Benutzer:Elceng th/Lehrerbildung in der DDR

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Die Lehrerbildung in der DDR erfolgte als einphasiger Bildungsgang, so dass es im Gegensatz zum zweiphasigen Lehramtsstudium in der BRD keine Trennung von theoretischer Unterrichtung und Lehrpraxis gab. In jedem Studienjahr galt es mehrwöchige Praktika zu absolvieren sowie das Große Schulpraktikum am Ende des Studiums. Das Studium fand an Universitäten und Hochschulen statt und schloß nach der Anfertigung und Verteidigung einer Diplomarbeit mit dem akademischen Grad Diplomlehrer ab. Eine Ausnahme hiervon machte die Ausbildung der Lehrer für die unteren Klassen (Unterstufenlehrer der Polytechnischen Oberschule) und Erzieher, wofür es ein dreijähriges, später vierjähriges Fachschulstudium an einem Institut für Lehrerbildung zu absolvieren galt, für das kein Abitur Zugangsvoraussetzung war. Die erzieherischen und pädagogischen Berufe waren somit in der DDR akademische Berufe mit dementsprechenden Anforderungen.

Die Ausbildung der Lehrer galt als fachlich gut, praxisnah und hervorstechend auf Methodik zugeschnitten, so daß die Absolventen auf Belange und Probleme des realen Schulalltags vorbereitet wurden. Eine didaktische Qualifizierung in einer Reflexion über die Auswahl der Lerngegenstände war nicht vorgesehen, da der Staat diese strikt vorgab.


Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausbildung der Diplomlehrer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aufbau und Ablauf des Studiums[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für den Ablauf eines Studienjahres galten die Anweisungen und Festlegungen des MfHF. Für sämtliche Diplomlehrerstudiengänge war der Rahmenablaufplan in Kraft.

1. Semester
Lehrveranstaltungen 17 Wochen
Prüfungen 1 Woche
Vorlesungsfreie Zeit
(Selbststudium, Exkursionen, Laborarbeiten usw.)
3 Wochen
2. Semester
Lehrveranstaltungen 16 Wochen
Prüfungen 2 Wochen
Ferienlagerpraktikum 4 Wochen
Exkursionen in Biologie und Geographie
3. Semester
Lehrveranstaltungen 13 Wochen
Prüfungen 1 Woche
Vorlesungsfreie Zeit 3 Wochen
4. Semester
Lehrveranstaltungen 16 Wochen
Pädagogisch-psychologisches Praktikum 3 Wochen
Prüfungen 2 Wochen
Praktika Biologie, Geographie, Sport
5. Semester
Lehrveranstaltungen 17 Wochen
Prüfungen 1 Woche
Vorlesungsfreie Zeit 3 Wochen
6. Semester
Lehrveranstaltungen 16 Wochen
Fachpraktikum 4 Wochen
Prüfungen 2 Wochen
Beginn der Diplomarbeit
7. Semester
Lehrveranstaltungen 16 Wochen
Prüfungen 2 Wochen
Diplomarbeit 3 Wochen
8. Semester
Ferstigstellung der Diplomarbeit 3 Wochen
Großes Schulpraktikum 13 Wochen
Prüfungen und Verteidigung der Diplomarbeit 6 Wochen


Großes Schulpraktikum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das große Schulpraktikum galt als entscheidender Abschnitt des Studiums für künftige Lehrer an der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule. Es fand im 8. Semester statt und dauerte 13 Wochen einschließlich seiner Auswertung. Die Studenten mußten ihr fachliches, pädagogisches und politisches Wissen und Können nachweisen und sollten zudem zu einem höheren Verwantwortungsbewußtsein für den Ganztagsprozeß von Bildung und Erziehung geführt werden. Die Tätigkeit der Studenten war voll auf die möglichst selbständige Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts in ihrem Hauptfach und Nebenfach konzentriert. Als zentrale Anforderung wurde gestellt, auf der Grundlage des verbindlichen Lehrplanwerks systematische Erfahrung im Lehren zu sammeln und zu lernen, einen lebendigen, interessanten, wissenschaftlichen und parteilischen Unterricht zu erteilen. Des weiteren bestand ein wesentlicher Aufgabenbereich darin, als Assistent eines Klassenlehrers an der Beratung und Lösung alltäglicher Probleme des Schullebens mitzuwirken. Im Mittelpunkt sollte dabei die Arbeit mit den Schülern während des ganztägigen Erziehungs- und Bildungsprozesses stehen.

