Benutzer:Ichigonokonoha/Baustelle/Baustelle 2.28

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Peterlinge (lat. homines sancti Patri) oder petersleute bezeichnet man Bauern, die gegenüber einem Stift oder Kloster, das unter dem Patronat des heiligen Petrus steht, dienst- oder zinspflichtig sind. Diese Peterlinge schulden die Ableistung von Dienstleistungen und einen Kopfzins, beispielsweise in Hafer, Hühnern oder Geld. Im Todesfall schuldeten sie das Besthaupt. Im Gegenzug wurde ihnen die Freizügigkeit gestattet und sie haben als Eigenleute und Hörige einen freieren Stand als andere Bauern.[1]

Belegt sind Peterlinge in Erfurt, Trier, Weißenburg und im Erzstift St. Peter in Köln. Mehrere Belege gibt es insbesondere durch die Belehnung der Grafen von Nassau mit kölnischen Gütern zwischen dem 13. bis zum 18. Jahrhundert. In Weistümern des 15. Jahrhundert aus der Pfalz werden die Peterlinge auf die gleiche Stufe zu Reichsdienstleuten gestellt.[1]

Andere Bezeichnungen sind petersfrau, Peterskind, Petermann und Petersmensch.[2]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dietlinde Munzel-Everling, Peterlinge. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2. Auflage, Band IV, Lieferung 27, Spalte 495.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Dietlinde Munzel-Everling, Peterlinge. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2. Auflage, Band IV, Lieferung 27, Spalte 495.
  2. Peterling im Deutschen Rechtswörterbuch, abgerufen am 29. März 2024.