Benutzer:GluonBall

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Der Bundesrat aus Sicht der Parteien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zusammensetzung des Bundesrates
# Parteien Länder
Kooperationen mit Zwei-Drittel-Mehrheit (mind. 46 Stimmen)
55     Baden-Württemberg Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen Thüringen Schleswig-Holstein
49     Baden-Württemberg Brandenburg Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein
47     Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Saarland SachsenSchleswig-Holstein
Kooperation mit einfacher Mehrheit (mind. 35 Stimmen)
41     Baden-Württemberg Brandenburg Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen Schleswig-Holstein
Kooperationen ohne Mehrheit
30     Berlin Bremen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Rheinland-Pfalz Saarland Thüringen
27     Baden-Württemberg Bayern Hessen Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein
16     Bayern Mecklenburg-Vorpommern Saarland Sachsen-Anhalt

Diese Tabelle stellt mögliche Kooperationen im Bundesrat dar.

Von insgesamt 69 Stimmen werden 35 für eine Mehrheit, 46 für eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt.

Gezeigt werden alle möglichen Kooperationen, die die zwei Kriterien der minimalen Gewinnkoalition erfüllen:

  1. Jeder Partner der Kooperation trägt Stimmen bei.
  2. Keine echte Teilmenge der Partner erreicht bereits die entsprechende Mehrheit.

Außerdem werden die größten Kooperationen ohne Mehrheit gezeigt. Kooperationen ohne Mehrheit werden nicht gezeigt, wenn schon eine echte Obermenge die einfache Mehrheit nicht erreicht.

Legende:
 CDU/CSU  SPD  Grüne  Linke  FDP  FW

Die Mitglieder des Bundesrats gehören zur Zeit sieben verschiedenen Parteien an. Betrachtet man die Unionsparteien CDU und CSU gemeinsam, so ergeben sich sechs Gruppierungen. Außer den Freien Wählern entspricht jede Gruppierung einer Fraktion im Bundestag.

Zur Zeit gibt es auf Landesebene nur eine einzige Alleinregierung, nämlich die der SPD im Saarland. Kann sich die Koalitionsregierung eines Bundeslandes nicht darauf einigen, für oder gegen einen Beschluss zu stimmen, enthält sich dieses Bundesland in der Regel. Da es bei der Auszählung der Stimmen nur auf die positiven Stimmen ankommt, wirkt eine Enthaltung aber genauso, wie eine Ablehnung. Eine Mehrheit für einen positiven Beschluss im Bundesrat ist daher nur durch eine Kooperation mehrerer Parteien möglich. Umgekehrt können einzelne Parteien vergleichsweise leicht einen Beschluss verhindern, indem sie eine Enthaltung erwirken.

Die Unionsparteien sind in den Landesregierungen von 8 Ländern vertreten, die ein Stimmgewicht von 39 Stimmen haben. Dabei stellen sie in 6 Ländern den Regierungschef. Die CSU regiert mit den Freien Wählern in Bayern (6 Stimmen). Die CDU regiert mit den Grünen in Hessen (5 Stimmen), Nordrhein-Westfalen (6 Stimmen) und Schleswig-Holstein (4 Stimmen), sowie mit der SPD und den Grünen in Sachsen (4 Stimmen) und mit der SPD und der FDP in Sachsen-Anhalt (4 Stimmen). Als kleiner Koalitionspartner ist sie in den Regierungen in Baden-Württemberg (6 Stimmen) und Brandenburg (4 Stimmen) beteiligt.

Die SPD ist in den Landesregierungen von 11 Ländern vertreten, die ein Stimmgewicht von 42 Stimmen haben. Dabei stellt sie in 8 Ländern den Regierungschef. Sie regiert mit den Grünen in Niedersachsen (6 Stimmen) und Hamburg (3 Stimmen), mit den Grünen und der Linken in Berlin (4 Stimmen) und Bremen (3 Stimmen), mit den Grünen und der FDP in Rheinland-Pfalz (4 Stimmen), mit der CDU und den Grünen in Brandenburg (4 Stimmen), nur mit der Linken in Mecklenburg-Vorpommern (3 Stimmen) und in einer Alleinregierung im Saarland (3 Stimmen). Als kleiner Koalitionspartner ist sie in den Regierungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beteiligt (jeweils 4 Stimmen).

Die Grünen sind in der Landesregierungen von 12 Ländern vertreten, die ein Stimmgewicht von 53 Stimmen haben. Dabei stellen sie in einem Land den Regierungschef, nämlich in einer Regierung mit der CDU in Baden-Württemberg (6 Stimmen). Die Grünen sind als kleiner Koalitionspartner in den Regierungen der folgenden Länder beteiligt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Die FDP ist in den Landesregierungen von 2 Ländern vertreten, die ein Stimmgewicht von 8 Stimmen haben. Sie ist ein kleiner Koalitionspartner in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt (jeweils 4 Stimmen).

Die Linke ist in der Landesregierungen von 4 Ländern vertreten, die ein Stimmgewicht von 14 Stimmen haben. Dabei stellen sie in einem Land den Regierungschef, nämlich in Thüringen (4 Stimmen) in einer Koalition mit der SPD und den Grünen. Sie sind kleiner Koalitionspartner in Berlin (4 Stimmen), Bremen (3 Stimmen) und Mecklenburg-Vorpommern (3 Stimmen).

Die Freien Wähler sind in der Landesregierungen von einem Land vertreten, das ein Stimmgewicht von 6 Stimmen hat, und zwar als kleiner Koalitionspartner in Bayern.

Die drei größeren Gruppierungen – Union, SPD und Grüne – haben ein Stimmgewicht von über 35 Stimmen. Damit kann keine Mehrheit zu Stande kommen, ohne das zumindest ein Teil der Mitglieder dieser Parteien bei einer Abstimmung zustimmt. Arbeiten diese drei Gruppierungen zusammen, kommen sie auf eine absolute Mehrheit. Für eine Zwei-Drittel-Mehrheit von 46 Stimmen sind mindestens 5 weitere Stimmen notwendig. Das kann erreicht werden, wenn die Mitglieder aus mindestens einer weiteren Gruppierung – Linke, FDP oder FW – bei einer Abstimmung ihre Zustimmung geben.

Stimmenverteilung auf die Parteien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Parteien der Regierungskoalitionen der Länder, die die Bundesregierung (SPD, Grüne und FDP) widerspiegeln, haben im Bundesrat 16 Stimmen: Das ebenfalls ampelregierte Rheinland-Pfalz (4), zwei SPD-Grüne-Regierungen (9) in Niedersachsen und Hamburg sowie die SPD-Alleinregierung (3) im Saarland.

Rein auf die Opposition entfallen die sechs Stimmen Bayerns (CSU-FW). Sämtliche restlichen 47 Stimmen fallen auf das neutrale Lager, da in jeder Landesregierung mindestens einer der drei Partner der Ampelkoalition aus SPD, Grüne und FDP beteiligt ist. Im Einzelnen sind dies die SPD mit den Linken (3) in Mecklenburg-Vorpommern, die SPD mit den Grünen und den Linken (11) in Berlin, in Bremen und in Thüringen, die CDU mit den Grünen (21) in Hessen, in Nordrhein-Westfalen, in Baden-Württemberg und in Schleswig-Holstein, die CDU mit der SPD und den Grünen (8) in Sachsen und Brandenburg und die CDU mit der SPD und der FDP (4) in Sachsen-Anhalt.

Für eine absolute Mehrheit, die zugleich eine Zwei-Drittel-Mehrheit ist, ist die Zusammenarbeit der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP mit der CDU notwendig (49 Stimmen).