Benutzer:Ianus/Verfassung des Königreichs Belgien

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Geschichtliche Entstehung und Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Verfassung Belgiens findet ihre Ursprünge in der Belgischen Revolution im Jahre 1830. Die „vorläufige Regierung“, die sich aus neun Mitgliedern zusammensetzte, hatte am 4. Oktober 1830 die Unabhängigkeit der belgischen Provinzen vom ehemaligen Vereinigten Königreich der Niederlande proklamiert. Während sich die militärischen Positionen konsolidierten und man sich um einen Waffenstillstand bemühte, hatten am 3. November in ganz Belgien Wahlen zu einem „Nationalkongress“ stattgefunden. Der Nationalkongress trat am 10. November zum ersten Mal zusammen und bestätigte am 18. November die am 4. Oktober ausgerufene Unabhängigkeit des belgischen Staates durch ein sogenanntes „Verfassungsdekret“. Dieses besagte: „Der Nationalkongress von Belgien erklärt die Unabhängigkeit des belgischen Volkes, die Beziehungen Luxemburgs mit dem Deutschen Bund ausgeschlossen.“ (frz. Orginaltext: Le congrès national de la Belgique proclame l'indépendance du peuple belge, sauf les relations du Luxembourg avec la confédération germanique).[1] Mit diesem Schritt löste sich Belgien offiziell vom Vereinigten Königreich der Niederlande und seiner Verfassung von 1815.[2]

Am 25. November 1830 legte die vorläufige Regierung dem Nationalkongress einen ersten Verfassungsentwurf vor.[3]

Die Entstehung der Verfassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Demokratisierung Belgiens[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Föderalisierung Belgiens[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einfluss und Wirkung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Einfluss der belgischen Verfassung auf andere Verfassungen des 19. Jahrhunderts war nicht zu unterschätzen. Besonders in Spanien (Verfassung von 1937), Griechenland (Verfassungen von 1844 und 1864) und Rumänien (Verfassung von 1866) war dieser deutlich zu spüren.[4]

Formelle und materielle Verfassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unter der Bezeichnung „Verfassung“ kann man Verschiedenes verstehen: Entweder man meint die Verfassung als ein Dokument im formellen Sinne, wie beispielsweise das Dokument vom 7. Februar 1831, das den Titel „Constitution de la Belgique“ trägt, oder das deutsche Dokument „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ vom 23. Mai 1949. Andererseits kann man den Begriff Verfassung auch in einem weiteren Sinne verstehen. Eine gewisse Anzahl Länder, besonders angelsächsischer Tradition wie das Vereinigte Königreich oder die Republik Südafrika, besitzen nämlich keine materielle Verfassung.

Die belgische Verfassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die föderale Struktur des Landes[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Belgien ist seit 1993 offiziell ein Föderal- oder Bundesstaat. Auf höchster Staatsebene gibt es also drei im Prinzip vollkommen gleichwertige Akteure: den Föderalstaat im engeren Sinne, die drei Gemeinschaften und die drei Regionen (siehe weiter unten). Sie unterscheiden sich vorrangig durch die verschiedenen Hoheitsgebiete, Institutionen und Befugnisse, über die sie verfügen. Die Provinzen Belgiens sind nicht Teil der Föderalebene sondern untergeordnete Behörden.

Der belgische Föderalismus hat folgende Eigenschaften:

