Benutzer:Fingalo/Geschichte Norwegens/Spätmittelalter

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Ausgangssituation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Pestepidemien[1] hatten schwere Folgen für die Bevölkerung Norwegens. Um 1500 waren nur noch 44 % der Höfe in Betrieb, die es um 1340 noch gegeben hatte.[2] Dies war nicht nur auf das Massensterben unter den Hofeignern selbst zurückzuführen, sondern auch darauf, dass die überlebenden Landeigentümer König, Kirche und Adel keine Pächter und diese keine Landarbeiter mehr fanden. Hinzukam, dass Landarbeiter sich selbständig machten und Ödhöfe okkupierten, ohne dass sie erfuhren, dass diese im Kirchen- Adels- oder Königseigentum standen. Das führte mangels Grundbuch oft zu Beweisschwierigkeiten. Die Preise für Landeigentum waren im freien Fall. Für Vestlandet ist die Quellenlage gut und zeigt, dass die Landpreise bis unter die Hälfte der Preise vor der Pest fielen und sich bis zum Ausgang des Mittelalters nicht mehr auf das Niveau vor 1349 erholten. Auch der Pachtzins verfiel auf ungefähr 40 %, teilweise fiel er sogar um 75 %. Der Pachtzins war an die landwirtschaftliche Werteinheit „Bol“ gekoppelt und wurde in Spann Butter festgesetzt. Die Register zeigen, dass aus 8 Spann oft 2 Spann wurden. Da aber in der Zeit bis zum 16. Jahrhundert die Bevölkerungszahl wieder zunahm, kann die Pest nicht die einzige Erklärung sein. Hinzukam eine allgemeine Klimaverschlechterung zwischen dem 13. und 18. Jahrhundert. Aber auch diese Erklärung reicht nicht aus. Denn im 13. und 14. Jahrhundert weitete sich die Agrarproduktion noch aus. Im 16. und 17. Jahrhundert entsprach das Klima etwa dem des 13. und 14. Jahrhunderts. Gleichwohl ist eine gegenläufige Entwicklung zu beobachten. Die immer noch im Verhältnis zur tatsächlichen Produktivität relativ hohen festen Ausgaben zwangen zu einer großen Ausnutzung des Bodens. Es handelte sich um die Pacht (etwa ein Siebtel der Produktion), der Zehnte an die Kirche, die Steuern an den König, die Leidangspflicht (Aufgebot im Verteidigungsfall, in Friedenszeiten durch eine Leidangsabgabe ersetzt) einschließlich der selbst zu beschaffenden gesetzlich festgelegten Ausrüstung für die Bewohner an der Küste (das machte etwa 12 % der Jahresproduktion aus). Dazu kam die Pflicht, den König oder den Bischof auf seinen Reisen durchs Land mit deren Mannschaft zu beköstigen. Außerdem musste ein Viertel des Korns für die Aussaat zurückbehalten werden. Der Kornanbau reichte bis Malangen. Die fortschreitende Eisenproduktion führte zum Raubbau in den Wäldern zur Gewinnung von Holzkohle. Das alles führte zu einer Abwanderung aus den inneren Teilen Norwegens zu den freigewordenen Höfen an der Küste mit den Möglichkeiten des Fischfangs und in der Nähe der Städte. Wie die Verhältnisse hoch im Norden nach dem Ende der Wikingerzeit waren, ist nicht bekannt. Ausgrabungen zeigen eine Abnahme der Bevölkerung während der Pestzeit und dann wieder eine starke Zunahme aufgrund der großen Nachfrage nach Fisch.

Hinzukommt, dass neben der norwegischen Bevölkerung auch die Samen dort siedelten. Wie weit ihr Siedlungsgebiet in den Süden reichte, ist umstritten. Man rechnet damit, dass sie bis nach [[Sør-Trøndelag kamen. Auf jeden Fall sind sie bis Nordland, das innere Namdal und das nördliche schwedische Jämtland nachgewiesen. Auch die Dauer des samischen Aufenthalts in den südlicheren Gegenden ist umstritten. Archäologisch hat sich gezeigt, dass um 300 n. Chr. in Nord-Troms ein Wechsel von der reinen Fisch- und Weidekultur zur sesshaften Fischer- und Ackerbaukultur stattfand. Der Übergang scheint sehr plötzlich eingetreten zu sein, die man der Einwanderung norwegischer Gruppen zuschreibt. Die Samen waren in der Wikingerzeit den Norwegern steuerpflichtig. Aber sie waren auch den Steuerforderungen der Karelier ausgesetzt. Um die norwegischen Interessen zu schützen, legte Håkon V. zu Beginn des 14. Jahrhunderts in Vardø eine Festung an.

