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Katholische Könige Teil 1

Der Teil 1 ist die Einführung in den Artikel der sich mit der Politik der Katholischen Könige befasst.

Als Katholische Könige wird das Königspaar Isabella I. und Ferdinand II. / V. bezeichnet. Durch die Schaffung der Personalunion zwischen den Herrrschaftsbereichen der Krone von Kastilien und der Krone von Aragonien, sowie ihre gemeinschaftliche Regierung in den Reichen der Krone von Kastilien, in den Jahren 1474 bis 1504, haben Isabella und Ferdinand die Grundlagen für die wesentlich später stattgefundene staatsrechtlich Vereinigung der unter ihrer Herrschaft noch getrennten Kronen von Kastilien und Aragonien zur Krone von Spanien gelegt.[1]

Titel „Katholische Könige“

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Verwendung des Begriffes

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Der Ehrentitel Katholische Könige (spanisch Reyes Catolicos) wurde dem Königspaar Isabella und Ferdinand im Jahr 1496 durch Papst Alexander VI. verliehen, trotzdem wird in der Literatur das Königspaar meist ab der Übernahme der Regierung in Kastilien im Jahr 1474 als Katholische Könige bezeichnet. In der deutschsprachigen Geschichtsschreibung ist das ein fester Begriff. Im Duden wird die Bezeichnung Allerkatholischste Majestäten als Titel der spanischen Könige genannt. In Spanien ist die Abkürzung RRCC (Reyes Catolicos) eine allgemein bekannte, übliche Bezeichnung für die Katholischen Könige.[2] Das Diccionario de la lengua española de la Real Academia Española zeigt den Begriff „Reyes Catolicos“ nicht an. Um das Generische Maskulinum zu vermeiden, werden Königin Isabella und König Ferdinand in neueren deutschsprachigen Veröffentlichungen auch als die Katholischen Majestäten oder das Katholisches Königspaar bezeichnet oder getrennt Isabella die Katholische und Ferdinand der Katholische genannt.

Verleihung des Titels

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Am 12. Dezember 1496 wurde die Frage der Zuerkennung eines Ehrentitels an das Königspaar Isabella und Ferdinand im päpstlichen Konsistorium besprochen.[3] Der Ehrentitel wurde ihnen durch die Bulle[A 1] Si convenit, vom 19. Dezember 1496 von dem aus dem Königreich Valencia stammenden Papst Alexander VI. verliehen. In der Bulle kommen die Begriff Könige oder König und Königin als solche nicht vor. Isabella und Ferdinand werden als Majestäten bezeichnet, eine Anrede die nur für Kaiser und Könige verwendet wurde. Der Ehrentitel gilt als vererblich. Die Nachfolger der Königin Isabella und des Königs Ferdinand führten den Titel. Er gilt auch heute als einer der dem spanischen König zustehenden Ehrungen.[4]

Andere europäische Könige führten ähnliche von Päpsten verliehene erbliche Titel:

Grundlage der gemeinsame Regierung

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Grundlegend für die gemeinsame Regierung in Kastilien waren die neun Monate vor der Heirat ausgehandelte Erklärung Ferdinands, die Capitulaciones de Cevera von 1469 und vor allem der in Segovia 1475 abgeschlossene Vertrag von Segovia, der von dem Erzbischof von Toledo Alfonso Carrillo und dem Kardinal Pedro González de Mendoza entworfen worden war. In ihm wurden die Rechte Isabellas als „legitime Erbin und Tronfolgerin des Königreiches Kastilien“ (legítima heredera y sucesora del Reino de Castilla) und Ferdinands als „rechtmäßigem Ehemann der Königin“ (legítimo marido de la reina) festgelegt. Ihre Politik war aber vor allem infolge des guten Einvernehmens der Ehegatten erfolgreich, das aufgetretene unterschiedliche Meinungen nach außen hin nicht bekannt werden ließ. Den Historikern ist es heute fast unmöglich, im einzelnen festzustellen ob ein Beschluss auf Isabella oder Ferdinand zurückging.[5]