Um eine hohe Effektivität des großen Schulpraktikums zu erreichen, wurden fachlich-methodischer Anspruch und zeitlicher Ablauf unter stetig steigenden Anforderungen an die Studenten gestaltet. Die allgemeine Gliederung sah folgendermaßen aus:

  • In der 1. Woche sollten die Studenten vom Direktor und von ihrem Mentor mit der Schule, den Klassenleitern, den Fachlehrern, der FDJ-Leitung und den Klassen vertrautgemacht werden. In den vorgesehenen Einsatzklassen mußte außerdem 12 bis 15 Stunden hospitiert werden. Ferner hatten die Studenten die aktuellen Bildungs- und Erziehungspläne ihrer Einsatzklassen zu studieren und unter Berücksichtigung von Hinweisen der Mentoren die Planung der Stoffeinheiten vorzunehmen, die ab der 2. Woche erteilt werden sollten.
  • In der 2. Woche erteilten die Studenten Unterricht in den zwei Fächern ihrer Fächerkombination. Die Anzahl der Stunden wurde von 6 Wochenstunden schrittweise so erhört, daß mit der 4. oder 5. Praktikumswoche höchstens 16 Wochstunden gelehrt wurden. Der Grad der Selbständigkeit von Vorbereitung und Planung steigerte sich kontinuierlich, begleitet von einer fortlaufenden Hospitationstätigkeit der Studenten.
  • Von der 3. Woche an erfolgte in enger Verbindung mit der Lehre die Einbeziehung der Studenten in den außerunterrichtlichen Bildungs- und Erziehungsprozeß. Das bedeutete Unterstützung von Pionier- und FDJ-Veranstaltungen sowie die Durchführung von nachmittäglichen Arbeitsgemeinschaften. Des weiteren galt es, mit dem Klassenleiter und dem Elternaktiv zusammenzuarbeiten und Elternbesuche, Elternabende etc. durchzuführen.
  • In der letzten Woche führten Direktor und Mentor mit den Studenten die Auswertung der Ergebnisse des großen Schulpraktikums durch. Während eines Abschlußgesprächs wurde die schriftliche Beurteilung bekanntgegeben und erläutert.


Allgemeine Schwerpunkte des Studiums[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fachwissenschaftliche Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Pädagogik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Psychologie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Methodiken der Unterrichtsfächer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Pädagogische Praktika[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wahlweise-obligatorische Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fremdsprachliche Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Studentensport[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sprecherziehung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Technik der Arbeit mit audiovisuellen Unterrichtsmitteln[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einführung in die Logik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kulturell-ästhetische Bildung und Erziehung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Marxismus-Leninismus[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zivilverteidigung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur fachwissenschaftlichen Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Fachstudium wurde in drei Pahsen unterteilt. In der ersten Phase, die die ersten zwei Semester umfasste, wurde neuere deutsche Literatur, also die Literatur seit Beginn des 15. Jahrhunderts gelehrt. Insbesondere die analytische Reflexion erzählender Texte, aber auch werkimmanente und intertextuelle Textzugänge standen im Erkenntnisvordergumnde.

Mathematik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Physik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Chemnie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Biologie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geographie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Polytechnik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Staatsbürgerkunde[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Russisch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Englisch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Französisch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kunsterziehung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Musikerziehung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sport[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausbildung der Erzieher[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausbildung der Pionierleiter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausbildung von Kindergärtnerinnen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Qualifizierung von Leitungskadern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, herausgegeben vom Ministerium für Volksbildung – Hauptabteilung Lehrerbildung
    Lehrerbildung in der DDR. Dokumente und gesetzliche Bestimmungen. 1972, in der Fassung von 1976