Benutzer:Haftrichter/Bretschneider-Kontroverse

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Posts bei facebook und Twitter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Juni 2012 wurde bekannt, dass Bretschneider über ihr privates facebook-Profil die Kontaktlisten auf den Profilen von CDU-Politikern nach Kontakten durchsuchte, denen sie Beziehungen zu angeblichen Rechtsextremisten nachsagte. Screenshots solcher Einträge versendete sie unter anderem an den Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns Lorenz Caffier und den damaligen Oberbürgermeister Neubrandenburgs Paul Kürger (beide CDU) sowie an Presseredaktionen. Die '''Junge Union''' des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte kritisierte dieses Verhalten in einem offenem Brief, wobei sich die FDP sowie die Fraktion der NPD im Landtag dieser Kritik anschlossen. Hierbei wurde teilweise der Rücktritt Bretschneiders gefordert.

Quelle: facebook-Eintrag eines Betroffenen[1], Nordkurier-Artikel[2], Videomitschnitt aus dem Landtag[3]

Gehackte Accounts[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im August 2016 häuften sich die Meldungen von Bürgern, die in über Bretschneiders verschiedene Social-Media-Accounts verbreiteten Nachrichten unsachlich angesprochen und beleidigt wurden. Nach Darstelllung von Bretschneider sowie der SPD Mecklenburg-Vorpommern stammten diese Nachrichten nicht von Bretschneider selber, sondern wurden von einem Unbekannten nach unbefugtem Zugriff auf ihre Accounts verfasst. Bretschneider erstattete jedoch keine Strafanzeige.

Quelle: Nordkurier-Artikel[4][5]

Kritik an Amtsführung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Maßnahmen von Bretschneider in Ausübung ihrer Funktion als Präsidentin des Landtags waren mehrfach Gegenstand öffentlicher Kontroversen oder juristischer Auseinandersetzungen. So entschied das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern etwa am 29. Januar 2009, dass ein von ihr angeordneter Sitzungsausschluss des Abgeordneten Raimund Borrmann (NPD) das Gebot der Verhältnismäßigkeit und damit die Rechte des Abgeordneten aus der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern verletze. Borrmann hatte sich in einer Sitzung des Landtags am 18. Oktober 2007 zu Beginn seines Redebeitrags mit der von ihm schon mehrfach und ausschließlich verwendeten Anrede "Bürger des Landes!" an das Plenum gewandt. Bretschneider hatte den AUschluss damit begründet, dass Borrmann zu wiederholten Male die Würde dieses Hohen Hauses verletze, indem er keine korrekte Anrede verwende.

Quelle: Urteilsbegründung[6]

Vorfälle bei Redebeiträgen der NPD[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern am 3. Juli 2014 hielt der Abgeordnete Michael Andrejewski (NPD) eine Diskussionsrede zu dem Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE: „100 Prozent Gleichstellung jetzt! Hissen der Regenbogenfahne als Zeichen für Toleranz, Akzeptanz und Solidarität auf öffentlichen Gebäuden generell erlauben!“, in der er sich gegen eine solche Verleihung von "hoheitlichen Rechten" aussprach, die er in einer solchen Erlaubnis zur Beflaggung öffentlicher Gebäude sah. Wortlaut des Redebeitrags:

"Das ist eine Haltung der totalen Rechtsverachtung. Und Schwulen und Lesben werden auf einmal hoheitliche Rechte zugestanden: Sie dürfen ihre Fahne an öffentlichen Gebäuden anbringen. Das hat nämlich in der Tat etwas mit Hoheitlichkeit zu tun. Sie können sonst wo ihre Fahne hissen, in ihrem Schrebergarten oder wo auch immer, aber eben nicht hoheitlich an öffentlichen Gebäuden. Und warum nur sie? Sind sie irgendwas Besonderes? Es heißt, sie sind bunt und weltoffen. Was sind die anderen dann? Alle graue Mäuse, um die man sich nicht weiter kümmern muss?"

