Benutzer:GerhardSchuhmacher/St

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Name[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geschichte der Stadt Stühlingen (Kategorie: Deutsche Ortsgeschichte) __________________________________________________________________________________________________________

Gründung Stühlingens[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stühlingen ist als Ortsname erst Ende des 11. Jahrhundert (1084) urkundlich erwähnt, während fast alle Klettgau-Dörfer in Urkunden des Klosters Rheinau bereits um 876 als Schenkungen eines karolingischen Grafen Gozbert/Gotsbert genannt werden. Daraus wurde geschlossen, dass Stühlingen eher unbedeutend war bzw. eine späte Gründung gewesen sei. Zum anderen konnte nicht ausgeschlossen werden, dass entsprechende Urkunden – es handelt sich durchwegs um Schenkungen von ganzen Dörfern oder von großen Höfen an Klöster – verlorengegangen sind.

Zuweisungen aus Dokumenten des regionalen Umfeldes vornehmen und auch weiter gespannte Rückschlüsse aus überregionalen Herrschaftsverhältnissen (etwa der Karolinger) ermöglichen Vermutungen mit hohem Wahrscheinlichkeitscharakter.

Schenkungslücke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Den entscheidenden Fortschritt in dieser Angelegenheit – der Frage nach der tatsächlichen Entstehungszeit Stühlingens – bewirkte die Historikerin Regine Kemmerich-Lortzing in der Bezugnahme auf einen Zusammenhang mit der Gründung des Klosters Rheinau bzw. seiner „Restaurierung“ nach der Zerstörung durch die Ungarn im 9. Jahrhundert.[1]

Die Autorin griff dabei den Schlüssel-Gedanken des Konstanzer Historikers Helmut Maurer auf, der die späte urkundliche Erwähnung auf eine „Überlieferungslücke“ zurück führte – also nicht auf eine vorherige ‚Nicht-Existenz‘ des Ortes oder völlige Bedeutungslosigkeit, sondern auf eine historische Besonderheit: Die Urkunden des späten 9. Jahrhunderts – als erhaltene frühe schriftliche Dokumente in Süddeutschland – beziehen sich gewöhnlich auf Schenkungen von Ortschaften oder Gütern Adliger an die Klöster des Umfeldes.

In Stühlingen hingegen wurde nichts verschenkt, d.h., die angenommen fehlenden Urkunden konstituieren eine fiktive „Schenkungslücke“, da die Herrschaft des Ortes ihren Besitz zusammen hielt. Stühlingen habe schon existiert – und Stühlingen hatte (unter welchem Namen auch immer) eine weitaus höhere Bedeutung als alle Orte des Umfeldes. (Darstellung in: R. Kemmerich-Lortzing, S. 82 und 84)

Positiv formuliert: „Hochadliger oder königlicher Besitz, der in einer Familie einfach durch Vererbung weitergereicht wurde, wird demnach kaum in Urkunden Erwähnung finden, da innerhalb einer Familie ja kein Anlaß zur Beurkundung bestand.“

Die Annahme, dass Stühlingen diese Bedeutung als hochrangiges Besitztum aufgrund schon sehr weit zurück liegenden Umständen tatsächlich besaß, gründet auf den folgenden Überlegungen:

Bezug zum Kloster Rheinau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachweisbar ist in einer Rheinauer Urkunde von 1181 der Bezug auf einen „Hildibold von Stulingin“, der den Historiker Gustav Häusler zur Annahme veranlasste, ”Stühlingen sei wohl vom Kloster Rheinau aus kirchlich betreut worden.“ (R. K.-L., S. 80) Diese (relativ späte) „Spur zum Kloster Rheinau“ lenkte den Blick auf das um 800 gegründete Kloster und seine Vorgeschichte.

Nachweisbar ist dort die Existenz der so genannten „Rheinauer Stiftersippe“ – die Gozbert-Wolvene-Familie – deren Bezeichnung als „Sippe” bereits auf deren alamannische Herkunft Bezug nimmt. Nach der Kloster-Zerstörung durch die Ungarn (xy) stellte Wolvene das Kloster wieder her und unterstellte es dem Schutz des (fränkischen) Karolinger-Königs Ludwig des Deutschen.