Gemeinsames Erscheinungsbild

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Isabella und Ferdinand legten Wert darauf in der Öffentlichkeit gemeinsam als Königspaar wahrgenommen zu werden. Sie führten die gleichen Titel die jedem der beiden Herrscher in gleichem Maß zukamen. König und Königin hatten das gleiche Wappen. Das ist ein einmaliger Fall in der Geschichte. Es wurde nicht das Wappen der Königin Isabella oder des Königs Ferdinand sondern ein neues, kombiniertes verwendet.[6] Es fanden öffentliche Gerichtssitzungen statt auf denen sie gemeinsam Recht sprachen. Die Sitzungen der Cortes von Kastilien wurden von ihnen gemeinsam eröffnet. Alle wichtigen Dokumente wurden von beiden mit „Yo el rey“ (Ich der König) und „Yo la reina“ (Ich die Königin) unterzeichnet. Auf den kastilischen Münzen waren sie gemeinsam abgebildet

Zeitliche und örtliche Abgrenzung

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Als Epoche der gemeinsam von Isabella und Ferdinand betriebene Politik als König und Königin von Kastilien wird die Zeit zwischen der Einigung auf den Vertrag von Segovia am 15. Januar 1475 bis zumTod Isabellas am 26. November 1504 angesehen. Die Ziele der Politik des Katholischen Königs Ferdinand änderten sich durch den Tod seiner Ehefrau nicht grundsätzlich. Die Entscheidungen die er als Regent von Kastilien im Namen seiner Tochter Johanna traf und in ihrem Namen veröffentliche und unterschrieb waren aber keine Regierungsmaßnahmen der „Katholischen Könige“.

Nach der Übernahme der Herrschaft in den Ländern der Krone von Aragonien im Jahr 1479 setzte Ferdinad dort Isabella zwar formal als gleichberechtigt ein, die „Verfassungen“ dieser Länder sahen aber eine Frau als Herrscherin nicht vor. In den Ländern der Krone von Aragonien wurden alle Dokumente grundsätzlich von Ferdinand allein unterschrieben. Die Mitwirkung Isabellas beschränkte sich auf die Beratung Ferdinands und gelegentliche Stellvertretungen z. B. beim Vorsitz in den Verhandlungen der Cortes eines Herrschaftsgebietes. Einige Maßnahmen, wie z.B. das Alhambra-Edikt wurden für Kastilien und für Aragonien mit unterschiedlichen Begründungen und Zeitvorgaben durchgeführt. Die Anordnung vom 31. März 1492 für Kastilien war von Ferdinand und Isabella unterschrieben. Die Anordnung mit dem gleichen Datum für die Reiche der Krone von Aragonien nur von Ferdinand.[7]

In den von Isabella und Ferdinand gemeinsam ausgestellten Urkunden werden üblicherweise am Anfang die gemeinsamen Herrschertitel[A 2]aufgezählt, auch wenn sich der Inhalt ausschließlich auf die Reiche der Krone von Kastilien bezieht. Eine solche Unterscheidung ist auch bei den päpstlichen Urkunden festzustellen. z. B. in der Bulle Inter caetera vom 4. Mai 1493. Die Grußformel lautet: „Unserem teuersten Sohne in Christo, Ferdinand, dem König, und Unserer teuersten Tochter in Christo, Isabella, der Königin von Kastilien, León, Aragonien, Sizilien und Granada, Gruß und apostolischen Segen!“ In der Aussage über den rechtlich erheblichen Kern der Urkunde heißt es: schenken, gewähren und zuteilen wir Euch und Euren Erben und Nachfolgern, den Königen von Kastilien und León, auf immer … [8]

Aufgrund der Größe und der politischen und wirtschaftlichen Bedeutung war die Politik Isabellas und Ferdinands stark auf Kastilien ausgerichtet. Das Herrschaftsgebiet der Krone von Kastilien dehnte sich über 385.000 km2 aus. Dort lebten im Jahr 1492 zwischen 4.000.000 und 4.300.000 Einwohner. Die Bevölkerung der Krone von Aragonien auf dem Gebiet der Iberischen Halbinsel erreichte 865.000 Einwohner auf 110.000 km2. [9] Isabella und Ferdinand hielten sich meist nur kurz in Aragonien, Katalonien oder Valencia auf, häufig zur Teilnahme an Versammlungen der Cortes. In den Ländern der Krone von Aragonien wurden traditionell Vizekönige eingesetzt.[10]

