Benutzer:Ichigonokonoha/Baustelle/Baustelle 2.26

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Auslegungsverbot ist ein Rechtsinstitut

Begriffsbestimmung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Auslegungsverbot verbietet die Auslegung von Gesetzen. Es soll die absolute Verbindlichkeit von Gesetzen sicherstellen und so der Gesetzgebung einen ausschließlichen Vorrang vor der Rechtsprechung sichern. Das Verbot soll nach seinen Befürwortern verhindern, dass der Wille des Gesetzgebers durch richterliche Überlegungen ersetzt wird. Was das Auslegungsverbot genau heißt und wie es ausgestaltet ist, hängt vom damit zusammenhängenden Verfassungsmodell ab. Ein Aussegungsverbot geht aber häufig einher mit einem zentralistischen Interpretationsmonopol und Vorlagepflichten. [1]

Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Clausdieter Schott, Auslegungsverbot in Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Band I, Lieferung 2, Spalten 369-375

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Clausdieter Schott, Auslegungsverbot in Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Band I, Lieferung 2, Spalten 369-375