Benutzer:GerhardSchuhmacher/4.0

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

nowiki>

* Purpose Ventures e.G. – Süderstraße 73, 20097 Hamburg

> hallo@purpose.ag <hallo@purpose.ag>;
> https://purpose-economy.org/de/  Webseite
> https://www.sueddeutsche.de/karriere/arbeit-sinnstiftend-purpose-1.5020808?reduced=true

Selbstauskunft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Purpose besteht aus unterschiedlichen rechtlichen Entitäten: Purpose Stiftung, Purpose Ventures Genossenschaft, Purpose Stiftung gGmbH and Purpose Evergreen Capital GmbH & Co. KGaA. Alle Purpose Entitäten sind in Verantwortungseigentum durch einen Veto Share der gemeinnützigen Purpose Stiftung.

Verantwortungseigentum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„Verantwortungseigentümer“ verstehen sich als Treuhänder des Unternehmens. Sie haben die Kontrolle über das Unternehmen, können also Entscheidungen zur Unternehmensstrategie und zur Einstellung von Mitarbeitern treffen. Aber der Vermögenswert bleibt im Unternehmen gebunden und dient langfristig seinem Zweck.[, z.B. der Produktion von Fenstern.]

Mit den Einnahmen werden die laufenden Kosten gedeckt, z.B. die Gehälter der Mitarbeiter und der „Verantwortungseigentümer“ und Steuern bezahlt. Gewinne werden reinvestiert, nicht aber an die Eigentümer zur privaten Vermögensbildung ausgeschüttet. Wird das Unternehmen aufgegeben, geht der Erlös nicht an die „Verantwortungseigentümer“, sondern wird reinvestiert oder gespendet. Das Unternehmen könnte zwar im Krisenfall Geschäftsbereiche verkaufen – aber der Erlös geht nicht an die Anteilseigner, sondern bleibt dem Unternehmen erhalten. Die Kontrollrechte über das Unternehmen werden weder verkauft noch vererbt, sondern an andere fähige Verantwortungseigentümer weitergegeben. So bleibt die Selbständigkeit des Unternehmens dauerhaft erhalten.[1]

> Ergänzungen

Tradition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Mitbegründer von Purpose verweist auf Unternehmer, wie Robert Bosch, Ernst Abbe von Zeiss, Michael Otto vom Otto-Versand oder Götz Werner vom dm-Drogeriemarkt, die als „Pioniere von Verantwortungseigentum […] eine Tradition“ begründeten und „ihre Unternehmensanteile mal über Stiftungen, mal über andere rechtliche Behelfskonstruktionen den Unternehmen geschenkt“ haben.

[Das zeige: „Eigentum an Unternehmen auf diese Art neu zu denken ist nicht nur die innovative Idee einer neuen Unternehmergeneration – es ist zugleich eine historisch bewährte Praxis.“]

Geschätzt 200 Unternehmen sind so oder ähnlich organisiert, sie repräsentieren 280 Milliarden Euro - trotzdem nur ein Bruchteil der deutschen Wirtschaft. Viele Unternehmen sind willig, aber sie erleben dann die Tücken der rechtlichen Details.[2]


Aktuelle Problemlage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Hindernis, Verantwortungseigentum heute zu etablieren, sei das deutsche Recht. Der Autor weist auf zwei Prinzipien, die in einer Reform umgesetzt werden sollten:

1. Vermögensbindung: Das Unternehmensvermögen ist nicht privatisierbar, sondern dient dem Zweck des Unternehmens („asset lock“).

2. Selbstbestimmung: Die Gesellschafterfunktion ist weder vererblich noch verkäuflich, sondern bleibt […] bei den mit dem Unternehmen verbundenen Menschen.[3]


Stiftung Verantwortungseigentum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Stiftung wurde am 24. November 2019 in Berlin gegründet. „Zweck ist es, Unternehmen (zu) helfen, die diese Rechtsform anstreben und auf Hürden in der Gesetzgebung aufmerksam (zu) machen.“ Bereits noch im Gründungsjahr wurde von Seiten des Wirtschaftsministerium und allen Parteien sowie der Wirtschaft Zustimmung zur Schaffung einer vereinfachten und klar geregelten gesetzlichen Grundlage signalisiert.[4]

Im Oktober 2020 forderten mit Brief an die Bundestagsabgeordneten „500 vielfach prominente Unternehmerinnen und Unternehmer sowie 100 Wirtschaftsexperten den Gesetzgeber zum Handeln auf.“ In FDP, Union und in der Wirtschaft formiere sich auch Widerstand: „Die Technik [sei] noch nicht ausgefeilt. Und sie verstoße gegen Grundlagen des geltenden Wirtschaftssystems. ‚Wenn Eigentum von Haftung weitgehend entkoppelt wird, hat das mit Sozialer Marktwirtschaft wenig zu tun.‘“.[2]

Gesetzgebungsinitiativen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„Inzwischen haben fünf renommierte Professoren der Rechtswissenschaften einen bis ins Detail ausgearbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt, der zeigen soll, wie das unternehmerische Anliegen rechtlich konkret ausgestaltet werden kann. Es ist unübersehbar, dass der neue Vorschlag die Punkte der Kritiker ernst nimmt und auf technische Kritik eingeht.“

L. Feld/B. Frey: Wertvolle Unternehmensidee. In: Die Welt. 19. März 2021.

Für den von Familienunternehmern „als moralisch anmaßend und exklusiv empfundenen Begriff ‚GmbH in Verantwortungseigentum‘ [… wurde] ein neuer Name für die Rechtsform vorgeschlagen: Gesellschaft mit gebundenem Vermögen.“

  • Die Person in der Unternehmerposition „handelt als Treuhänder des Unternehmens, bis sie diese an die nächste Generation weitergeben“ kann.
  • Die Treuhänder halten die Kontrolle und werden für ihre Leistung vergütet. Sie können aber Unternehmensvermögen nicht ohne Gegenleistung in Privatvermögen übergehen lassen.
  • Sie sind Eigentümer der Verantwortungsrechte und -pflichten, nicht aber, wie sonst üblich, der Vermögensrechte.

Im sehr alten und noch immer aktuellen deutschen Recht ist das treuhänderische Unternehmensmodell als „Doppelstiftungskonstrukte […] nur mit umständlichen und teuren Hilfskonstruktionen umsetzbar.“[5]

Die Initiatoren der neuen Rechtsform Verantwortungseigentum oder treuhänderisches Eigentum sind vor allem Start-ups und Mittelständler, die auch einen sinngebenden Unternehmenszweck ins Zentrum stellen wollen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Anne Sanders, Christina Hoon: Eigentum trifft Verantwortung. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 5. Februar 2022 (faz.net).
  2. a b Marc Beise: Wenn nicht nur der Profit zählt. In: Süddeutsche Zeitung. 6. Oktober 2020 (sueddeutsche.de).
  3. Armin Steuernagel: Deutschland muss Verantwortungseigentum fördern. In: Handelsblatt. 23. September 2019 (handelsblatt.com).
  4. Thorsten Mumme: Eigentum verpflichtet. Was Stiftungsfirmen anders machen. In: Der Tagesspiegel. 24. November 2022 (tagesspiegel.de).
  5. Lars Feld/Bruno Frey: Diese Unternehmensidee ist besonders wertvoll für die soziale Marktwirtschaft. In: Die Welt. 19. März 2021 (welt.de).

</nowiki>