  • Zentrifugalföderalismus: Der belgische Föderalismus ist zentrifugal, was bedeutet, dass er zu einer Auflösung in mehrere Bestandteil tendiert. Die nationale Ebene besaß traditionell alle Zuständigkeiten, doch mit und mit haben die peripheren Ebenen (Gemeinschaften und Regionen) immer mehr Kompetenzen übernommen und den Föderalstaat geschwächt. Für diese aus der Flämischen Bewegung stammende Kraft ist bis heute noch kein Ende in Sicht. Weitere Staatsreformen zur Stärkung der Gliedstaaten sind zu erwarten.[5]
  • Überlagerung: Die verschiednene Ebenen überlagern sich auf dem Staatsgebiet. Belgien unterscheidet sich hierbei von anderen Bundesstaaten, indem es drei Ebenen (föderale, gemeinschaftliche und regionale) gibt, die parallel ihre Befugnisse ausüben, während die meisten Föderalstaaten zwei Ebenen haben (wie z.B. die Bundesrepublik Deutschland, wo es nur Bund und Länder gibt).
  • Asymetrie: Auf föderaler Ebene gibt es zwei Sprachgruppen, die sich gegenüber stehen (bipolarer Föderalismus). Auf gliedstaatlicher Ebene ist diese Dualität jedoch nicht zurückzufinden: Es gibt in Belgien acht Behörden, die gleichzeitig jeweils für ihre Angelegenheiten Gesetzgeberzuständigkeit haben. Auf dieser Ebene ist der Föderalismus also multipolar.
  • Exklusivitätsprinzip: Für jede Angelegenheit kann es im Prinzip nur eine zuständige Behörde geben; entweder der Föderalstaat, die Gemeinschaften oder die Regionen. Dies kann gegebenenfalls zu Problemen führen, wenn sehr ähnlich Zuständigkeiten betroffen sind. In diesem Falle können oder müssen die betroffenen Akteure mittels Zusammenarbeitsabkommen kooperieren.[6][7][8]
  • Territorialitätsprinzip: Die Gemeinschaften und die Regionen können nur auf ihrem Hoheitsgebiet ihre Zuständigkeiten ausüben.

Die Grundrechte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das belgische Staatsgefüge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Politisches System Belgiens

Der Föderalstaat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zuständigkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die föderale Ebene ist laut Artikel 35 der Verfassung nur für jene Angelegenheiten zuständig, „die die Verfassung und die aufgrund der Verfassung selbst ergangenen Gesetze ihr ausdrücklich zuweisen“. Alle anderen Zuständigkeiten werden von den Gemeinschaften oder von den Regionen ausgeübt. Dieser Verfassungsartikel, der die Antwort auf die Frage nach der sogenannten Restkompetenz liefert, ist jedoch mit einer Übergangsbestimmung versehen: Er tritt erst an dem Tag in Kraft, an dem in Titel III der Verfassung eine erschöpfende Liste der Zuständigkeiten des Föderalstaats eingefügt wird. Vor allem aus der frankophonen Perspektive geht man davon aus, dass diese Liste nie erstellt werden wird; der Artikel sei eher von symbolischer Bedeutung und war eine frühere Konzession an die flämisch-nationalistische Partei Volksunie.[9]

Die Kompetenzen des Föderalstaates setzen sich heute wie folgt zusammen:

  • Die zugerteilten Zuständigkeiten:
  • Die vorbehaltenen Zuständigkeiten:
  • Die restlichen Zuständigkeiten: Alle Zuständigkeiten, die nicht ausdrücklich den Gemeinschaften oder den Regionen zugeordnet sind, und die man nicht als zuerteilt oder vorbehalten betrachten kann, gehören zur Restkompetenz des Föderalstaates.
Legislative: Das Föderale Parlament[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Palast der Nation, Sitz des Föderalen Parlamentes

Hauptartikel: Föderales Parlament (Belgien), Belgische Abgeordnetenkammer, Belgischer Senat, Gesetzgebungsverfahren (Belgien)

Das Föderale Parlament ist auf föderaler Ebene das legislative Organ des Königreichs Belgien. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, der Abgeordnetenkammer und dem Senat. Die föderale legislative Macht wird vom König, der Abgeordnetenkammer und dem Senat gemeinsam ausgeübt.

Die Abgeordnetenkammer (manchmal nur „Kammer“ genannt) ist das belgische Unterhaus. Sie setzt sich aus 150 Abgeordneten zusammen, die alle vier Jahre direkt von der Bevölkerung gemäß dem Prinzip der Verhältniswahl gewählt werden.

