Benutzer:Flo Sorg/Artikelentwurf/Bayerische Ingenieurekammer-Bau

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Gründung und Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau wurde im Jahr 1990 in München gegründet. Der Gesetzgeber errichtete 1990 die Bayerische Ingenieurekammer-Bau in der Form einer selbstverwalteten Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist eine Art Kompetenzzentrum für bayerische Bau-Ingenieure. Neben der fachtechnischen und berufsethischen Qualifikation sichert die Kammer die regelmäßige Fortbildung ihrer rund 5.000 Mitglieder. Eine Berufsordnung regelt die Tätigkeit Beratender Ingenieure und verpflichtet sie zu Unabhängigkeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität[1]

Aufsichtsbehörde dieser Körperschaft des Öffentlichen Rechts ist das Bayerische Staatsministerium des Innern.[2] Sitz und Gerichtsstand der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ist München.[2]

Zu den wesentlichen Aufgaben der Kammer gehören die Beratung der Mitglieder, der Schutz ihrer beruflichen Belange, die Überwachung der Erfüllung beruflicher Pflichten, die Förderung der Baukultur, Wissenschaft und Technik sowie die Stärkung der Eigenverantwortung, Unabhängigkeit und Fachkompetenz (Art. 13 Abs. 1 BauKaG).[2]

Präsidium und Vorstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Vorstand wird alle fünf Jahre von der Vertreterversammlung gewählt. Aus seinen Reihen wählt die Vertreterversammlung einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten.

Der Vorstand besteht also aus neun Mitgliedern: dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern. Der Präsident vertritt die Kammer in der Öffentlichkeit. Ihm zur Seite stehen der 1. und 2. Vizepräsident. Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer. In den Vorstandssitzungen werden alle wesentlichen Themen behandelt, die sich mit der Berufsausübung, der Berufs- oder der Kammerpolitik befassen.[3]

Vertreterversammlung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sie ist das Beschlussorgan der Kammer und wird von den Mitgliedern gewählt. Sie besteht aus 125 Mitgliedern.
Von den 125 Mitgliedern, sind mindestens 75 Mitglieder sogenannte Pflichtmitglieder.
Zu den Aufgaben der Versammlung gehören unter anderem:

  • Entscheidungen grundsätzlicher Art zu treffen.
  • Die Weichen in der Berufspolitik zu stellen.
  • Den Vorstand, den Präsidenten und den Vizepräsidenten zu wählen.
  • Den Haushaltsplan zu verabschieden.
  • Sie nimmt den Jahresabschlusses ab.
  • Den Vorstand entlasten.
  • Sie wählt die Mitglieder für die Ausschüsse,
  • Die Satzung, die Berufsordnung, die Beitrags- und Gebührenordnung sowie die Schlichtungsordnung zu erlassen.
  • Sie bildet die Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen der Kammer.[4]

Eine Wahl zur Vertreterversammlung fand im Jahr 2016 statt.[5]

Gesetzliche Grundlage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit und das Wirken der Ingenieurekammer-Bau ist das Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG) vom 09.05.2007 (GVBl S. 308), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2015 (GVBl S. 296)

Bayerischer Denkmalpflegepreis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit 2008 hat die Kammer in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege den Bayerischen Denkmalpflegepreis ausgelobt, der in zwei Kategorien (öffentliche / private Bauwerke) vergeben wird und in der Kategorie „Private Bauwerke“ mit EUR 10.000 dotiert ist. Er wird alle zwei Jahre vergeben.

Bewertungskriterien sind u.a. die Ingenieurleistung, die Kreativität, die gestalterische Qualität und die Denkmalverträglichkeit, aber auch die Funktionalität, die Praxistauglichkeit und die Wirtschaftlichkeit des Bauwerks.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

WEBsite der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bayerische Ingenieurekammer - Bau (Bayika). (html) iXPOS Das aussenwirtschaftsportal, abgerufen am 21. Oktober 2014 (deutsch).
  2. a b c Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau stellt sich vor. (html) Bayerische Ingenieurekammer-Bau, abgerufen am 21. Oktober 2014 (deutsch).
  3. Präsidium und Vorstand der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. (html) Bayerische Ingenieurekammer-Bau, abgerufen am 21. Oktober 2014 (deutsch).
  4. Vertreterversammlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. (html) Bayerische Ingenieurekammer-Bau, abgerufen am 21. Oktober 2014 (deutsch).
  5. Ergebnis der Wahl zur VII. Vertreterversammlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. (html) Bayerische Ingenieurekammer-Bau, abgerufen am 22. Oktober 2014 (deutsch).