Wertschöpfung der Wirtschaft um 1350 in forngilde Mark.
In Prozent.

Es kam zu Steitigkeiten mit Nowgorod, die mit einer Vereinbarung endeten, dass die Norweger die Samen, Nowgorod die Karelier besteuern durften. Gleichwohl kam es vor, dass die Samen von beiden besteuert wurden und zusätzlich von Pelzhändlern aus Bottenvik, dem nördlichsten Zipfel des Bottnischen Meerbusens, die Birkarle genannt wurden (der Name leitet sich von bjór = Biber ab).[3] Die Birkarle entrichteten ihrerseits Abgaben an den schwedischen Staat. Als Nowgorod 1478 in Russland einverleibt wurde, ging die Samensteuer auf den Großfürsten von Moskau über. Daraus ergaben sich im 17. Jahrhundert Konflikte im Kalmarkrieg.

Wirtschaft und Staatsfinanzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vor der Pest von 1348[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vor den großen Pestwellen reichten die dem König zur Verfügung sehenden Mittel aus, um eine selbständige Machtpolitik gegenüber den übrigen skandinavischen Ländern zu betreiben. Man schätzt, dass der königliche Haushalt etwa bei 30.000 forngilde Mark lag. Das entsprach etwa 7.000 kg. Silber. Die Wirtschaft war im Wesentlichen vom Ackerbau geprägt. Die ausländischen Tribute brachten 30 % des Haushalts ein. Im Frieden von Perth 1266 waren die Hebriden und die Insel Man verloren, aber vorher war Island hinzugekommen. Die dortige Steuer wurde hälftig zwischen dem königlichen Amtmann und dem König geteilt. Nach einer Steuerliste von 1311 waren 3.812 Personen steuerpflichtig. Die Einnahmen der Tributländern kamen allerdings unregelmäßig. Im Kriegsfalle wurde eine Sondersteuer erhoben. Außerdem hatte er Anspruch auf Verköstigung mit samt seinem Gefolge bei seinen Reisen durch das Land. Dazu kommen noch die Hand- und Spanndienste der Untertanen für den Wege- und Brückenbau. Der Betrag von 30.000 forngilde Mark war sogar geringer als allein der Fischexport aus Bergen einbrachte, nämlich 39.000 Mark. Die Einnahmen des Königs waren gleichwohl gering im Verhältnis zu den Einnahmen der Kirche. Aber sie genügte zur Erfüllung der königlichen Aufgaben und ermöglichten sogar die Bildung einer Rücklage. Gleichwohl war die Finanzlage immer angespannt. In diese finanziell labile Situation brach die erste große Pestwelle von 1348 ein.

Die wirtschaftlichen Folgen der Pest[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der arbeitsintensive Ackerbau ging zu Gunsten der Viehhaltung zurück. Diesem Wandel kam auch die Verödung vieler Bauernhöfe in Folge des Bevölkerungsrückgangs zu Gute. Dadurch stand mehr Weideland zur Verfügung. Die Abgaben wurden nun in größerem Maße als früher in Butter, Käse, Wolle Tierhäuten und auch lebenden Tieren bezahlt. Butter war eine Art Währung und wurde exportiert. Schon Håkon V. erlaubte ausländischen Händlern nur dann Butter zu kaufen, wenn sie Mehl und Korn importierten, was der Ausbreitung der Pest in Norwegen Vorschub leistete. Allerdings erreichte der Butterexport bei weitem nicht den Umfang wie in Dänemark und Schweden. Hinzukam, dass mit Handel schneller und einfacher Geld zu verdienen war, als mit Landwirtschaft. Das führte zu weiterer Verödung des Landes, weil zu viele Arbeitskräfte in de den Handel abwanderten. Haakon VI. (Norwegen) verbot daher die Ausübung von Handelsgeschäften für alle Personen, die nicht mindestens 15 forngilde Mark Eigenkapital besaßen.