Die Ende des 5. Jahrhunderts über die Alamannen siegreichen Franken (damals unter den Merowinger-Königen) hatten Alamannia zwar besetzt, doch konnten sie das Land nur stützpunktartig beherrschen: über strategisch wichtige (Verkehrs-)Knotenpunkte und vor allem über die Klöster. „Rheinau wurde so zum Stützpunkt der Reichspolitik“, doch hatte die Wiederherstellung des Klosters in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts durch den Alamannen Wolvene den Ärger des wohl zweiten Sippenoberhauptes Gozbert (nachgewiesen 855) hervorgerufen, den der König (Ludwig) dann „mit Grafenwürden und Besitz zufriedenstellte.“

Diese Besitzübertragung durch den König erfolgte über einen Zwischenschritt, denn „ausgedehnter Besitz der Gozbert-Wolvene-Familie” befand sich in der „Verfügungsgewalt Kunos von Öhningen“, der – 1987 durch den Historiker Eduard Hlawitschka nachgewiesen – „mit dem Herzog Konrad von Schwaben identisch ist.” Der Herzog war der Stellvertreter des Karolingerkönigs in Alamannia und der „Klettgaugraf“ war damals Teil der fränkischen Hierarchie. (R. K-L, S. 85 und 87). Die Frage, um welchen Besitz es sich dabei handelte, beantworten spätere Dokumente nicht eindeutig: Ein Edler namens Gozbert (der allerdings als Nachfahre des obigen gedeutet wird) ist 892 als Graf („coram Cozperto comit“) überliefert, gleichzeitig sind jedoch Grafen im Klettgau, Thurgau und auch im Alpgau und Hegau bekannt, so dass die Vermutung besteht, dass der „Graf Gozbert“ eine andere Zuweisung erhalten haben musste. (Borgolte I. und II., angeführt bei R. K-L., S. 88).

Nun herrscht unter den Historikern Einigkeit, dass der Name „Stühlingen- Stulingin“ tatsächlich auf einen Begriff „Stuhl“ zurückzuführen ist und dieser galt auch als „Sprengel eines Richters“, d.h., es könnte sich bei Gozberts Herrschaftsbereich um einen „Stuhlbezirk“ gehandelt haben, einem „Verwaltungsbezirk, in dem ein Burggraf […] Verwalter, Richter und Heerführer war.“ (nach Haberkern/Wallach, zit. in R. K-L., S. 88). Solch ein „Komitat“ (s.o.: „comit“) war nach Haberkern/Wallach (S. 209) auch „Freigut – ein von allen Lasten völlig oder teilweise befreites Grundstück (also Allod, Vogteigut o.ä.) definiert.“

Fränkisches Königsgut[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Folgerung wäre somit, dass Ludwig der Deutsche der Rheinauer Stiftersippe im Gegenzug zu seiner eigenen Verfügung über das Kloster Rheinau als „Stützpunkt der Reichspolitik“ eine Grafschaft über Stühlingen vermachte, die zwar keine „Gaugrafschaft“ war – aus der jedoch „konsequenterweise Ende des 11. Jahrhunderts (Stühlingen) zum Sitz einer nun erblichen Grafschaft und späteren Landgrafschaft wurde.“ (R. K-L, S. 89).

Ludwig der Deutsche hatte somit fränkisches Königsgut an die Gozbert-Familie übertragen und dieses Königsgut bestand in Alamannia nicht ausschließlich, doch dort, wo vorhanden: aus ehemals römischen Orten oder befestigten Plätzen, die zumeist auch zentral bzw. Verkehrswege beherrschend angelegt waren.

(Nachweis)

Nun ist es eine wohl noch im 19. Jahrhundert für zutreffend gehaltene Auffassung, dass Stühlingen auch Teil der Römerstadt Juliomagus war – eine Auffassung, die im letzten Jahrhundert wieder aus dem Blickfeld geriet, da vor allem entsprechende Funde in Schleitheim gemacht wurden. Die Schweizer Seite wurde intensiv archäologisch untersucht und regelmäßig wurden vermutete Fundplätze auch ausgegraben, während die deutsche Seite noch nicht erforscht wurde. Lediglich ein Zufallsfund, ein Mosaikfußboden, ist bekannt. Hier trennt die Grenze diese Aktivitäten, doch gab es diese ‚Barriere‘ bekanntlich zur Römerzeit noch nicht.