Die gewählten Abgeordneten werden in eine niederländische und in eine französische Sprachgruppe eingeteilt, die derzeit respektive 88 bzw. 62 Abgeordnete zählen. Da die Verfassung eine verhältnismäßige Vertretung vorsieht, kann die Anzahl niederländischsprachiger und französischsprachiger Abgeordneten gemäß den demographischen Bewegungen alle fünf Jahre variieren. Für die deutschsprachige Minderheit in Ostbelgien ist keine garantierte Vertretung vorgesehen.

Der Senat ist das belgische Oberhaus. Er setzt sich aus 71 Senatoren zusammen, deren Herkunft verschieden ist:

  • die direkt gewählten Senatoren: 25 Senatoren für das niederländische Wahlkollegium und 15 Senatoren für das französische Wahlkollegium werden die alle vier Jahre gleichzeitig mit den Abgeordneten der Kammer direkt von der Bevölkerung gewählt;
  • die von den Gemeinschaftsparlamenten bestimmten Senatoren: 10 Senatoren für die Flämische Gemeinschaft, 10 Senatoren für die Französische Gemeinschaft und ein Senator für die Deutschsprachige Gemeinschaft werden von den jeweiligen Parlamenten gemäß der politischen Zusammensetzung letzterer ernannt;
  • die „kooptierten“ Senatoren: 6 Senatoren werden von den Senatoren der niederländischen Sprachgruppe bestimmt und 4 Senatoren werden von den Senatoren der französischen Sprachgruppe bestimmt.

Bei der Zusammensetzung sieht die Verfassung eine Mindestvertretung des zweisprachigen Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt in den beiden Sprachgruppen vor. Die Kinder des Königs (derzeit drei) gelten zwar als Senatoren von Rechts wegen, nehmen aber in der Praxis nicht an den politischen Debatten teil. Sie gehören, genau wie der deutschsprachige Gemeinschaftssenator, keiner Sprachgruppe an.

Die Aufgaben des Föderalen Parlamentes lassen sich in fünf Punkte zusammenfassen:

  • „Government making power“
  • Die Kontrolle der Regierung
  • Die föderale gesetzgebende Macht
  • Das Informationsrecht
  • Besondere Zuständigkeiten

Bei den verschiedenen Gesetzgebungsverfahren hab die zwei Kammernn des Föderalen Parlamentes unterschiedliche Rollen:

  • Das Einkammerverfahren
  • Das verpflichtende Zweikammerverfahren
  • Das nicht verpflichtende Zweikammerverfahren
Exekutive: Der König und die Regierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: König der Belgier, Föderale Regierung (Belgien)

Die Gemeinschaften und die Regionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Flämische Gemeinschaft, Französische Gemeinschaft, Deutschsprachige Gemeinschaft, Flämische Region, Wallonische Region, Region Brüssel-Hauptstadt

Die Provinzen und die Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Politisches System Belgiens → Die lokale Ebene

Die rechtsprechende Gewalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Verfassungsgerichtshof[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Verfassungsgerichtshof (Belgien)

Die ordentlichen Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Kassationshof (Belgien)

Die Verwaltungsgerichtsbarkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die oberste Verwatungsgerichtsbarkeit in Belgien ist der Staatsrat (Art. 160 der Verfassung). Der Staatsrat nimmt zwei Aufgaben wahr: Einerseits überprüft er Gesetzes-, Dekret- und Ordonnanz- und Erlassentwürfe auf ihre rechtliche Qualität und andererseits dient er als Verwaltungsgericht.

In seiner heutigen Form wurde der Staatsrat erst 1948 errichtet.[10] Beim Aufsetzen der Verfassung wurde bewusst auf die Institution „Staatsrat“ verzichtet, weil in Belgien schon vor der Revolution einen gleichnamigen Staatsrat gab, nämlich zur Zeit von Karl V. und den spanischen Niederlanden, während der französischen Periode unter Napoléon Bonaparte (ab 1799 während dem Konsulat) und während der holländische Periode (von 1815 bis 1830) unter Wilhelm I. der Niederlande. Die Institution war also schon schwer belastet. Besonders nach dem ersten Weltkrieg und dem „La Flandria“-Urteil des Kassationshofes aus dem Jahr 1920, welches zum ersten Mal die zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Verwaltung bestätigte, wurden Rufe nach einem Beratungsorgan für die Regierung und einer eigenen Gerichtsbarkeit für die Verwaltung laut.[11]

