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Capitulaciones de Cervera

Die Capitulaciones de Cervera waren eine einseitige Willenserklärung, die der damaligen König von Sizilien und Thronfolger der Krone von Aragonien, der späteren König Ferdinand V. von Kastilien und Ferdinand II. von Aragonien gegenüber der Thronerbin von Kastilien, der späteren Königin Isabella I. von Kastilien am 7. Januar 1469 in Cervera schriftlich abgab. Sein Vater Johann II. stimmte dieser Erklärung am 12. Januar 1469 in Saragossa zu. Das Original der Urkunde wird im Archivo General de Simancas aufbewahrt.

Vorgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 1454 starb König Johann II. von Kastilien. Sein Nachfolger wurde Heinrich IV. der Sohn aus der ersten Ehe mit Maria von Aragonien. Isabella die spätere Isabella I. von Kastilien und Alfons von Kastilien waren Kinder aus der zweiten Ehe Johanns mit Isabella von Portugal. Alfons galt lange Zeit als Thronfolger seines 28 Jahre älteren Bruders Heinrich. Nach dem Tod ihres Bruders Alfons im Juli 1468, einigten sich Isabella und Heinrich IV. darauf, dass Isabella und nicht Heinrichs Tochter Johanna Thronfolgerin und damit Fürstin von Asturien werden solle. Heinrich berief die Cortes nicht zu einer Vereidigung der neuen Thronfolgerin ein, billigte aber die Titelführung seiner Schwester als Fürstin von Asturien. Nach kastilischem Recht benötigte eine Braut bis zu ihrem 25. Lebensjahr die Zustimmung des Vaters oder, wenn dieser verstorben war, des ältesten Bruders um eine Ehe eingehen zu können.[1] Heinrich begann Verhandlungen mit dem französischen König Ludwig XI. über eine Ehe seiner Schwester mit dem Bruder des Königs, Charles de Valois, duc de Berry.

Am 17. Juli 1468 bevollmächtigte Ferdinand, der damaligen König von Sizilien den Condestable de Navarra Pedro de Peralta y Ezpeleta seine Hochzeit mit Isabella, der Thronfolgerin der Krone von Kastilien zu vereinbaren. Pedro de Peralta setzte sich mit den Anhängern des Königs Johann II. von Aragonien in Kastilien, u. A. mit Alfonso Carrillo dem Erzbischof von Toledo in Kastilien in Verbindung. In den Verhandlungen setzten die Berater Isabellas den Text der Capitulaciones durch, die von Ferdinand am 7. Januar 1469 in Cervera unterschrieben, und von Johann, seinem Vater, am 12. Januar 1469 gebilligt wurden. König Heinrich IV. war weder über die Verhandlungen zwischen seiner Schwester und den Vertretern Aragoniens noch über das Ergebnis, die Capitulaciones de Cervera, informiert.

Inhalt der Capitulaciones[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Capitulaciones de Cervera sind kein zweiseitiger Vertrag sondern eine einseitige Willenserklärung Ferdinands. Während einige Abschnitte sich auf die Zeit direkt nach der Eheschließung beziehen, verpflichtete sich Ferdinand in einem mehr als 20 Punkte umfassenden Teil der Capitulaciones als Ehemann der Königin bei der zukünftigen gemeinsamen Regierung der Ländern der Krone von Kastilien besondere Regeln zu beachten. Nur in dem Punkt, „Krieg zu führen gegen die Mauren, die Feinde des heiligen katholischen Glaubens“[A 1] verpflichtet Ferdinand sich zu einem konkreten Handeln. Die Reihenfolge der einzelnen Punkte erscheint teilweise etwas ungeordnet, sodass zusammengehörenden Themen oft an unterschiedlichen Stellen behandelt werden. Sie lassen sich vier verschiedenen Bereichen zuordnen.[2]

Versorgung der Braut[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bräutigam verpflichtete sich seine zukünftige Frau mit den ausreichenden Mitteln für ihren Unterhalt auszustatten. Es handelte sich um ein damals bei Eheverträgen übliches Versprechen. Da die Königin von Aragonien, Juana Enríquez im Februar 1468 gestorben war, konnte die übliche Ausstattung der Königinnen von Aragonien neu vergeben werden. Die Orte Borja und Magallon in Aragonien, Elche und Crevillente in Valencia und das Gebiet der Cámara de la Reina in Syrakus im Königreich Sizilien sollten die Versorgung der Königin sicherstellen. Die entsprechenden Einnahmen standen der Königin direkt nach der Hochzeit zu. Darüber hinaus verpflichtete sich Ferdinand zur Zahlung von 100.000 Goldmünzen vier Monate nach der Eheschließung.[3]

Ferdinand als Prinzgemahl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Reihe der von Ferdinand abgegebenen Versprechen deuten auf eine Stellung als Prinzgemahl ohne eigene Machtbefugnisse hin.

  • Er verpflichtete sich in Kastilien zu leben und das Land nicht ohne Zustimmung Isabellas zu verlassen
  • Falls er außerhalb sein sollte wenn Kastilien der Krieg erklärt wird, versprach er unverzüglich nach Kastilien mit 4.000 Lanzen zurückzukehren, die er auf seine Kosten während des Verlaufes des Konfliktes unterhalten wollte.
  • Er versprach König Heinrich IV. zu respektieren und den Frieden den Isabella mit ihm geschlossen hatte. Das war eine eindeutige Anspielung auf den Pakt von Guisando der ein grundlegendes Element bei der Verfolgung der Ziele Isabellas und ihrer Anhänger war.
  • Ebenso versprach er seine Schwiegermutter, Isabella von Portugal zu ehren und ihr ihre Güter zurückzugewinnen die ihr genommen wurden.