Stühlingen und Schleitheim[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Regine Kemmerich-Lortzing: Stühlingen in der Karolingerzeit – eine „Grafschaft“ der Rheinauer Stifterfamilie?, in: Heimat am Hochrhein, Jahrbuch des Landkreises Waldshut 1991.

Blumegg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erstnennungen in Urkunden (Text aus Wp-Blumberg):

Mittelalter Blumbergs Entstehung geht auf die Herrschaftsentwicklungen im 13. Jahrhundert zurück. Die Herren von Blumberg, die man Blumegger Herkunft zuordnet, wurden erstmals im Jahre 1260 erwähnt.

  • Kommentar: Offensichtlich falsch, denn nicht die Herren von Blumberg stammten von den Blumeggern ab, sondern die Blumegger (Blumenegger) zweigten sich von den Herren von Blumberg ab.

Richtig siehe:

WP-Artikel: Blumegg (Adelsgeschlecht)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Geschlecht der Blumegger auch Ritter von Blumenegg (überliefert sind auch weitere Schreibweisen wie: Blumek, Blumeneckh, Blumeck, Blumegg, Blumenberg etc.), hat sich als selbständige Linie der Herren von Blumberg abgezweigt.

Blumenegger ( Chronik Kreis WT)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„Das Geschlecht der Blumenegger hat sich Ende des 13. Jahrhunderts wie die Blumenfelder als selbstständige Linie von den Herren von Blumberg abgezweigt.

Ritter Heinrich von Blumegg vereinigte zu dieser Zeit die drei Herrschaften Blumegg, Blumberg und Lenzkirch. Zum Besitz derer von Blumegg gehörte auch die Burg Tannegg, der Turm zu Dillendorf, die Dörfer Aselfingen, Fützen, Grimmelshofen und Lausheim.“[1]

  • Kommentar: Zweiter Satz offensichtlich auch falsch, denn Heinrich von Blumegg kann unmöglich im 13. Jahrhundert Blumberg unter sich „vereinigt“ haben, da die Selbstständigkeit der Herren von Blumberg nicht zu bezweifeln ist.

Dies ist eine Verkehrung (vermutlich des Waldshut-Historiker Matt-Willmatt bzw. von Stühlinger Chronisten), der/die versuchten, die Blumegger als selbstständiges "Adelsgeschlecht" über die Blumberger zu stellen (ohne Quellenangabe!); - der genannte Heinrich von Blumegg war einer der zahlreichen 'Blumberger' (wie auch der Tannegger etc), Heinrich hatte einen Nachkommen, der nicht weiter bekannt wird. (Bestätigungen fehlen noch).

Für den Fortgang der Überlieferung zu den Blumbergern ist dabei eine Urkunde vom 1. April 1292 entscheidend, die mit Vorgängen in Hüfingen verbunden war und die eine Vervielfachung von neuen Familien zeigt – ein Vorgang, der mit einem „Netz von Blumberger Burgen“ verbunden ist.

  • Burg Blumberg: Albertus und Johannes
  • Burg Blumenfeld: Konrad
  • Burg Blumegg: Heinrich
  • Burg Donaueschingen: Johannes und Bertold
  • Burg Stahlegg: Johannes
  • Burg Tannegg: Konrad

_______________________________________________________________________________________________________ Bläsisches Amt Blumegg (seit 1456), Dörfer aus beiden Landkreisen.

Dort auch:

„Bei einer Zählung vom Jahre 1558 werden in Blumegg acht Herdstätten erwähnt. Zugleich erscheinen die Namen Theus Müller, Caspar Müller und Müller zum Weilen. Mit letzterem ist wohl der Müller im Weiler Blumegg gemeint, dessen Mühle schon 1431 genannt wird. In späteren Aufzeichnungen wird auch das Geschlecht Burger aufgeführt.“[2]


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  1. Hans Matt-Willmatt: Chronik des Kreises Waldshut. Verlag Zimmermann, Waldshut 1957, zu: Blumegg, S. 26.
  2. Hans Matt-Willmatt: Chronik des Kreises Waldshut. Verlag Zimmermann, Waldshut 1957, zu: Blumegg, S. 26.