Benutzer:Elceng th/Oberschule

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Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Oberschule des Einheitsschulsystems der DDR.

Die Oberschule war eine einheitliche vierjährige Gemeinschaftsschule, deren Klassenverband von der 9. Klasse bis zur 12. Klasse erhalten blieb. Wie im traditionellen bürgerlichen Gymnasium bestanden drei Zweige, der A-Zweig mit neusprachlicher Vertiefung, der B-Zweig mit mathematisch-naturwissenschaftlicher Vertiefung und der C-Zweig mit altsprachlicher Vertiefung. Es wurden bis Mitte der 50er Jahre Kontrollarbeiten und Versetzungsprüfungen geschrieben. Zum Ende der 12. Klasse erfolgte die Reifeprüfung. Die Oberschule ging 1959 in der erweiterten Oberschule auf.


Der geschichtliche Weg der Oberschule[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stundentafel für die Oberschule 1946[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

angeordnet in [1]

I. Kernunterricht
Klasse 9 10 11 12
Deutsche Sprache 4 4 3 3
Philosophie 1 1
Fremdsprache 3 3 3 3
Mathematik 3 3 3 3
Naturkunde
(Physik-Chemie-Biologie)
3 3 3 3
Erdkunde 1 1 1 1
Geschichte 3 3 3 3
Zeichnen und Kunsterziehung 1 1 1 1
Musik 1 1 1 1
Körperliche Erziehung 2 2 2 2
Wochenstunden 21 21 21 21

II. Kursunterricht
Zu den Stunden der Tabelle kamen in

  • der Gruppe A:
    4 Std. für die 2. Fremdsprache als Fortsetzung der in der 7. Klasse begonne Fremdsprache
    6 Std. für die 3. Fremdsprache
    Wochenstundenzahl 31
  • der Gruppe B:
    6 Std. naturwissenschaftlicher Unterricht
    1 Std. Erdkunde
    6 Std. Mathematik an Stelle der 3 Stunden des Kernunterrichts
    Wochenstundenzahl 31
  • der Gruppe C:
    6 Std. Latein
    8. Std. Griechisch
    Wochenstundenzahl 35


Bemerkungen zur Stundentafel

  • Zu den Kursen treten noch freie Arbeitsgemeinschaften, so daß für alle Schüler die Wochenstundenzahl 35 erreicht wird.
  • Die Aufteilung der Naturkundestunden auf die Fächer Physik, Chemie und Biologie erfolgte laut den Lehrplänen.


Stundentafel für die Oberschule 1955[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

angewiesen in [2]

A-Zweig B-Zweig C-Zweig
Klasse 9 10 11 12 9 10 11 12 9 10 11 12
Deutsche Sprache und Literatur 5 4 4 4 5 4 4 4 5 4 4 4
Russisch 4 4 3 3 4 4 3 3 4 4 3 3
2. Fremdsprache 5 6 4 4 4 4 6 4 4 4
3. Fremdsprache 6 6 4 8 8
Mathematik 3 3 3 3 5 5 5 5 3 3 3 3
Physik 2 2 2 2 3 3 3 3 2 2 2 2
Chemie 1 1 1 1 2 3 3 3 1 1 1 1
Biologie 2 2 2 2 3 3 3 3 2 2 2 2
Erdkunde 2 2 1 1 2 2 1 1 2 2
Geschichte 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
Gegenwartskunde 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
Zeichnen und Kunstgeschichte 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
Gesang und Musik 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
Turnen 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
Pflichtwochenstunden 32 32 34 34 32 32 34 34 33 34 35 35


Stundentafel für die Oberschule 1957[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

angewiesen in [3]

A-Zweig B-Zweig C-Zweig
Klasse 9 10 11 12 9 10 11 12 9 10 11 12
Deutsche Sprache und Literatur 5 4 4 4 5 4 4 4 5 4 4 4
Russisch 4 4 3 3 4 4 3 3 4 4 3 3
2. Fremdsprache 5 4 5 5 3 3 3 6 4 4 4
3. Fremdsprache 4 4 4 4 8 8
Mathematik 3 3 3 3 5 4 6 5 3 3 3 3
Physik 2 2 2 2 3 3 3 3 2 2 2 2
Chemie 1 1 1 1 2 3 3 3 1 1 1 1
Biologie 2 2 2 2 3 3 3 3 2 2 2 2
Erdkunde 2 2 1 1 2 2 1 1 2 2
Geschichte 3 2 3 3 3 2 3 3 3 2 3 3
Staatsbürgerkunde 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
Zeichnen und Kunstgeschichte 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
Gesang und Musik 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
Turnen 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
Pflichtwochenstunden 32 33 33 33 32 32 34 33 33 33 35 35



