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Das Amt Oberkirch war, mit unterschiedlichen Bezeichnungen, in napoleonischer Zeit eine Verwaltungseinheit des Landes Baden. Es bestand von 1803 bis 1807.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Herrschaft Oberkirch um 1750

Das vom Ostrand der Oberrheinischen Tiefebene über die Ortenau-Bühler Vorberge in den westlichen Nordschwarzwald reichende und beiderseits des Oberlaufes der Rench gelegene Amt lag im Süden eines Gebietes, das, mit Unterbrechungen, seit dem Mittelalter unter der kirchlichen Herrschaft des Hochstifts Straßburg gestanden hatte. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 fiel diese Herrschaft Oberkirch unter die Landeshoheit der zum Kurfürstentum aufgewerteten Markgrafschaft Baden. Dessen Regierung errichtete daraufhin das Oberamt Oberkirch. Es hatte einen doppelten Sitz in Oberkirch und Renchen, zugleich wurde es untergliedert in die Ämter Renchen und Oberkirch.

Im Sommer 1807 kam es zu einer Umstrukturierung der Verwaltungsgliederung des Landes. Das Oberamt Oberkirch wurde aufgelöst, das Amt Oberkirch übernahm dessen Bezeichnung. Ihm wurde ein kleinerer Teil des Amtes Renchen zugewiesen, der Rest dem Obervogteiamt Achern. Hinzu kam außerdem der noch fehlende Anteil am Ort Fernach.[1] Er hatte zur vorderösterreichischen Landvogtei Ortenau gezählt[2] und war erst mit dem Pressburger Frieden zu Baden gekommen.

In Umsetzung des Novemberedikts von 1809 wurde das Amt Oberkirch Anfang 1810 dem neu errichteteten Murgkreis zugeteilt. Die ursprünglich vorgesehene Abtretung des vom Amt Renchen gekommenen Teils zu dessen Wiederherstellungen unterblieb.[3] Für Kriminaluntersuchungen zuständig wurde das Amt Emmendingen.[4]

Bereits Ende 1810 kam es zu einer Neuzuordnung: Eichstetten, Bötzingen und Oberschaffhausen wechselten zum Amt Emmendingen, dafür wurden dem Amt Endingen, in Bezug auf die allgemeine Verwaltung, die grundherrlichen Orte Amoltern und Sasbach sowie der entsprechende Anteil an Riegel zugewiesen.[5]

Orte und Einwohnerzahlen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1805 wurde für den Amtsbezirk Oberkirch von diesen Orten und Einwohnerzahlen berichtet:

1807 kam noch die Vogtei Ulm hinzu. sie umfasste, mit Einwohnerzahl ebenfalls 1805:

Leiter der Verwaltung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der unter dem Titel eines Hofrats mit der Leitung beauftragte Joseph Thaddäus Minderer hatte zuvor in Diensten des Hochstifts gestanden. Nach der Auflösung des Amtes Renchen wurde er, in gleicher Position, nach Achern versetzt.[6]

Weitere Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Novemberedikt von 1809 war für Anfang 1810 die erneute Errichtung eines Amtes Renchen vorgesehen,[7] was aber nicht umgesetzt wurde.[8] In der Folgezeit gingen beide Teile des aufgelösten Amtes Renchen in Bezug auf die Verwaltungszugehörigkeit lange unterschiedliche Wege, seit Anfang 1973 sind sie unter dem Dach des Ortenaukreises wieder vereinigt.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. General-Ausschreiben über die Eintheilung des Großherzogthums Baden in Bezirke, veröffentlicht am 7. Juli 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 23, S. 98.
  2. Eugen Hugo Theodor Huhn (Hg.): Topographisches Universallexikon vom Großherzogthum Baden. Karlsruhe 1843, Sp. 379.
  3. Beilage A zum Organisationsrescript vom 26. November 1809, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 9. Dezember 1809, S. 410. sowie die korrigierende Verordnung hierzu, veröffentlicht am 3. Februar 1810 im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt, Heft V, S. 39.
  4. Entsprechende Verordnung, veröffentlicht am 20. Januar 1810 im Großherzoglich Badischen Regierungsblatt, Heft III, S. 28.
  5. Umstrukturierung der Bezirkseinteilung, Verordnung vom 15. November 1810, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 4. Dezember 1810, Heft XLIX, S. 357.
  6. Handbuch für Baden und seine Diener, Heidelberg 1846, S. 156.
  7. Beilage A zur Verordnung vom 9. November 1809, veröffentlicht am 9. Dezember 1809 im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt, Heft L, S. 410f.
  8. Entsprechende Verordnung vom 30. Dezember 1809, veröffentlicht am 20. Januar 1810 im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt, Heft III, S. 29.

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