Benutzer:F0el0ix/SCOTUS

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zusammensetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Besetzung seit Oktober 2010: (oben von links) Sonia Sotomayor, Stephen Breyer, Samuel Alito, Elena Kagan; (unten von links) Clarence Thomas, Antonin Scalia, John Roberts, Anthony Kennedy, Ruth Bader Ginsburg

Größe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Artikel 3 der Verfassung der Vereinigten Staaten überlässt dem Kongress die Festlegung der Richteranzahl. Der Judiciary Act von 1789 erforderte die Ernennung von sechs Richtern und nachdem das Land und somit auch die Anzahl der Gerichtsbezirke größer wurde, erweiterte der Kongress die Anzahl 1807 auf sieben, 1837 auf neun und 1863 auf zehn Richter.

1866 verabschiedete der Kongress auf Verlangen von Chief Justice Chase ein Gesetz, das die Nachfolge der nächsten drei zurücktretenden Richter regelte. Diese sollten gemäß des Gesetzes nicht durch Nachfolger ersetzt werden, sodass das Gericht auf sieben Richter reduziert werden sollte. 1866 und 1867 schrumpfte die Richterbank demzufolge auf acht Sitze. Jedoch wurde 1969 im Circuit Judges Act die Festlegung auf neun Richter beschlossen. Seitdem ist die Größe des Gerichts konstant.

Präsident Franklin D. Roosevelt erwog 1937 eine Vergrößerung des Gerichts. Für jeden Richter, der mindestens 70 Jahre und 6 Monate alt war und den Rücktritt ablehnte, plante Roosevelt die Ernennung eines zusätzlichen Richters, bis zu einer Maximalanzahl von 15 Richtern. Vordergründig sah der Vorschlag vor, die älteren Richter von der Vielzahl der Fälle zu befreien. Weitläufig war man sich aber einig, dass Roosevelt das Gericht mit Richtern füllen wollte, die seinen New Deal unterstützen würden. Roosevelts Plan scheiterte später im Kongress.

Ernennung und Bestätigung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Präsident der Vereinigten Staaten nominiert Richterkandidaten – im Regelfall bewährte Bundesrichter –, welche dann nach Befragung im Justizausschuss des Senats und Zustimmung durch den Senat in ihr Amt berufen werden. Das Gericht setzt sich aus acht beigeordneten Richtern (Associate Justices) und einem Vorsitzenden (Chief Justice) zusammen. In der Verfassung heißt es, die Richter sollen during good behavior im Amt bleiben. Faktisch bewirkt dies eine Ernennung auf Lebenszeit, es gibt keine Altersgrenze. Rücktritte wegen schlechter Gesundheit kommen jedoch regelmäßig vor. Wie alle anderen Richter und sonstigen Inhaber hoher Bundesämter auch können sie, nach Amtsanklage (Impeachment) des Repräsentantenhauses, durch Beschluss des Senats abgesetzt werden.