Benutzer:Backlit/Ruhender Verkehr

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Geparkte Fahrzeuge zählen zum ruhenden Verkehr.

Als ruhender Verkehr werden geparkte oder nicht fahrbereite Fahrzeuge bezeichnet. Im Polizeiwesen dürfen Hilfspolizisten nur den ruhenden Verkehr kontrollieren und sich nicht mit dem fließenden Verkehr beschäftigen. Sie können überprüfen, ob Falschparker den Verkehr behindern und dessen Zwangsversetzung / Sicherstellung im Betriebshof veranlassen. Vom ruhenden Verkehr geht nur dann eine Gefahr aus, wenn es zu Sichtbehinderungen beim Überqueren einer Kreuzung oder eines anderen Verkehrsüberwegs kommt, siehe auch Überwachung des ruhenden Verkehrs.

In den Straßenbaurichtlinien werden Flächen und Einrichtungen, die dem Abstellen von Fahrzeugen dienen, als Anlagen des ruhenden Verkehrs bezeichnet. Dazu zählen etwa Parkflächen im öffentlichen Straßenraum, allgemein zugängliche Parkplätze und Parkbauten außerhalb des Straßenraumes sowie private Abstellflächen.

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Kategorie:Straßenverkehr