Benutzer:Ichigonokonoha/Baustelle/Baustelle 2.11

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crimen vis ist ein Begriff des römischen Rechtes.

Römisches Recht

Als crimen vis wurde das Verbrechen der Entführung (raptus) verfolgt,[1]

Geschichtlich wurde von Carl Georg Wächter versucht in einer Reihe von Aufsätzen zu begründen, dass das neue Delikt der Nötigung als Freiheitsdelikt bereits vom gemeinrechtlichen crimen vis umfasst war. Die andere Ansicht versuchte die Nötigung unabhängig vom gelten Recht aus philosophischen Überlegungen zu entwickeln. Günter Jakobs .[2]

Der Gewaltbegriff wird in der Nötigung in ein anderes Delikt, nun ein Delikt gegen die Person, gesetzt. Eine Nutzung ist dabei wohl nur möglich, sofern der Begriff der Gewalt in seinem neuen Kontext begriffen wird.[2]

Hingegen soll es sich beim Tatbestandsmerkmal Gewalttätigkeit im deutschen Tatbestand des Landfriedensbuch um den Gewaltbegriff des crimen vis handeln.[2]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Constanze Ebner: Raptus. In: Hubert Cancik, Helmuth Schneider, Manfred Landfester (Hrsg.): Der Neue Pauly.
  2. a b c Günther Jakobs: Nötigung. Brill (Verlag), 2015, S. 10–11, 15, 19.