Als oberste Verwaltungsgerichtsbarkeit kann die Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates „über Nichtigkeitsklagen wegen Verletzung entweder wesentlicher oder unter Androhung der Nichtigkeit auferlegter Formvorschriften, wegen Befugnisüberschreitung oder wegen Befugnismissbrauch“ der verschiedenen Verwaltungen befinden, gegebenefalls auch im Eilverfahren.[12] Sie kann daher nur Verordnungen (und nicht Gesetzestexte) aufheben und für nichtig erklären. Des Weiteren fungiert die Verwaltungsstreitsachenabteilung auch als obersetes Kassationsgericht für alle anderen Verwaltungsgerichtsbarkeiten des Landes.

Aufgrund von Artikel 161 der Verfassung obliegt es allein dem föderalen Gesetzgeber, Verwaltungsgerichte einzurichten. Die Flämische Region hat sich jedoch im Jahr 2009 über diese Bestimmung hinweggesetzt, indem sie sich auf ihre „impliziten Befugnisse“ (siehe oben) berufen hat, um ein eigenes Verwaltungsgericht für Streitsachen in Sachen Städtebaugenehmigungen („Raad voor vergunningsbetwistingen“) zu errichten.[13]

Die internationalen Beziehungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Finanzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Titel V über die die Finanzen enthält einige Prinzipien über die Erhebung von Steuern: So wird gesagt, dass nur ein Gesetz, das heißt eine vom Parlament verabschiedete Norm, eine Steuer einführen darf (Art. 170). Dasselbe Prinzip ist auf die Gemeinschaften und Regionen (nur ein Dekret), auf die Provinzen (nur ein Beschluss des Provinzialrates) und auf die Gemeinden (nur ein Beschluss des Gemeinderates) anwendbar. Neben dem Prinzip der Gesetzlichkeit der Steuern wird auch das Prinzip der Jährlichkeit erwähnt (Art. 171).

Eine Besonderheit im belgischen Staatsgefüge befindet sich in Artikel 170, §2 der Verfassung. Aufgrund dieser Bestimmung kann der Föderalstaat eigenständig die Fälle bestimmen, in denen die Gemeinschaften und Regionen keine Steuern erheben dürfen. Dies widerspricht im Prinzip der Idee des Föderalismus, die den Föderalstaat mit den Gemeinschaften und Regionen auf eine Stufe stellt.[14] Des Weiteren ist es in Belgien nicht notwendig, für eine gewisse Materie zuständig zu sein, um sie zu besteuern.[15]

Ferner werden einige Prinzipien der Staatshaushaltsführung erwähnt (Art. 174).[16]

Die Artikel 175 bis 178 sehen die Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen vor. Es wird dabei auf ein Sondergesetz verwiesen, welches regelt, wie der Föderalstaat, die Gemeinschaften und Regionen ihrer Mittel erhalten.[17] In groben Zügen wird zuerst definiert, welche Steuern als Regional- oder Gemeinschaftssteuern zu betrachten sind.[18] Neben den eigenen Steuern finanzieren sich die Regionen und vor allem die Gemeinschaften aus einer föderalen Dotation. So erhalten sie in Anwendung eines komplizierten Verteilerschlüssels einen Teil der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer und der Einkommensteuer. Auf diese letzte Steuer können die Regionen auch sogenannte Zusatzzehntel geltend machen. Werden innerhalb des Staatsgefüges Zuständigkeiten übertragen, folgt meistens auch die Übertragung der entsprechenden Finanzmittel.

