Benutzer:Artikelstube/Männerrechte

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Männerrechte sind Freiheits- und Menschenrechte, die Männern als Mitglieder der Menschheit besitzen oder beanspruchen. Im Laufe der Geschichte ist der Begriff Männerrechte unterschiedlich eingegrenzt und gedeutet worden.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bereiche[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vaterrechte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Väter haben in westlichen Ländern oft Probleme damit das Sorgerecht (international) und Elternrecht durchzusetzen.

Scheidung und Unterhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

[1]

Gewalt gegen Männer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Homosexualität und Transgender[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wehrpflicht und Zivildienst[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die damals im Grundgesetz vorgeschriebene Wehrpflicht und ein Zivildienst als Ersatz für alle Männer ab den 18. Lebensjahr, widersprach §1 und §2 des 3. Artikel des Grundgesetzes, welches festlegen das alle Menschen gleich sind vor dem Gesetz und dies auch für die Gleichberechtigung von Mann und Frau gilt.[2]

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Inge Seiffge-Krenke: Abwesende Väter durch Scheidung und Trennung: Rückzug von Vätern, „Maternal gatekeeping“ und „Disneyland daddys“. In: Väter, Männer und kindliche Entwicklung. Springer Berlin Heidelberg, Berlin, Heidelberg 2016, ISBN 978-3-662-47994-0, S. 113–134 (doi.org [abgerufen am 27. September 2018]).
  2. Wehrpflicht, Zivildienst etc. nur für Männer? In: JuraForum.de. (juraforum.de [abgerufen am 27. September 2018]).

Kategorie:Mann