Staat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch den wirtschaftlichen Zusammenbruch gingen sowohl die staatlichen als auch die kirchlichen Einnahmen dramatisch zurück. Der Einnahmeverlust lag Anfang des 14. Jahrhunderts insgesamt bei 75 %. Als König Magnus VII. Eriksson 1351 seinen Kreuzzug gegen Karelien unternehmen wollte, reichten bereits seine Mittel dafür nicht aus, so dass Papst Clemens VI. gestattete, alle für die Kirche gesammelten Gelder und ein Vorschuss für die Sammlungen des Folgejahres dafür zu verwenden. Sowohl Magnus Eriksson als auch Håkon Magnusson mussten von den reichen Kirchgütern in Bohuslän Zwangsdarlehen erheben, die nie zurückgezahlt wurden. Beide waren bei der Kirche durch solche Zwangsanleihen über mehrere Jahre hoch verschuldet. Es mussten neue Einnahmequellen gefunden werden. Es wurden immer wieder Sondersteuern erhoben, insbesondere, um die Festung Bohus zu halten und zu versorgen. Die bekanntest Steuer war eine Pferde-Aufzuchtsteuer (hestegangen, hestekorn, hestelaup). Die Bauern hatten die Pflicht, die Fohlen aus der Bohus-Festung zu übernehmen und auf ihre Kosten aufzuziehen. Diese Pflicht wurde nun durch eine Steuer abgelöst. In Schweden (fodringen) und in Dänemark (gæsteriet) gab es ähnliche Steuern. Das Neue daran war, dass die Steuern umso höher waren, je näher der Gutshof an der Festung gelegen war. Die Bauern protestierte und verwiesen auf das Landslov und die alten Gewohnheitsrechte. Gegen die Kriegssteuer (Leidangsskatt) und die Bewirtungssteuer (gjengjerd), mit der die Pflicht, den König auf Reisen zu bewirten, abgelöst wurde, wurde, da auf gesetzlicher Grundlage beruhend , ohne Protest entrichtet. Sie konnte beträchtliche Beträge ausmachen. Als 1514 Christian II. nach Oslo kam, um dort die Huldigung entgegenzunehmen, wurden für ihn und sein Gefolge Nahrungsmittel in Höhe von ungefähr 830 forngilde Mark aus der Umgebung aufgebracht, das war zwischen einem Drittel und einem Viertel der Jahressteuer des gesamten Landes für dieses Jahr. 1491 versuchte der König diese Steuer zu verselbständigen, um sie öfter erhben zu können, stieß aber auf entschlossenen Wiederstand.

Unter diesen Umstanden brach die innere Verwaltung des Landes zusammen, obgleich der großer Ausgabeposten, die Unterhaltung des Gefolges, durch die die Pest stark reduziert war, und musste auf eine neue Grundlage gestellt werden. Dies geschah durch weitgehende Verlagerung der Verwaltung auf die örtliche bäuerliche Gesellschaft.

Kirche[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Einnahmerückgang bei der Kirche infolge der Pest.

Während der Staat keine festen Organisationsstrukturen besaß, war die Kirche unter dem Erzbischof in Diözesen und Kirchspielen oganisiert. Außerdem war sie Teil einer internationalen Organisation, was ihr ein politisches Übergewicht gegenüber dem Staat einbrachte. Die Kirche verfolgte das Ziel, sich von der staatlichen Vormundschaft zu befreien, während der König versuchte, die Kontrolle über die Organisation im eigenen Land zu behalten. Unter den Königen Magnus Eriksson und Håkon VI. gelang der Kirche ein vollständige Revision des bisherigen Christenrechts und erwirkte die Gerichtshoheit in geistlichen Sachen. Insbesondere wurde 1458 das Übereinkommen zwischen Magnus lagabætir und Erzbischof Øystein von 1277 über das Münzrecht der Kirche, Steuer- und andere Privilegien neu verankert. Der Episkopat wurde Mitglied im Reichsrat. Außerdem verlor der König die Herrschaft über seine königlichen Kapellen, insbesondere die Apostelkirche, und die Geistlichen der königlichen Kapelle verloren ihre Selbständigkeit und wurden trotz heftiger Gegenwehr in die Kirche eingegliedert. Es gelang der Kirche trotz schwerer Verluste an Personal und Einkünften während der Pest, diese Stellung zu behaupten. Dieser Verlust an Pachteinnahmen war eigentlich noch größer, als es die Grafik zeigt, da dort auch der Zuwachs an Land durch fromme Stiftungen im Spätmittelalter bereits gegengerechnet ist. Zu Beginn der Pestzeit betrug der Verlust um 80 %. Der Rückgang des Zehnten, der im Wesentlichen Kornzehnter war, ist auch auf die Umstellung der Wirtschaft auf Viehhaltung zurückzuführen. Der Zehnte war aber wegen seiner Aufteilung auf die Ortskirche, den Pfarrer, den Bischof und die Aremenfürsorge wichtigste ökonomische Grundlage des örtlichen Klerus, insbesondere, seit der Zehnte den größten Teil der Stolgebühren abgelöst hatte. Die Kirche war der größte Landeigentümer Norwegens, der gegen Ende des Hochmittelalters in seiner Hand 40 % des Landeigentums vereinigte. Es setzte sich aus Pfarrgütern, Bischofsgütern, Gütern des Domkapitels und Klostergütern zusammen. Dabei gehörten 30 % des kirchlichen Landbesitzes den örtlichen Kirchen. Umgerechnet auf das gesamte Grundeigentum vereinigten der Episkopat und die Domkapitel 8 % des gesamten Grundbesitzes in seiner Hand, wobei der Erzbischof den größten Teil davon besaß. Hinzukamen auch noch Einnahmen aus den auswärtigen Tributländern und die Einnahmen aus dem Fischexport. Während der Pestzeit nahm der Landbesitz durch Zukauf von Ödhöfen und frommen Stiftungen von 40 % zu Beginn auf 48 % zur Reformationszeit zu. Dabei verschob sich der Anteil des Eigentums der Lokalkirchen hin zum Eigentum des Episkopats und der Domkapitel.