Ferner besagt die Verfassung, dass ein Rechnungshof eingerichtet wird. Seine Mission wird wie folgt definiert: „Der Rechnungshof ist beauftragt mit der Prüfung und dem Ausgleich der Rechnungen der allgemeinen Verwaltung und aller, die der Staatskasse gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Er wacht darüber, daß kein Ausgabenposten des Haushaltsplans überschritten wird und daß keine Übertragung stattfindet. Der Rechnungshof übt auch eine allgemeine Kontrolle über die Verrichtungen bezüglich der Festlegung und Beitreibung der dem Staat zukommenden Forderungen aus, Steuereinnahmen einbegriffen. Er schließt die Rechnungen der verschiedenen Verwaltungen des Staates ab und ist damit beauftragt, zu diesem Zweck alle erforderlichen Auskünfte und Rechnungsbelege zu sammeln“ (Art. 180 Abs. 2).[19]

Zuletzt wird vorgesehen, dass die Gehälter und Pensionen der „Diener der Kulte“, das heißt der Priester der anerkannten Religionen, vom Staat selbst getragen werden (Art. 181). Es gibt also keine Kirchensteuer (siehe auch: Religion in Belgien).

Die bewaffnete Macht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Belgische Streitkräfte

Revision der Verfassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die in Artikel 195 der Verfassung beschriebene Prozedur zur Revision derselbigen ist äußerst schwerfällig:

  • Zuerst muss der föderale Gesetzgeber, das heißt sowohl Kammer als auch Senat, diejenigen Artikel identifizieren, die zur Revision frei gegeben werden. Auch der König muss diese Liste unterzeichnen. Die beiden Listen werden im Staatsblatt veröffentlicht.[20]
  • Nach dieser Erklärung werden die Kammer und der Senat von Rechts wegen aufgelöst. Es ist deshalb üblich, dass solche Erklärungen zur Verfassungsrevision am Ende einer regulären Legislaturperiode stattfinden.
  • Es finden Neuwahlen statt und die Abgeordnetenkammer und der Senat werden neu besetzt.
  • Nach den Wahlen sind Kammer und Senat, zusammen mit dem König, als verfassungsgebend zu betrachten. Dies bedeutet, dass sie die Artikel, die auf den Listen standen – und nur diese Artikel – abändern dürfen (und nicht unbedingt müssen). Die Abänderung eines Verfassungsartikels benötigt eine besonderes Quorum (zwei Drittel der Mitglieder jeder Kammer anwesend) und eine besondere Mehrheit (zwei Drittel der Stimmen in jeder Kammer). Die Abänderungen werden im Staatsblatt veröffentlicht.[21]

Bei der letzten Erklärung zur Revision der Verfassung (2007) wurde der Artikel 195 selbst in die besagten Listen übernommen. Ziel war es, den Revisionsprozess zu vereinfachen.[22] Bis heute hat es jedoch noch keine Abänderung der Prozedur gegeben.

Die Revision der Verfassung darf nicht verwechselt werden mit der in Artikel 198 der Verfassung beschriebenen Prozedur zur Abänderung der Verfassung, um sie neu zu nummerieren oder um die Terminologie anzupassen.[23] Der Vorteil hierbei ist, dass keine Neuwahlen benötigt werden. Dieses Verfahren birgt jedoch das Risiko einer impliziten Verfassungsabänderung.

