Benutzer:Dr. Ilona Klein/Zentralverband des Deutschen Baugewerbes

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Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ist einer der Spitzenverbände der deutschen Bauwirtschaft. Er ist Arbeitnehmerverband, Wirtschaftsverband und Technischer Verband in einem und vertritt die rund 35.000 mittelständische Bauunternehmen. Sitz des Verbandes ist Berlin. Derzeitiger Präsident ist Dr. Hans-Hartwig Loewenstein (seit 2006). Neben 34 Mitgliedsverbänden gliedert er sich in drei Fachbereiche, nämlich Hochbau, Ausbau und Verkehrswegebau mit zehn angeschlossenen sog. Bundesfachgruppen.

Inhaltsverzeichnis: 1. Geschichte 2. Organisation 3. Konjunkturelle Eckdaten 4. Webseite

1. Geschichte:

Der ZDB wurde am 15. März 1899 als Deutscher Arbeitgeberbund für das Baugewerbe gegründet. Anlässlich eines Streiks von Bauarbeitern in Berlin im Jahr 1886 wurde zum ersten Mal die Forderung nach Gründung eines Arbeitgeberverbandes erhoben. 1888 gab es im Deutschen Reich 20 Organisationen der deutschen Bauarbeitgeber, 1899 waren es bereits 43. In fast allen Satzungen wurde die "Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen der Mitglieder" als Aufgabe genannt. Darüber hinaus sollte den Mitgliedern "bei Festsetzung der Lohn- und Arbeitsbedingungen mit den Arbeitnehmern, (...) mit Rat und Hilfe zur Seite" gestanden werden. Erster Präsident des Deutschen Arbeitgeberbundes für das Baugewerbe wurde der Berliner Bauunternehmer und Architekt Bernhard Felisch (6. April 1839 - 24. Oktober 1912). Im Statut des Arbeitgeberbundes wurden seine Aufgaben definiert: "Zweck des Bundes ist, durch einen festen Zusammenschluss sämtlicher innerhalb des Bezirks bestehender und neu zu errichtender Landes- bzw. Lokalverbände der Arbeitgeber des Baugewerbes die gemeinsamen Berufsinteressen gegenüber den Arbeitnehmern wahrzunehmen, namentlich auf Erzielung eines gedeihlichen Verhältnisses hinzuwirken, ferner die Veranlassung zum Ausbruch von Arbeitseinstellungen zu prüfen und letztere nach Möglichkeit zu vermeiden resp. beizulegen." Auch der Lobbyismus und die PR-Arbeit stand damals bereits im Fokus: nämlich die "Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen be den Reichs- , Staats- und Gemeindebehörden durch Erstattung von Vorstellungen und Gesuchen zu fördern".

Im Verlauf der weiteren Jahre erhielt der Arbeitgeberbund als Arbeitgeberverband Konkurrenz: Im Jahr 1900 wruden der Verein zu Wahrung der Interessen des Tiefbaugewerbes gegründet, 1903 der Bund Deutscher Zimmermeister und 1907 der Hauptverband deutscher Arbeitgeberverbände im Malergewerbe, 1909 der Reichsverband für das Deutsche Steinsetz-, Pflasterer- und Straßenbaugewerbe, 1911 Betonbau-Arbeitgeberverband für Deutschland. Die Spaltung in Baugewerbe und Bauindustrie zeichnete sich bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts ab: 1920 schieden die Betonbauer aus dem Arbeitgeberbund aus und gingen 1928 im Reichsverband Industrieller Bauunternehmungen auf. Die Kriegswirtschaft im Ersten Weltkrieg machte es erforderlich, dass der Arbeitgeberbund, der allein auf dem Feld der Sozialpolitik agierte, durch eine Parallelorganisation ergänzt wurde, nämlich den 1917 gegründeten Deutschen Wirtschaftsbund für das Baugewerbe. Beide Verbände existierten bis 1933 nebeneinander, bevor sie im Januar 1933 zum Reichsbund des Deutschen Baugewerbes fusionierten.

Zu Beginn der Machtübenahme Hitlers stand für die deutschen Verbände die "Gleichschaltung". Im April 1933 wurden "Kommissare für die Gleichschaltung der Fachverbände des Deutschen Handwerks" eingesetzt, neue nationalsozialistische Funktionäre ersetzten die früheren Verbandsvertreter. So standen Maurermeister Ewald Oppermann von 1934 bis 1938 und Mauerermeister Hans Ehlers von 1938 bis 1945 an der Spitze des deutschen Baugewerbes. 1934 kam es zur Gründung des Reichsinnungsverbandes des Baugewerkes aufgrund einer Fusion des Reichsbundes des Deutschen Baugewerbes mit dem Innungsverband Deutscher Baugewerksmeister. 1942 wurde der Verband dann in Reichsinnungsverband des Bauhandwerks umbenannt. Ihm wurden die Reichsinnungsverbändes des Zimmererhandwerks, des Straßenbauerhandwerks, des Stuckateurhandwerks und des Dachdeckerhandwerks angegliedert. Diese organisatorische Gestaltung blieb bis Kriegsende bestehen.

Nach Kriegsende begann der Wiederaufbau der baugewerblichen Organisation von der lokalen Ebene aus. Die Pflichtinnungen wurden aufgelöst; an ihre Stelle traten wieder für jeden Handwerkszweig eigene Innungen. Nach und nach konnten sich daraus wieder Landes und Bezirksverbände der baugewerblichen Unternehmen bilden. Die Keimzelle dazu bildeten sicherlich die Baugewerblichen Verbände Nordrhein bzw. die Baugewerbe-Verbände in Westfalen. Die überbezirklichen baugewerblichen Organisationen in der britischen Besatzungszone bildeten eine Arbeitsgemeinschaft, die 1946 in den Zentralverband des Baugewerbes in der britischen Zone überging. Am 15. Oktober 1947 wurde dieser Verband auf die britisch-amerikanische Bi-Zone ausgedehnt. Er trug fortan die Bezeichnung "Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.". Erster Präsident im Nachkriegsdeutschland wurde Baumeister Herbert Brinkmann (1896 - 1955), der von 1947 bis 1951 an seiner Spitze stand. Ihm folgte Baumeister Dipl.-Ing. Ernst Liebergesell (1902 - 1968), bevor 1968 Dilp.-Ing Ernst Hackert Präsident wurde. 1978 trat dann Fritz Eichbauer an die Spitze des Deutschen Baugewerbes. In seine Präsidentschaft fiel der Fall der Mauer und die Wiedervereinigung Deutschlands, die u.a. auch den Aufbau von baugewerblichen Verbandstrukturen in den neuen Ländern mit sich brachte. Eichbauer wurde im Jahr 2000 zum Ehrenpräsidenten gewählt. Ihm folgte Dipl.-Ing. Arndt Frauenrath, der 2006 den Vorsitz an Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein übergab.

(Der Beitrag zur Geschichte beruht im Wesentlichen auf: Ralf Gebel, Norbert Axmann, Ein Jahrhundert im Bau: Die Geschichte des Deutschen Baugewerbes im 20. Jahrhundert, hrsg. von der Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Baugewerbes im Auftrag des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Berlin 2000)


2. Organisation