Benutzer:Chiananda/Gendertest

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Ich behalte mir redaktionelle Eingriffe vor. -- Chiananda (Diskussion | Beiträge: 67.379 Vorlage:Nnbsp/Wartung) 12. Apr. 2019 (CEST)

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Autor[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Version des WP-Artikels „Autor“ vom 26.08.2018‎:

Ein Autor (lateinisch auctor ‚Urheber‘, ‚Schöpfer‘, ‚Förderer‘, ‚Veranlasser‘; früher und englisch Author) ist der Verfasser oder geistige Urheber eines sprachlichen Werkes, das aber auch illustriert sein und zuweilen mehr Bilder als Text enthalten kann (z. B. Bilderbuch, Comic, Fotoroman). Meist verfassen Autoren im weitesten Sinn „literarische“ Werke, die den Gattungen Epik, Drama und Lyrik oder auch der Fach- und Sachliteratur zugeordnet werden. Als Autoren werden zudem, wenn auch seltener und meist mit eher juristischem Beiklang, die Urheber von Werken nicht-literarischer Natur (etwa der Musik, Fotografie, Filmkunst) sowie einzelner Wissenschaftszweige (vgl. auch Softwareautoren, Gesetzesautoren, Autoren in der Zoologie als Erstbeschreiber eines Lebewesens etc.) bezeichnet. Darüber hinaus hat sich für die Erfinder von Autorenspielen (German-style Games) die Bezeichnung Spieleautor etabliert.

Diskussion: Generisches Maskulinum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

AutorIn[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Autor oder Autorin (von lateinisch auctor „Urheber, Schöpfer, Förderer, Veranlasser“; früher und englisch author), Verfasserin oder Verfasser bezeichnet eine Person, die ein sprachliches Werk erschafft; diese Person hat die Autorschaft an dem Werk (siehe auch Anerkennung der Urheberschaft, Mehrautorenschaft, Schöpfungshöhe). AutorInnen verfassen im weitesten Sinn „literarische“ Werke, die den Gattungen Epik, Drama und Lyrik oder der Fach- und Sachliteratur zugeordnet werden. Die Werke können auch illustriert sein und mehr Bilder als Text enthalten, beispielsweise Bilderbücher, Comics oder Fotoromane. Im Regelwerk der Zoologie (Tierkunde) gilt traditionellerweise der oder die ErstbeschreiberIn einer Tierart als ihr eigentlicher „Autor“. Seltener und meist mit rechtlichem Beiklang werden auch UrheberInnen von nicht literarischen Werken als Autor oder Autorin bezeichnet, etwa von Software, Autorenfilmen oder Musik. ErfinderInnen von modernen Gesellschaftsspielen (Autorenspiele: German-style games „Spiele im deutschen Stil“) werden als „Spieleautor oder Spieleautorin“ bezeichnet.

Diskussion: Binnen-I[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Problem: Bei Verlinkungen von generischen Maskulina wird die gendergerechte Formulierung sehr schwierig – und teils unmöglich, ohne den Link auseinanderzureißen: „Spieleautor oder Spieleautorin“, denn niemand wird wörtlich als „SpieleautorIn“ bezeichnet.

Autor*in[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Autor oder Autorin (von lateinisch auctor „Urheber, Schöpfer, Förderer, Veranlasser“; früher und englisch author), Verfasserin oder Verfasser bezeichnet eine Person, die ein sprachliches Werk erschafft; diese Person hat die Autorschaft an dem Werk (siehe auch Anerkennung der Urheberschaft, Mehrautorenschaft, Schöpfungshöhe). Autor*innen verfassen im weitesten Sinn „literarische“ Werke, die den Gattungen Epik, Drama und Lyrik oder der Fach- und Sachliteratur zugeordnet werden. Die Werke können auch illustriert sein und mehr Bilder als Text enthalten, beispielsweise Bilderbücher, Comics oder Fotoromane. Im Regelwerk der Zoologie (Tierkunde) gilt traditionellerweise der oder die Erstbeschreiber*in einer Tierart als ihr eigentlicher „Autor“. Seltener und meist mit rechtlichem Beiklang werden auch Urheber*innen von nicht literarischen Werken als Autor oder Autorin bezeichnet, etwa von Software, Autorenfilmen oder Musik. Erfinder*innen von modernen Gesellschaftsspielen (Autorenspiele: German-style games „Spiele im deutschen Stil“) werden als „Spieleautor*in“ bezeichnet.

Diskussion: Genderstern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Problem: Niemand bezeichnet eine Person offiziell wörtlich als „Spieleautor*in“ = also ist eine solche Aussage nicht enzyklopädisch. Umgekehrt geht auch nicht: „Spieleautor*in bezeichnet irgendwas“.

Autor_in[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diskussion: Gender-Gap (Unterstrich)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schrägstrich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Autor/-in[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diskussion: Schrägstrich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Autor/in[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diskussion: Schrägstrich ohne Bindestrich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beidnennungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Zitat aus dem „Fazit“ des deutschen Rechtschreibungsrats im November 2018:
    „Der Rat erachtet es als wünschenswert, beim Verfassen von Texten zusätzlich stilistisch-gestalterische Gesichtspunkte einzubeziehen, so beispielsweise durch Variation alternativer Umsetzungen geschlechtergerechter Schreibung (etwa Vermeidung mehrfacher Doppelnennungen). Dabei liegt es im Ermessen der Schreibenden, gemäß der gewählten Textsorte und dem eigenen Stilempfinden, eine Kombination verschiedener stilistischer und grammatisch-syntaktischer Strategien anzuwenden und für den jeweiligen Kontext die geeignete Form zu finden.“[1]
  • Problem: „Autor und Autorin“ vs. „Autor oder Autorin“ → siehe dazu die umseitige Diskussion

Autor und Autorin[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diskussion: Beidnennung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Autorin und Autor[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diskussion: Beidnennung (ladies first)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Autor/Autorin[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diskussion: Schrägstrich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Autorin/Autor[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diskussion: Schrägstrich (ladies first)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Rat für deutsche Rechtschreibung: Bericht und Vorschläge der AG „Geschlechtergerechte Schreibung“ zur Sitzung des Rats für deutsche Rechtschreibung am 16.11.2018 – Revidierte Fassung aufgrund des Beschlusses des Rats vom 16.11.2018. S. 10/11 (PDF: 454 kB, 11 Seiten auf rechtschreibrat.com).