Benutzer:JojaKimu/Liste der Baudenkmäler in Nürnberg/Südwestliche Außenstadt

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In der Liste der Baudenkmäler in Nürnberg/Südwestliche Außenstadt sind alle Baudenkmäler im Nürnberger Stadtbezirk 05 Südwestliche Außenstadt mit seinen Stadtteilen Hohe Marter (50), Röthenbach West + Ost (51, 52), Eibach (53), Reichelsdorf (54) und Krottenbach-Mühlhof (55) aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Nürnberg. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Ensembles[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weiler Gerasmühle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.) Weiler Gerasmühle Die aus einem alten Hammerwerk entstandene kleine Ortschaft hieß ursprünglich Gerhardmühle und war Eigentum des Klosters Engelthal. Im Süden der Stadt Nürnberg an der Rednitz gelegen besteht der kleine Weiler heute aus der Anlage eines Hammerwerks, jetzt Bronzestampfwerk, den zugehörigen Verwaltungsgebäuden, Arbeiterwohnhäusern und dem Gasthaus. Hierbei handelt es sich um ein noch von Bauten und Bauteilen des 18. und frühen 19. Jh. geprägtes Industriedorf, welches mit schlichten, den übrigen Bauten angepaßten Arbeiterwohnhäusern der 2.Hälfte des 19. Jh. augefüllt ist. Westlich den Gebäuden entlang der Rednitz öffnet sich ein zentraler umbauter Platz, von dem aus nach Westen parallel gestellte Arbeiterhäuser bezogen und ebenfalls platzartig Begrenzungen schaffend, folgen Bauten der Zeit um 1810, das Verwaltungsgebäude mit reräsentativem Voluntengiebel. Bei den Bauten handelt es sich vorwiegend um Sandsteinbauten. Die Gerasmühle zeigt in hervorragender Weise die im Nürnberger Raum typische Entwicklung der Hammerwerke zur kleinen Industriesiedlung, wo noch Dorf und Industriekultur vereinigt, wo Wohnen und Arbeiten von Fabrikherr und Arbeiter beieinandergeblieben sind, die Trennung durch die Entwicklung zur Großindustrie des späteren 19. Jh. also noch keinen Einfluß genommen haben. Die Gärten gehören zum Hammerwerk. E-5-64-000-6

Baudenkmäler nach Stadtteilen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stadtteil 51+52 - Röthenbach West und Ost[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neuröthenbach[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Röthenbach bei Schweinau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Stadtteil 53 - Eibach[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Stadtteil 54 - Reichelsdorf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Stadtteil 55 - Krottenbach, Mühlhof[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gerasmühle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Bei der Gerasmühle 5, Bei der Gerasmühle 7
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Mühlengebäude zweigeschossiger, traufständiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach, Dachgauben und holzverschaltem Aufzugserker, 1. Hälfte 19. Jh. D-5-64-000-177
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Lohhof[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]