Außerschulische Bildung und Erziehung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Reifeprüfung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gegen Ende der 12. Klasse wurde von den Oberschülern in den Monaten Mai und Juni die zentrale Reifeprüfung abgelegt. Zur schriftlichen Prüfung wurden vier Arbeiten unter Klausur geschrieben, und zwar


A-Zweig
Deutsche Sprache (Aufsatz) 330 Minuten
Mathematik 270 Minuten
Russisch 300 Minuten
(Übersetzung 180 min., Nacherzählung 120 min.)
2. Fremdsprache  oder   3. Fremdsprache 240 Minuten
(Übersetzung 120 min., Nacherzählung 120 min.)
B-Zweig
Deutsche Sprache (Aufsatz) 330 Minuten
Mathematik 330 Minuten
Russisch 300 Minuten
(Übersetzung 180 min., Nacherzählung 120 min.)
Naturwissenschaft 300 Minuten
(Physik oder Chemie oder Biologie oder Erdkunde)
C-Zweig
Deutsche Sprache (Aufsatz) 330 Minuten
Mathematik 270 Minuten
Russisch 300 Minuten
(Übersetzung 180 min., Nacherzählung 120 min.)
Latein  oder   Griechisch 240 Minuten
(Übersetzung)


Die mündliche Prüfung umfaßte die Pflichtfächer Geschichte und Gegenwartskunde sowie mindestens ein drittes Fach, höchstens fünf Fächer insgesamt. Bevorzugt gewählt werden sollten Fächer, deren Vorzensuren nicht vom Ergebnis der schriftlichen Prüfung bestätigt werden konnte.
Für Mathematik und alle Fremdsprachen wurden sämtliche Themen zentral vom Ministerium für Volksbildung in ausreichender Zahl vorgegeben. Für alle anderen Fächer waren die Fragen des Vorbereitungsmaterials zu verwenden, das jeder Schule vom MfV als Broschüre zu Beginn der im Lehrplan vorgesehenen Wiederholungszeit zugesandt worden ist. Die Schule hatte daraufhin Prüfungszettel vorzubereiten, die jeweils eine Frage aus dem Vorbereitungsmaterial enthielten und die dann den zu prüfenden Schülern verdeckt zur Auswahl vorgelegt werden mußten. Jeder Schüler zog dann unmittelbar vor dem ihm zugeteilten Prüfungstermin sein Thema. Die Vorbereitungszeit betrug 15 Minuten, in den Fächern Physik, Chemie oder Biologie 30 Minuten, sofern die Aufgabe einen experimentellen Versuch enthielt.
Schüler, die für die Auszeichnung mit der Lessingmedaille vorgeschlagen waren, mußten in mindestens fünf Fächern mündlich geprüft werden und verpflichtend in sämtlichen Fächern, deren Vorzensuren vom Ergebnis der schriftlichen Prüfung abwichen.


Die verpflichtend von allen Schülern abzulegene Prüfung im Fach Körpererziehung umfaßte über das Schuljahr der 12. Klasse verteilt vier Wettkämpfe, und zwar Leichtathletik I (Sept.−Okt.), Schwimmen (Sept.), Turnen/ Gymnastik (März) und Leichtathletik II (Mai−Juni).



Zulassung zur Oberschule[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Deutsche Zentralverwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule
    Absatz 1: Vorwort zum Gesetz; Absatz 2: Gesetzestext; Anlage: Lehrpläne mit Stundentafeln
    1. Juli 1946
  2. VuMMfV Lfd. Nr. 123/55 Anweisung über die Stundentafeln der allgemeinbildenden Schulen für das Schuljahr 1955/56 vom 11. August 1955
  3. VuMMfV Lfd. Nr. 18/57 Anweisung über die Stundentafeln der allgemeinbildenden Schulen vom 4. April 1957


Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

/1/     Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Volksbildung der Deutschen Demokratischen Republik, 1953–1989

/2/     Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Volksbildung und des Staatssekretariats für Berufsbildung der Deutschen Demokratischen Republik, 1970–1989

/3/     Lehrplanwerk der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule der Deutschen Demokratischen Republik, 1959

/4/     Lehrplanwerk der erweiterten 12klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule der Deutschen Demokratischen Republik, 1961