Benutzer:Ccl.Troy

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Begriffsbestimmung und Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unter Berufsberatung lassen sich Beratungsdienstleistungen zusammenfassen, die darauf abzielen, Menschen in allen Fragen ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen und zu eigenständigem Handeln zu befähigen. Sowohl Jugendliche, die vor einer ersten beruflichen Entscheidung stehen, sind mögliche Klienten der Berufsberatung, als auch Erwachsene, die sich beruflich weiterentwickeln oder neu orientieren wollen. Die Aufgabe der Berufsberatung ist es, dem Klienten eine Hilfestellung zu geben, seine Interessen und Fähigkeiten zu erkunden. Sie unterstützt ihn zudem bei der Suche nach und der Auswahl von geeigneten Informationen und vermittelt dem Klienten methodische Hilfen zur Entscheidungsfindung (z.B. in Form von Bewertungsmethoden). Sie verschafft dem Rat Suchenden ein Bild der Trends und Anforderungen des Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmarktes und leitet mit ihm gemeinsam Realisierungsschritte ein (z.B. die Bewerbung auf Ausbildungs- oder Arbeitsplätze sowie Schul- oder Studienplätze).[1] Inhaltlich und methodisch bestehen damit enge Bezüge zur Studienberatung, zur Bildungsberatung und zum Karrierecoaching.


Politischer und gesetzlicher Rahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Internationale Ebene[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(existierende Vorgaben/Empfehlungen vorher???)

In seiner Entschließung vom 27. Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen unterstreicht der Rat der Europäischen Union die Bedeutung hochwertiger und allgemein zugänglicher Beratung und Orientierung für die Umsetzung einer Strategie lebenslangen Lernens im europäischen Wirtschaftsraum. [2] Parallel dazu haben die OECD, das CEDEFOP, die Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) und die Weltbank zwischen 2001 und 2003 in 29 europäischen und 7 außereuropäischen Ländern vergleichende Untersuchungen zur Situation der Bildungs- und Berufsberatungsdienste durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass es - neben einigen guten Beispielen - in vielen Ländern deutliche Defizite in den bestehenden Ansätzen, Systemen und Handlungsweisen beruflicher Beratung gibt, die den Erfordernissen einer modernen Wissensgesellschaft und Wirtschaft nicht genügen. Beispielsweise wurde bemängelt, dass der Zugang zu den Beratungsdiensten vielfach auf bestimmte Personengruppen beschränkt ist (z.B. vorwiegend Schüler) und dass die Aus- und Fortbildung der Berufsberater oft unzureichend ist. [3] Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse verabschiedeten die Bildungsminister der Europäischen Union im Mai 2004 eine Entschließung über den „Ausbau der Politiken, Systeme und Praktiken auf dem Gebiet der lebensbegleitenden Beratung in Europa“. Die EU empfiehlt darin den Mitgliedsstaaten eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Beratungssysteme, vor allem zur Qualitätssicherung, zur Verbreiterung des Zugangs zu Beratungsangeboten, zu Methodenvielfalt und Nutzung der modernen Informationstechnologien für die Berufsberatung, zur Beraterqualifizierung sowie zur Finanzierung und Vernetzung der verschiedenen Akteure und Dienstleistungen im Feld der beruflichen Beratung. [4]


Gesetzliche Regelung der Berufsberatung in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(gesetzl. Regelung vorher ergänzen bei Bedarf)

Bis zum In-Kraft-Treten des SBG III im Jahr 1998 war in Deutschland einzig die Bundesanstalt für Arbeit (heute: Bundesagentur für Arbeit) berechtigt, Berufsberatung anzubieten (vgl. Arbeitsförderungsgesetz). Nach wie vor ist Berufsberatung als öffentliche Aufgabe im Rahmen des Sozialstaatsgebots Art. 20 GG von der Bundesagentur für Arbeit für jedermann zugänglich zu machen. Sie leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Grundrechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) und auf freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte (Art. 12 GG). [5]

Das Angebot öffentlicher Berufsberatung in den Agenturen für Arbeit wird durch §§ 29-33 SGB III geregelt. [6] Diese treffen Aussagen zu Zielgruppen, Art und Umfang des Beratungsangebotes (§ 29 Beratungsangebot), zu Themen, die die öffentliche Berufsberatung aufgreifen soll (§ 30 Berufsberatung), zu Haltungen und methodischen Herangehensweisen (§ 31 Grundsätze der Berufsberatung, § 32 Eignungsfeststellung) sowie zu Informationveranstaltungen zur beruflichen Orientierung (§ 33 Berufsorientierung).

Der Gesetzgeber hat 1998 darauf verzichtet, ein Berufsgesetz für die Aus- und Fortbildung der Anbieter von Berufsberatung zu erlassen. Der Beruf „Berufsberater“ ist daher nicht geschützt und unterliegt bislang keinerlei Zugangs- oder Qualitätskontrollen.


Gesetzgebung anderer europ. Länder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Praxis der Berufsberatung in verschiedenen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(Schwerpunkt für mich erst mal D)


Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Entwicklung der Berufsberatung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit dem Fall des Beratungsmonopols erhielten neben der Bundesagentur für Arbeit auch andere Träger die Möglichkeit, Berufsberatung als Dienstleistung anzubieten. Daraufhin hat sich ein umfangreicher Markt privater Anbieter entwickelt (s.u.). Dennoch bleibt bis heute die Bundesagentur für Arbeit der größte und bedeutsamste Anbieter von Berufsberatung in Deutschland.