Dem gegenüber hatte der König zur Erfüllung seiner Aufgaben weniger als die Hälfte der kirchlichen Einnahmen der Kirche zur Verfügung. Das änderte sich auch während der Pestzeit nicht wesentlich. Dies musste sich auch in der Machtverteilung auswirken. Allerdings ist der königlichen Machtbasis der persönliche Einsatz der bäuerlichen Gesellschaft hinzuzurechnen. Auch die Gastungspflicht zu Gunsten der Bischöfe und ihrem Gefolge auf Visitationsreise verschob sich mehr und mehr auf die lokalen Kirchen.

Gleichwohl schwand die Macht der Kirche auf Grund ihres Autoritätsverlustes bei den Gläubigen, obgleich während der Pest ihr Prestige durch den Einsatz in der Seelsorge vorübergehend stieg. Dieser war auf die Verstrickung in die weltliche Politik zurückzuführen, nicht nur in Norwegen, sondern auch weltweit. Das 1378 eintretende Papstschisma kam noch hinzu. Gleichzeitig begann die Entwicklung des Königtums zum Staat die weltliche Macht der Kirche zurückzudrängen. Die Zeit der eigenständigen Staatsmacht „Kirche“ war noch vor dem Ende des Spätmittelalters vorbei.[4]

Entwicklung der Herrschaftsausübung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Man schätzt, dass es vor 1348 etwa 600 aristokratische Familien gegeben hat, die über ungefähr 20 % des Landbesitzes verfügten. Diese waren in sich geschichtet: einige Barone an der Spitze, etwa 250-300 Ritter und darunter an der Grenze zum Großbauern noch einmal die gleiche Anzahl Niederadel. Wenn man berücksichtigt, dass sehr viel durch Stiftungen der Kirche übertragen worden ist, kann man von 25 % oder mehr für die frühere Zeit ausgehen.

Unter König Magnus Eriksson war es 1319 zu einer Personalunion mit Schweden gekommen. Dieser Situation, in der Norwegen der schwächere Partner war, mussten sich die Regierungsorgane anpassen. Die erste Folge war, dass der König keinen festen Sitz im Lande hatte. Magnus betrachtete Schweden als sein eigentliches Königreich. Sein Sohn Håkon VI. Magnusson erhielt Norwegen als Erbteil der Personalunion. Er sah seine Aufgabe darin, die Verbindung mit Schweden aufrecht zu erhalten. Er begann auch eine neue Unionspolitik. Eine Maßnahme dazu war seine Heirat mit Margarethe I., der Tochter Waldemar Atterdags von Dänemark. Nach seinem Tod 1380 führte sie diese Politik fort und verlegte den Regierungssitz nach Kopenhagen. Damit wurde die königliche Kanzlei an der Marienkirche in Oslo, für die sich Håkon V. noch stark gemacht hatte, obsolet. Der Propst der Marienkirche in Oslo war bereits 1319 nicht mehr selbstverständlich Kanzler. Auch der Bischof von Oslo übte diese Funktion aus. Früher war der Kanzler der oberste Beamte des königlichen Hofes, dem die Führung des königlichen Siegels, die königlichen Erlasse und die Kontrolle über die königlichen Einnahmen oblagen. Nun, da in Kopenhagen eine Gesamtkanzlei für die Union gegründet wurde, erhielt Norwegen nicht einmal ein eigenes Archiv, geschweige denn eine eigene Staatskasse. Dem Kanzler verblieb nur noch die Strafrechtspflege. Aus dem Hofrat, der den König bei seiner Regierung zu unterstützen hatte, wurde ein Reichsrat in Norwegen und auch in Schweden. Der Reichsrat erhielt eine festere Struktur im im Abschnitt über den König in Magnus Erikssons Landslov. Danach sollte der König zu Beginn seiner Regierungszeit die Zusammensetzung des Reichsrats selbst bestimmen. Der Erzbischof war allerdings geborenes Mitglied.