Bretschneider unterbrach daraufhin die Rede, entzog Andrejewski das Wort und begründete dies in der Sitzung wie folgt:

"Jetzt entziehe ich Ihnen erst mal das Wort, weil ich es nicht ertragen kann - und ich glaube, den Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen geht es so wie mir -,dass Sie hier in einer Art und Weise menschenverachtend eine große Gruppe von Menschen diskreditieren durch die Art und Weise, wie Sie hier vortragen, eine Rede, die mit abwertenden Begriffen gespickt ist. [...] Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf und mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie in keinster Weise hier das Recht haben, meine Bemerkungen zu kommentieren, zu bewerten oder irgendwas anderes, auch nicht durch Gestik und Mimik. Auch wenn ich Ihnen nicht ins Gesicht gucken kann, darauf, muss ich ganz ehrlich sagen, lege ich auch keinen großen Wert. [...] Sie haben kein Recht, hier Menschen auf irgendeine Art und Weise zu diskreditieren. Es gilt das Grundgesetz Artikel 1 und es gilt das Grundgesetz Artikel 3. Und ob Ihnen das Grundgesetz nun gefällt oder nicht, das steht hier nicht zur Debatte. Ihre Einstellung kennen wir dazu. Aber wenn Sie es wagen, im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Menschen verächtlich zu machen, Menschen zu diskriminieren, nur weil sie eine bestimmte sexuelle Orientierung haben, dann werden wir das hier nicht hinnehmen. Das sage ich Ihnen hier zum letzten Mal und sehr deutlich."

In Anschluss an seinen Fraktionskollegen hielt dann der Abgeordnete Stefan Köster (NPD) eine Diskussionsrede und führte darin aus:

"Die Oberbürgermeisterin Gramkow, Partei DIE LINKE, hat rechtswidrig gehandelt. Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Oberbürgermeisterin dieser Landeshauptstadt auf die Rechtslage hingewiesen. Sie hat die Rechtslage außer Acht gelassen und hat sich wider dem geltenden Recht verhalten. Darum geht es hier im Landtag. Es geht gar nicht darum, eine verschwindend kleine Minderheit hier in irgendeiner Weise zu diskreditieren oder Ähnliches, sondern diese verschwindend, zum Glück verschwindend kleine Minderheit wird als Gegenstand dafür genommen, Rechtsbruch in Deutschland zu begehen."

Bretschneider erteilte ihm daraufhin einen Ordnungsruf und begründete diesen wie folgt:

"Ich mache Sie erneut darauf aufmerksam, dass auch diese Äußerung eine Diskreditierung der Menschen mit bestimmten sexuellen Orientierungen beinhaltet, und ich habe das ausdrücklich eben ausgeschlossen, dass Sie dazu das Recht haben, sich in diesem Haus in der Art und Weise zu äußern."

Köster fuhr fort:

"Realität ist aber, dass diese kleine Minderheit mittlerweile das Leben hier in der Bundesrepublik Deutschland zu bestimmen versucht. Dagegen wehrt sich auch meine Fraktion und wir werden es nicht zulassen, dass eine Minderheit über das Wohl des Ganzen gestellt wird."

Bretschneider erteilte ihm einen zweiten Ordnungsruf:

"Ich verweise noch einmal darauf, dass nicht Sie darüber zu befinden haben, welchen Wert ein menschliches Leben besitzt.“

Quelle: Videomitschnitt aus dem Landtag[7], Plenarprotokoll[8], außderdem Dokumentation in Urteilsbegründungen[9]

Andrejewski und Kösters machten im September 2014 beim Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern jeweils ein Organstreitverfahren mit dem Ziel anhängig, die Verletzung ihrer Rechte als Abgeordnete durch die Wortentziehung (Andrejewski) und die Ordnungsrufe (Köster) feststellen zu lassen. Mit Urteilen vom 25. Juni 2015 bejahte das Gericht die Verfassungswidrigkeit der durch Bretschneider vorgenommenen Maßnahmen und begründete das wie folgt:

"Soweit es „Wesen und grundsätzliche Aufgabe des Parlaments ist, Forum für Rede und Gegenrede zu sein“ (so schon BVerfGE 10, 4, 13), hat es in diesem Rahmen selbst die Gesamtheit von Normen und Werten zu fördern und zu erhalten, wobei das Parlament über einen weiten Gestaltungsspielraum verfügt; dabei wirkt die parlamentarische Disziplinargewalt als notwendiges innerparlamentarisches Korrektiv zu dem besonderen Schutz der parlamentarischen Redefreiheit durch die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Indemnität. Andererseits stellt die Redefreiheit des Abgeordneten im Parlament eine in der Demokratie unverzichtbare Kompetenz zur Wahrnehmung der parlamentarischen Aufgaben dar, die den Status als Abgeordneter wesentlich mitbestimmt; Parlamentsdebatten sind dabei nicht selten durch heftige Auseinandersetzungen gekennzeichnet, wozu auch überspitzte und polemische Formulierungen gehören können. Wenn Anlass für eine Ordnungsmaßnahme der Inhalt der Rede eines Abgeordneten ist, ist weiterhin zu berücksichtigen, dass der amtierende Präsident einer strikt zu beachtenden parteipolitischen Neutralitätspflicht unterliegt; gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 GO LT leitet er die Verhandlungen des Landtages gerecht und unparteiisch. Als fehlerhaft und verfassungswidrig einzustufen wäre daher insbesondere ein als Zensur wirkender Versuch, den Vortrag bestimmter Sachverhalte oder Bewertungen zu unterbinden, die der Auseinandersetzung in der Sache aus der Sicht des Redners dienen sollen, ohne dass die Art des Vortrages allgemein oder überwiegend akzeptierten Rede- oder Verhaltensformen zuwiderläuft. Wird dennoch wegen des Inhaltes einer Rede eine Maßnahme verhängt, kann sich dies in der Folge als eine sachfremde Erwägung für die Ausübung des Ordnungsrechtes darstellen. [...] Im Ergebnis der unter Beachtung dieser Grundsätze vorzunehmenden Abwägung sind die gegenüber dem Antragstellern erfolgten Maßnahmen unter keinem Gesichtspunkt von der Ordnungs- und Disziplinargewalt der Landtagspräsidentin gedeckt. [...] [Die Landtagspräsidentin hat] vorrangig eine Interpretation die Reden der Abgeordneten ausgehend von deren unterstellten Gesinnung vorgenommen und aufgrund davon abweichender eigener Prinzipien in ihr Rederecht eingegriffen, das zum Kernbereich der Abgeordnetenrechte gehört. Nichts anderes kann daraus folgen, dass der Landtag den Einspruch des Antragstellers gegen die Wortentziehung später mehrheitlich zurückgewiesen hat. Auch ein noch so überwiegender Konsens einer Parlamentsmehrheit in einer bestimmten Angelegenheit kann angesichts der essentiellen Funktion des Parlamentes als Ort einer gerade gewollten gegensätzlichen Erörterung in der Sache sowie der Bedeutung des Rederechtes der übrigen Abgeordneten grundsätzlich nicht dafür maßgeblich sein, was eine Minderheit zur Verteidigung ihres Standpunktes vorbringen darf."

Quelle: Urteilsbegründungen[10][11][9]

Sylvia Bretschneider reagierte nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts auf ihrer privaten Facebook-Seite, auf der sie ein Foto postete, das sie mit einem Plakat „Zeig Homophobie die Rote Karte!" zeigte. Dazu schrieb sie:

„Jeden Tag weiter machen, gegen alle Widerstände, die Würde eines jeden Menschen ist unantastbar. Da bin ich nicht kompromissbereit."

Quelle: Focus-Artikel[12]

Vorfälle bei Redebeiträgen der AfD[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern am 7. Dezember 2016 begann der Abgeordnete Ralph Weber (AfD) einen Redebeitrag mit der Begrüßung "Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern, hierzu insbesondere liebe Bürger von Wolgast und der Insel Usedom, Frau Präsident, werte..." und wurde dann von Bretschneider unterbrochen, die ihm einen Ordnungsruf erteilte. Diesen begründete Sie damit, dass es nicht der Würde des hohen Hauses entspreche, wenn er eine Frau Präsidentin mit "Frau Präsident" anspreche, und man sich eine solche Respektlosigkeit nicht bieten lasse. Nachdem Weber ankündigte, in am nächsten einen Einspruch gegen diesen Ordnungsruf vorlegen zu wollen, erteilte Bretschneider ihm einen weiteren Ordnungsruf und entzog ihm das. Diese begründete sie damit, dass Äußerungen des amtierenden Präsident (in diesem Fall von der amtierenden Präsidentin) nach Vorschrift der Geschäftsordnung nicht kommentieren seien. Weber erhob daraufhin Klage vor dem Landesverfassungsgericht wegen behaupteter Verletzung seiner Rechte als Abgeordneter, die derzeit noch anhängig ist (Stand: April 2017).

Quelle: Videomitschnitt aus dem Landtag[13], Plenarprotokoll[14], Nordkurier-Artikel[15], weitere Tageszeitungen

In der Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern am 6. April 2017 begann der Abgeordnete Gunter Jess (AfD) einen Redebeitrag mit der Begrüßung "Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnetenkollegen, liebe Landsleute und Gäste", woraufhin Bretschneider ihn, führte aus, dass es nun schon mehrfach Probleme mit der AfD-Fraktion gegeben habe, die sich bei der Eröffnung ihrer Redebeiträge nicht an die Gepflogenheiten halte. Die Eröffnung des Redebeitrags mit den Worten: "Dass hier nun, sage ich mal, neben Bürgern und was weiß ich wem allen noch, nun noch Landsleute begrüßt werden: Das gehört sich nicht! Das gehört nicht hierher!“ Nach medialer Reaktion bedauerte Bretschneider ihr Eingreifen und erklärte, dass der eigentliche Grund für dieses darin gelegen habe, dass Sie während der Sitzung davon ausging, dass Jess die Begrüßung der Präsidentin unterlassen habe.