Bedeutung und Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelverweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Quelle XXXX
  2. XXXX
  3. Projet de Constitution pour la Belgique, publié le 28 octobre 1830 par la Commission de la Constitution, autorisée à cet effet par le Gouvernement provisoire. Brüssel, Louis Hauman et Compagnie, 1831.
  4. J. Gilissen, « La Constitution belge de 1831: ses sources, son influence », Res Publica, 1968, pp. 135-140; E. Descamps-David, La mosaïque constitutionnelle. Essai sur les sources du texte de la Constitution belge, Louvain, ed. Charles Peeters, 1891, p. 51.
  5. XXXX
  6. Ein Zusammenarbeitsabkommen ist laut Artikel 92bis des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen entweder verpflichtend (§§2 bis 6) oder freiwillig (§1).
  7. Zum Beispiel müssen die Regionen und der Föderalstaat aufgrund von Art. 92bis §3 b) des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen ein Zusammenarbeitsankommen unterzeichnen, um gemeinsam die EU-Richtlinien über schwere Unfälle mit giftigen Stoffen (sogenannte Seveso-Richtlinien) umsetzen, da die Regionen zuständig für Umweltangelegenheiten sind und der Föderalstaat für Sicherheit.
  8. Zum Beispiel sind die Gemeinschaften zuständig für Rundfunk, während der Föderalstaat für Telekommunikation kompetent ist. Im Jahr 2004 hat der Schiedshof beide Akteure gezwungen, in dieser Angelegenheit zusammenzuarbeiten, denn Telekommunikation und Rundfunk sind „infolge der technologischen Entwicklung mittlerweile jedoch derart miteinander verflochten, daß sie nur noch in gemeinsamer Zusammenarbeit ausgeübt werden können“; das Urteil Nr. 132/2004 vom 14. Juli 2004 ist in deutscher Sprache auf der Webseite des Verfassungsgerichtshofes einsehbar.
  9. XXXX
  10. Gesetz vom 23. Dezember 1946 zur Schaffung eines Staatsrates (B.S. 9. Januar 1947).
  11. Eine geschichtliche Übersicht ist auch in deutscher Sprache auf der Webseite des Staatsrates einsehbar; siehe zudem in niederländischer Sprache: M. Magits, „De Raad van State in historisch perspectief“ in Wintgens, L. (Hrsg.), De adviesbevoegdheid van de Raad van State, Brügge, Die Keure, 2003, SS. 1-37.
  12. Art. 14 und 17 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 (B.S. 21. März 1973); eine inoffiziell koordnierte Version in deutscher Sprache ist auf der Webseite der Zentralen Dienststelle für deutsche Übersetzungen einsehbar.
  13. Art. 4.8.1. ff. des Flämischen Kodex für Raumordnung (B.S. 20. August 2009).
  14. XXXX
  15. Siehe beispielsweise die Umweltsteuer („Ecotaxe“ – „Milieutaks“), die vom Föderalstaat erhoben wird, obwohl die Regionen zuständig für Umweltangelegenheiten sind; siehe Buch III des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung der föderalen Staatsstruktur (B.S. 20. Juli 1993).
  16. Die Prinzipien der Rechnungsführung des Staates sind in einem Gesetz vom 16. Mai 2003 über die allgemeinen Bestimmungen bezüglich der Haushalte, der Kontrolle der Subventionen und der Buchhaltung der Gemeinschaften und der Regionen sowie der Organisation der Kontrolle durch den Rechnungshof (B.S. 25. Juni 2003) festgehalten.
  17. Sondergesetz vom 16. Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen (B.S. 17. Januar 1989); eine inoffiziell koordinierte Version dieses Gesetzes in deutscher Sprache ist auf der Webseite der Zentralen Dienststelle für deutsche Übersetzungen einsehbar.
  18. Nachdem die Rundfunk- und Fernsehsteuer als Gemeinschaftssteuer abgeschafft wurde und durch eine kompensierende Dotation ersetzt wurde, gibt es keine Gemeinschaftssteuern mehr. Regionalsteuern sind beispielsweise die Erbschaftssteuer, der Immobilienvorabzug oder die Verkehrssteuer.
  19. Die Funktionsweise des Rechnungshofs wird in einem Gesetz vom 29. Oktober 1846 bezüglich der Organisation des Rechnungshofes (B.S. 1. November 1846) festgehalten; eine inoffizielle Übersetzung in deutscher Sprache ist auf der Webseite des Rechnungshofes einsehbar.
  20. Siehe beispielsweise die im Staatsblatt veröffentlichte Erklärung zur Revision der Verfassung von 2007 in französischer und niederländischer Sprache.
  21. Siehe beispielsweise die im Staatsblatt veröffentlichte Abänderung des Artikels 22bis vom 22. Dezember 2008 in niederländischer, französischer und deutscher Sprache.
  22. Siehe den Bericht vom 23. April 2007 des zuständigen Ausschusses in der Abgeordnetenkammer, Parl. Dok., Kammer, Sess. 2006-2007, Nr. 3056/5, SS. 9-10; einsehbar auf der Webseite der Kammer in französischer und niederländischer Sprache.
  23. Die Verfassung von 1831 wurde beispielsweise am 17. Februar 1994 „koordiniert“ und in ihre heutige Form gebracht.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]