Als es um die Wahlkapitulation für Karl I. Knutsson ging, diskutierte der Reichsrat darüber, ob Norwegen eine Wahl- oder Erbmonarchie sei. Als Håkon Magnusson 1343 seinem älteren Bruder Erik XII. entgegen dem norwegischen Thronfolgerecht als König von Norwegen vorgezogen wurde, hatte sich bereits ein Wandel zum Wahlkönigtum angekündigt. Margarete wurde vom Reichsrat nach dem Tode König Olav Håkonsons 1387 im Jahre 1388 zur Regentin Norwegens, wenn auch nicht zur Königin,[5] bestimmt, ohne dass ein Thingbeschluss oder eine allgemeine Akklamation wie früher herbeigeführt wurde. Aber das Erbkönigtum blieb noch weiter bestimmend, indem Margarete zur Regentin auf Lebenszeit bestimmt wurde und die Königsnachfolge nach ihr im Erbgang fortgestzt werden sollte.

Der Reichsrat übernahm vom König die Aufgabe der Rechtsprechung und wurde oberster Gerichtshof. Dazu wurde er in einen nördlichen mit Sitz in Bergen und einen südlichen Rat in Oslo geteilt, und die Mitglieder bekamen besondere Zuständigkeitsbereiche, so dass der Rat immer seltener zusammenkam.

??[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Magnus Eriksson machte den Islandhandel erlaubnispflichtig und führte einen Importzoll für Waren aus Island ein. Er wurde in gewebtem Wollstoff, Wetzstein und vor allem Fisch geleistet. Der Islandhandel war aber ein riskantes Geschäft mit geringem Gewinn, so dass er nie zum Blühen kamm, sehr zum Schaden der dortigen Bevölkerung.

Håkon versuchte, die Einwanderung der Hansekaufleute dadurch zu bremsen, dass er die Überwinterung in Bergen verbot. Auch die Hanse verbot den Beitritt der Kaufleute zu lokalen Gilden oder die Einheirat in norwegische Familien. 1367 kam es zu einem Treffen der Hansestädte in Köln. Es ging um die Wiederherstellung der Herrschaft über den Handel in Skandinavien. Man wollte wieder Garantien für die Handelsprivilegien und die Kontrolle über den Öresund. Die alten Feinde Dänemarks und Norwegens, der Herzog von Mecklenburg, König Albrecht von Schweden und die Grafen von Holöstein schlossen sich an. Im folgenden Frühjahr wurde der Krieg erklärt. Hier zeigte sich der Nutzen des hanseschen Heiratsverbotes, denn die Hansekaufleute mussten Bergen verlassen, und die niederländische Flotte zog gegen norwegens Küste. Die Hanse verbot den Freikauf von Gefangenen gegen Lebensmittel. Es wurde eine Blockade verhängt. Die Allianz zwischen Håkon VI. und Waldemar Atterdag hatte nicht genügend militärische Ressourcen, um gegen die Kölner Föderation Krieg führen zu können. Håkon musste sich zu einem Separatfrieden herbeilassen. Die Hansekaufleute in Bergen und Oslo lebten unter hanseatischem und lybischem Recht. Die Kaufleute Oslos und Tønsbergs standen unter der Jurisdiktion Rostocks, die aus Bergen unter der Lübecks.

Fußnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Siehe den Artikel Pestepidemien in Norwegen
  2. Bjørkvik S. 24
  3. Bjørkvik S. 42.
  4. Bjørkvik S. 64 f.
  5. „rikets mektige frue og rette husbonde“ (des Reiches mächtige Frau und Herrin)

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Halvard Bjørkvik: Folketap og sammenbrudd 1350-1520. In: Aschehougs Norges historie Bd. 4 Oslo 1996.