unehelichen Kindern geistig behindert war. Heute wird zudem angenommen, dass eine Gruppe polnischer Soldaten, die im Dienste Napoleons standen, den Brand in Rößel gelegt hat.[9]

Der wahre Hintergrund von Zdunks Verurteilung, die von mehreren Berufungsgerichten bestätigt wurde, bleibt unklar. Rache seitens der preußischen Verwaltung an den Polen oder ein Zugeständnis der Justiz an den Volkszorn könnte eine Rolle gespielt haben, aber ebenso die Tatsache, dass Zdunk eine unglückliche Beziehung mit dem acht Jahre jüngeren Knecht Jakob Auster unterhielt.[10]

Nach Aussage polnischer Nationalisten soll die harte Verurteilung politisch motiviert gewesen sein. Barbara Zdunk sei wegen ihrer polnischen Nationalität verdächtigt worden. Überliefert ist, dass sie sich in einer Gasse unweit der Burg in Rößel aufgehalten und dort über ihren Liebhaber, der sie im Stich gelassen hatte, geschimpft haben soll. Zu dieser Zeit sollen im Dienste Napoleons stehende polnische Soldaten die Burg angezündet haben, so die Auffassung der polnischen Nationalisten. Da sich die Brandquelle in derselben Gasse befand, wurde Barbara Zdunk verdächtigt.[11]

Hinrichtung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 21. August 1811 wurde Barbara Zdunk in Ketten zum Scheiterhaufen auf einen Hügel außerhalb Rößels gebracht und dort verbrannt. Nach den Aufzeichnungen wurde sie kurz zuvor vom Scharfrichter aus Heilsberg erwürgt, um ihr Leiden abzukürzen.[12]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Adam Węgłowski: „Tajemnica ostatniej czarownicy w Europie rozwiązana“ (Das Geheimnis der letzten Hexe in Europa gelöst). In: Focus Historia Nr. 7–8(54)/2011, S. 48.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Archivalien: Uberstellung einer des Feuerlegens in Rößel beschuldigten Magd aus Marienburg an die Stadt Rößel. Hartmann (1994), S. 16. Das heute zuständige Archiv ist das Archiwum Państwowe w Olsztynie (Staatsarchiv Allenstein).
  2. Haelschner, Hugo: System des Preußischen Strafrechts. Adolph Marcus, Bonn 1868.
  3. Podgórska, Joanna: „Pożar z czaru“, polityka.pl. (polnisch)
  4. Vgl. Zedlitz-Neukirch, Freiherr Leopold von (Hrsg.): Der Preußische Staat in allen seinen Beziehungen, 2. Band, Verlag von August Hirschwald, Berlin 1835, S. 422. Bald nach der Feuersbrunst begann der Wiederaufbau. Verboten war nunmehr, strohgedeckte Häuser aus Holz zu errichten. Die Grundstücke wurden kleiner, die Straßen breiter, die Stadtmauern wurden abgebrochen, die Burg der evangelischen Gemeinde überantwortet. Małgorzata Jackiewicz-Garniec und Mirosław Garniec: Die Burgen im Deutschordensstaat Preußen, Studio Wydawnicze ARTA, Olsztyn (Allenstein) 2009, ISBN 978-83-912840-6-3, S. 383. Der Wiederaufbau der Stadt war erst 1840 vollendet. Im Deutschen Soldatenjahrbuch von Hans-Jürgen von Arnim, Schild Verlag, München 1982, S. 236, ist von einer Vorjahreskatastrophe die Rede: „Eine bedeutende Zäsur in der Geschichte der Stadt stellt die Katastrophe vom 27. und 28. Mai des Jahres 1806 dar, welche als der „große Stadtbrand“ in die Stadtgeschichte eingegangen ist. Der mutwilligen Brandstiftung Unbekannter fielen nicht nur einige Bürger zum Opfer, sondern auch viel wertvolles Vieh und fast der ganze aus der Gründerzeit stammende Teil der Stadt.“
  5. Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 36-11 vom 10. September 2011.
  6. Węgłowski, Adam: „Tajemnica ostatniej czarownicy w europie rozwiązana“ (Das Geheimnis der letzten Hexe in Europa gelöst), Focus Historia Nr. 7–8(54)/2011, S. 48. (polnisch)
  7. Über die Inquisitionshaft der Delinquentin in den Kerkern der Burgtürme, wo sie geschlagen und gefoltert wurde, vgl. Przekrój, hrsg. v. Krakowskie Wydawnictwo Prasowe, 1974, S. XVII (polnisch). In dem seit 1772 (Erste Teilung Polens) preußischen Ermland war selbst zu polnischen Zeiten seit über 30 Jahren kein Todesurteil mehr ausgesprochen worden. Vgl. Grzegorz Supady/PAZ, „Streit um »Hexenverbrennung« in Rößel“, Das Ostpreußenblatt, 10. September 2011.
  8. Komunikaty Mazursko-Warminskie 1, Nr. 75 (1962), S. 686. (polnisch)
  9. Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 36-11 vom 10. September 2011. Eine weitere Theorie besagt, der Brand von 1807 sei von Gefängnisinsassen (in der in Folge der Ersten Teilung Polens zu Preußen gelangten Burg Rößel befand sich seit 1780 ein Zuchthaus) gelegt worden. (Bischofsburg Rößel (Zamek w Reszlu), burgen-im-ordensland.de, abgerufen am 16. Mai 2014.) Die Burg, nunmehr Strafanstalt, die 1807 ausbrannte, stand 15 Jahre als Ruine da.
  10. Węgłowski, Adam: Ani czarownica, ani ostatnia, tylko stos prawdziwy (Memento des Originals vom 2. Dezember 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/historia.focus.pl, Historia Focus.pl, abgerufen am 15. Mai 2014. (polnisch)
  11. Streit um »Hexenverbrennung« in Rößel, ostpreussen.de, abgerufen am 15. Mai 2014.
  12. Binswanger-Stefańska, Elżbieta: „Barbara Zdunk zm. 21 sierpnia 1811 jako ostatnia osoba stracona w Europie na stosie“, abgerufen am 15. Mai 2014. (polnisch)