Benutzer:Carlbrandner/Zahlungs(un)fähigkeit des Staates

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

„Es ist freilich auch zu beachten, dass in einem Edelmetall-Währungssystem, in dem die öffentliche Hand über keine oder eine nur sehr beschränkte Möglichkeit der Geldschöpfung verfügt, im Gegensatz zu einem modernen Währungssystem tatsächlich die Möglichkeit der Illiquidität und des „Staatsbankrotts“ besteht und dies im 18. und frühen 19. Jahrhundert auch mehrmals eintrat.“[1]

„Die Kreditwürdigkeit scheint zunächst für den Schuldner „Staat“ kein Problem zu sein: Jedes andere Wirtschaftssubjekt kann sich zwar normalerweise soweit verschulden – und insofern „über seine Verhältnisse leben“ -, als Dritte noch bereit sind, ihm Kredite zu gewähren; wenn dies nicht mehr der Fall ist, droht ihm Zahlungsunfähigkeit. Für den Schuldner Staat scheint diese Grenze indes nicht zu existieren; der Staat hat – wegen des nationalstaatlichen Währungsmonopols – die Verfügung über den Inhalt der Währungseinheit, in der er seine Verschuldung eingeht (soweit er sich in seiner eigenen Währung verschuldet). In seiner eigenen Währung kann zumindest der Zentralstaat nicht zahlungsunfähig werden.“[2]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ewald Nowotny: Die Einschätzung der öffentlichen Verschuldung durch Merkantilisten und klassische Nationalökonomie. In: Staatsverschuldung kontrovers. Köln, 1981. S. 29
  2. Wolfgang Stützel, Wilfried Krug: Öffentliche Verschuldung und internationaler Kapitalmarkt. In: Staatsverschuldung kontrovers. Köln, 1981. S. 54.