Quelle: JF-Artikel (mit Videomitschnitt)[16], SVZ-Artikel[17]

Dienstwagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im März 2017 wurde bekannt, dass Bretschneider einen zweiten Dienstwagen einschließlich Fahrer erhalten soll (jeweils Audi A8). Durch die Landtagsverwaltung wurde diese Entscheidung mit einer Kostenersparnis begründet, die sich durch die nun mögliche Neugestaltung der Arbeitszeiten der Fahrer ergeben sollte. Die Opposition aus AfD und Die Linke zweifelte diese Rechnung an.

Quelle: Nordkurier-Artikel[18], weitere Tageszeitungen

  1. Hagen Schaefer: facebook-Eintrag: Wer ist eigentlich Sylvia Bretschneider? 17. Juni 2012, abgerufen am 18. April 2017.
  2. Entschuldigung und Rücktritt Bretschneiders gefordert. Nordkurier.de, 20. Juni 2012, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 18. April 2017.@2Vorlage:Toter Link/www.nordkurier.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  3. NPDFraktionMV: NPD fordert per Dringlichkeitsantrag die Landtagspräsidentin zum Rücktritt auf. Landtag MV, 22. Juni 2012, abgerufen am 18. April 2017.
  4. Uwe Reißenweber: Hitzige Sprüche unter dem Namen der Landtagschefin. Hrsg.: Nordkurier.de. 8. August 2016 (nordkurier.de [abgerufen am 18. April 2017]).
  5. Uwe Reißenweber: Hitzige Sprüche unter dem Namen der Landtagschefin. Nordkurier.de, 8. August 2016, abgerufen am 18. April 2017.
  6. Hannelore Kohl, Burkhard Thiele, Maximilian Wallerath, Jörg Bellut, Wolfgang Joecks, Sven Nickels, Hans Josef Brinkmann: Urteil im Organstreitverfahren LVerfG 5/08. LVerfG MV, 29. Januar 2010, abgerufen am 15. April 2017.
  7. NPDFraktionMV: Videomitschnitt der NPD-Redebeiträge. Landtag MV, 3. Juli 2014, abgerufen am 15. April 2017.
  8. Plenarprotokoll vom 3. Juli 2014. Landtag MV, 3. Juli 2014, S. 47-49, abgerufen am 18. April 2017.
  9. a b Hannelore Kohl, Burkhard Thiele, Jörg Bellut, Wolfgang Joecks, Sven Nickels, Mathias Wähner, Fabian Rüsch: Urteil im Organstreitverfahren LVerfG 10/14. LVerfG MV, 25. Juni 2015, abgerufen am 15. April 2017.
  10. Hannelore Kohl, Burkhard Thiele, Jörg Bellut, Wolfgang Joecks, Sven Nickels, Mathias Wähner, Fabian Rüsch: Urteil im Organstreitverfahren LVerfG 8/14. LVerfG MV, 25. Juni 2015, abgerufen am 15. April 2017.
  11. Hannelore Kohl, Burkhard Thiele, Jörg Bellut, Wolfgang Joecks, Sven Nickels, Mathias Wähner, Fabian Rüsch: Urteil im Organstreitverfahren 9/14. LVerfG MV, 25. Juni 2015, abgerufen am 15. April 2017.
  12. FOCUS Online: Facebook-Reaktion Bretschneiders nach Urteil: Nicht kompromissbereit. focus.de, 26. Juni 2015, abgerufen am 18. April 2017.
  13. Landtag M-V Plenardebatten: Videomitschnitt der 3. Sitzung des Landtages am 07.12.2016. Landtag MV, 20. Dezember 2016, abgerufen am 18. April 2017.
  14. Plenarprotokoll vom 7. Dezember 2016. Landtag MV, 7. Dezember 2016, S. 67, abgerufen am 18. April 2017.
  15. Martina Rathke: AfD-Abgeordneter zieht vor Verfassungsgericht. Nordkurier.de, 31. März 2017, abgerufen am 18. April 2017.
  16. Felix Krautkrämer: Schockmoment im Parlament (Glosse). jungefreiheit.de, 7. April 2017, abgerufen am 18. April 2017.
  17. Udo Roll: Eklat im Landtag: „Liebe Landsleute“ – darf man das sagen? svz.de, 7. April 2017, abgerufen am 18. April 2017.
  18. Iris Leithold: Zwei Dienstwagen für Landtagspräsidentin. Nordkurier.de, 29. März 2017, abgerufen am 18. April 2017.