(vor/nach Aufhebung des Beratungsmonopols der BA: Lothars Texte) Gesellschaftlicher Wandel und Bedeutung der Berufsberatung Berufsberatung ist ein Dienstleistungsangebot, dass Klienten befähigt, tragfähige und umsetzbare berufliche Entscheidungen treffen zu können, vor dem Hintergrund der sich ständig ändernden Arbeitswelt. Auszüge aus Griepentrog


Anbieter beruflicher Beratung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(aus Ramboll-Bericht exemplarisch, keine Nennung priv. Anbieter, da dies als Werbung gewertet wird, nur summarische Nennung!!!)


Bundesagentur für Arbeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(vorhandenen Text überarbeiten)

Kundenkreis

Die Berufsberatung wird von Schülern, Studenten, Studienabbrechern, Berufstätigen mit Weiterbildungswunsch und Hochschulabsolventen in Anspruch genommen. Durch die Bundesagentur für Arbeit wird die Beratung von Jugendlichen ohne Hochschulzugangsberechtigung vom Team U25 (Personenkreis unter 25 Jahre) übernommen. Die akademische Beratung erfolgt durch das Team für akademische Berufe. Hier geht es beispielsweise um Fragen zum Thema Studium und Einstieg in den Arbeitsmarkt nach einem Studium.

Leistungen

Alle Leistungen der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit sind kostenlos für die Nutzer. Private Organisationen können ihre Dienstleistungen in Rechnung stellen, so bezahlen Erwachsene z.T. bestimmte Sonderleistungen wie Testabklärungen selbst (Bsp. Kanton Zürich). In der Schweiz und in Deutschland gibt es private Angebote, die die öffentlichen Dienstleistungen ergänzen.

Die Berufsberatung bietet den Ratsuchenden folgendes an:

  • unabhängige individuelle Beratung zur beruflichen Orientierung und Entscheidungsfindung
  • Gruppenberatung zu vereinbarten Themen
  • Beratung und Informationen über Studiengänge
  • Studienfeldbezogene Beratungstests in verschiedenen Studiengebieten
  • Beratung und Informationen über schulische und betriebliche Ausbildungsberufe
  • Berufsorientierungsveranstaltungen an Schulen oder nach Vereinbarung
  • Berufskundliche Veranstaltungen im BIZ
  • Informationsveranstaltungen in den Hochschulen
  • Sprechstunden in den Schulen
  • Sprechstunden in den Hochschulen in Zusammenarbeit mit der ZSB (Zentrale Studienberatung)
  • Zeitschriften und Bücher über Berufswahl
  • Beratung über weiterführende Schulen, die zu den beruflichen Zielen führen können
  • Vermittlungsvorschläge für Ausbildungsstellen nach einer Eignungsklärung
  • Psychologische Eignungsuntersuchung
  • geleitete Selbsterkundungsprogramme
  • Erkundungen der Berufs- und Arbeitswelt (Betriebsbesichtigungen/-praktika)

Kontaktaufnahme

Jede Schule bzw. Hochschule wird von BerufsberaterInnen betreut und hat damit AnsprechpartnerInnen. Es finden regelmäßig Sprechstunden in den Schulen und Hochschulen (FH, Uni) statt, um kurze Fragen zu klären. Für umfassende Beratungsanliegen können individuelle Beratungstermine vereinbart werden unter der bundesweiten Hotline 01801/555111. Jeder Interessent kann sich bei der Agentur für Arbeit für ein Berufsberatungsgespräch anmelden. Dieses Gespräch dauert ca. eine Stunde.

Berufsinformationszentrum

Das Berufsinformationszentrum (BIZ) ist oftmals direkt an die Berufsberatung angegliedert. Ratsuchende haben dort die Möglichkeit durch Medien sich über die einzelnen Berufe zu informieren.

Verwendete Testverfahren


Studienberatung der Hochschulen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Andere öffentliche Stellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Private Anbieter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Qualitätssicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(hier und auch andernorts Querverweis auf Berufsberater: Ausbildung Projekte)


Andere Länder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(Schweiz, Österreich, Skandinavische Länder, GB, Irland, Kanada)


Interessenvertretung beruflicher Beratung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(dvb mit Verlinkung zur Homepage; Nationales Forum nfb, ggf. DGfB als Dachverband Koord.stelle nds. Studienberatungen, Gebit u.ä.?? International CEDEFOP/FEDORA, IAEVG)


Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. vgl. Deutscher Verband für Bildungs- und Berufsberatung (2006): Berufliche Beratung – eine professionelle Dienstleistung von Berufsberater/innen. Info-Broschüre Downloadadresse? Oder Nestmann zitieren?
  2. Entschließung des Rates der Europäischen Union vom 27. Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen (2002/C 163/01)
  3. Schober, Karen (2004): Raus aus dem Dornröschenschlaf. In: Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): EURO Professional, Nr. 59, S. 7 ff.
  4. Entschließung Nr. 9286 des Rates der Europäischen Union und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28.05.2004: Ausbau der Politiken, Systeme und Praktiken auf dem Gebiet der lebensbegleitenden Beratung in Europa.
  5. Müller-Kohlenberg, Lothar (2007): Artikel „Berufsberatung“. In: Dt. Verein f. öff. u. priv. Fürsorge (Hrsg.): Fachlexikon der sozialen Arbeit, 6.Aufl., Nomos Verlag, Baden-Baden, S. 115 f.
  6. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.10.2007 (BGBl. I 2329)


Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

http://www.dvb-fachverband.de Deutscher Verband für Bildungs- und Berufsberatung e.V. dvb

http://forum-beratung.de Nationales Forum für Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung

http://www.aiosp.org Association internationale d’orientation scolaire et professionelle

http://www.fachverband-beratung.de Deutsche Gesellschaft für Beratung e.V. DGFB