  1. In der Literatur wird der Begriff „Päpstliche Bulle“ auch für Papsturkunden gebraucht, die in der modernen Diplomatik nicht zu den Bullen im engeren Sinn gerechnet werden.
  2. Diese Aufzählung enthielt neben den tatsächlich beherrschten Gebieten auch Gebiete auf deren Herrschaft ein Anspruch geltend gemacht wurde, ohne dass eine Aussicht auf die Durchsetzung bestand. Der komplette Titel den Königin Isabella in ihrem Testament vom 12. Oktober 1504 angibt ist: Doña Isabel, por la gracia de Dios reina de Castilla, de León, de Aragón, de Sicilia, de Granada, de Toledo, de Valencia, de Galicia, de Mallorcas, de Sevilla, de Cerdeña, de Córdoba, de Córcega, de Murcia, de Jaén, de los Algarves, de Algeciras y de Gibraltar y de las islas Canarias; condesa de Barcelona y señora de Vizcaya y de Molina; duquesa de Atenas y de Neopatria; condesa del Rosellón y de la Cerdaña, marquesa de Oristán y de Gocéano.

Einzelnachweise

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  1. Rainer Wohlfeil: Die Katholischen Könige und die Franco-Diktatur. In: Peter K. Klein, Regina Prange (Hrsg.): Zur Bedeutung von Traditionen in Kunst und Kunstwissenschaft. Bonn 1998, S. 61–72 ([1] [abgerufen am 1. Januar 2019]).
  2. Faustino Menéndez Pidal de Navascués: Las armas de los Reyes Católicos. In: Hidalgos: la revista de la Real Asociación de Hidalgos de España. Nr. 525, 2011, S. 25 (spanisch, [2] [PDF; abgerufen am 1. Januar 2019]).
  3. Álvaro Fernández de Córdova Miralles: Imagen de los Reyes Católicos en la Roma pontificia. In: En la España medieval. Nr. 28, 2005, S. 317 (spanisch, [3] [abgerufen am 20. April 2016]).
  4. La casa de su Majestad el Rey etc. (Hrsg.): Abdicación de su Majestad el Rey Juan Calos I y juramento y proclamción de su Majestad el Rey Felipe VI. Madrid 2014, S. 85 ([4] [PDF; abgerufen am 7. Juli 2015] spanisch).
  5. Rainer Wohlfeil: Die Katholischen Könige und die Franco-Diktatur. In: Peter K. Klein, Regina Prange (Hrsg.): Zur Bedeutung von Traditionen in Kunst und Kunstwissenschaft. Bonn 1998, S. 61–72 ([5] [abgerufen am 1. Januar 2019]).
  6. Faustino Menéndez Pidal: Tanto Monta, El escudo de los Reyes Católicos (= Luis Suárez Fernández [Hrsg.]: Serie Estudios. Band 16). Real Academia de la Historia, Madrid 2004, ISBN 84-95983-65-6, S. 100 (spanisch, 294 S.).
  7. Asunción Blasco Martínez: La expulsión de los judíos de España en 1492. In: Kalakorikos: Revista para el estudio, defensa, protección y divulgación del patrimonio histórico, artístico y cultural de Calahorra y su entorno. Nr. 10, 2005, S. 13 ff. (spanisch, dialnet.unirioja.es [abgerufen am 18. April 2015]).
  8. Richard Konetzke: Lateinamerika seit 1492. Klett, Stuttgart 1970, S. 4 f.
  9. Miguel Ángel Ladero Quesada: La España de los Reyes Católicos. 4. Auflage. Alianza Editorial, S. A., Madrid 2018, ISBN 978-84-206-9342-2, S. 21 ff. (spanisch, 600 S.).
  10. Joseph Perez: Ferdinand und Isabella. 1. Auflage. Callwey, München 1989, ISBN 3-7667-0923-2, S. 142 (französisch: Isabelle et Ferdinand, rois catholiques d'Espagne. 1988. Übersetzt von Antoinette Gittinger).


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