Einschränkungen der Macht Ferdinands[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Reihe der von Ferdinand abgegebenen Versprechen bedeuten eine Machteinschränkung Ferdinands bei der Teilhabe an der Regierung

  • Ferdinand verpflichtete sich, die Gebräuche, Gesetze, Sonderrechte und Vorrechte des Königreiches zu beachten
  • Ferdinand verpflichtete sich, den Rang, die Position und die Ehren der Anhänger Isabellas zu bewahren
  • Ferdinand verpflichtete sich, kein Eigentum der königlichen Krone ohne die Zustimmung und den Willen Isabellas zu veräußern
  • Ferdinand verpflichtete sich, kein Amt an Personen die nicht im Königreich geboren waren zu vergeben
  • Ferdinand verpflichtete sich, keinerlei Ansprüche seines Vaters oder seiner Verwandtschaft auf Städte, Festungen usw. wiederzubeleben. Ferdinand war der Sohn bzw. Neffe der Infantes de Aragón die, nachdem ihre mit Teilen des kastilischen Hochadels durchgeführte Rebellion gegen König Johann II. von Kastilien zusammengebrochen war, ihre Besitzungen in Kastilien verloren hatten. Bei den Kastiliern bestand daher der Wunsch ein Aufleben der Ansprüche klar auszuschließen.

Ferdinand als gleichberechtigter Herrscher[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Reihe der von Ferdinand abgegebenen Versprechen lassen ihn als gleichberechtigten Herrscher über die Reiche der Krone von Kastilien erscheinen. Es handelt sich um eine Reihe von Verpflichtungen die die Befugnis Ferdinands zeigen Macht in Kastilien auszuüben oder anders ausgedrückt dass der aragonische Prinz der sich als Ehemann der Erbin verstand in den Reichen seiner Frau regieren konnte. Aus diesen Verpflichtungen ergibt sich, dass sein Handeln als Herrscher anerkannt wird.

  • Er kann im ganzen Königreich auch unabhängig von Isabella Recht sprechen.
  • Er kann, nach Absprache und Zustimmung Isabellas Krieg erklären und Frieden schließen.
  • Beide Ehepartner tragen alle ihre Titel in allen ihren Reichen und Besitzungen gleich.
  • Alle königlichen Urkunden müssen von beiden Ehepartnern unterschrieben werden.

Angelegenheiten die Isabella vorbehalten waren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wenige Angelegenheiten werden ausschließlich der Königin vorbehalten.

  • Ferdinand verpflichtete sich seine Söhne und Töchter, besonders den Thronerben oder die Thronerbin, nicht von der Mutter zu trennen.
  • Im Bezug auf die Besetzung der hohen kirchlichen Ämter billigte Ferdinand, dass die Gesuche an den Heiligen Stuhl entsprechend dem Willen Isabellas formuliert werden.
  • Ferdinand stimmte zu, dass nur Isabella für sich die Lojalitätseide und Huldigungen der Städte und Ortschaften und Festungen in den Reichen der Krone von Kastilien entgegennehmen sollte.

Ferdinands zukünftige Stellung in Kastilien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit wurden häufig Eheverträge abgeschlossen. Die Stellung der Braut im Land des Bräutigams bedurfte dabei üblicherweise keiner Definition. Vom Zeitpunkt der Eheschließung an waren die Frau Königsgemahlin die ihr Vaterhaus und ihr eigenes Königreich verließ um sich in dem ihres Ehemannes niederzulassen. Für sie ergab sich daraus häufig ein tiefgreifender Wechsel. Sie musste sich an die Sitten und die Kultur des Landes und des Hofes anpassen, in denen ihr neues Leben stattfand. Für Ferdinand ergab sich eine ähnliche Situation. Er sollte im Land seiner Ehegattin leben und dieses nur mit ihrer ausdrücklichen Erlaubnis verlassen dürfen. Die Situation Ferdinands unterschied sich allerdings von der einer Königsgemahlin dadurch, dass er von Jugend auf dazu erzogen worden war königliche Herrschaft auszuüben. Er war im Alter von 16 Jahren im Juni 1468 von seinem Vater zum König von Sizilien und zum Generalgouverneur der Länder der Krone von Aragonien erklärt worden und nahm auch in der Praxis Regierungs- und militärische Führungsaufgaben war. Zu Beginn der Capitulaciones zählt er alle seine Herrschertitel auf. [A 2]

Die Verpflichtungen die sich auf die Rechtsprechung und auf die Besetzung von Ämtern beziehen gingen von einer stärker Beteiligung Ferdinand an der Regierung und Verwaltung Kastiliens aus, als das bei einer Königsgemahlin üblich war. Besonders die Regelung, dass alle Titel gemeinsam geführt werden sollten und die königlichen Urkunden von der Königin und dem König unterschrieben werden mussten, setzt ein Einverständnis beider Partnern in allen wichtigen Entscheidungen voraus und schränkten nicht nur Ferdinand sondern auch Isabella in der Handlungsfähigkeit ein. Die Zugeständnisse, die Ferdinand machte, setzten ihn nicht hinter die Königin sondern an ihre Seite. Er stand grundsätzlich auf der gleichen Ebene wie sie, wenn Isabella auch einige Vorrechte für sich behielt wie die Entgegennahme der Huldigungen.

Bedeutung der Capitulaciones de Cervera[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Capitulaciones de Cervera waren eine persönliche Angelegenheit zwischen den Brautleuten. Sie waren das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Vertretern der Braut und Vertretern des Bräutigams, wie dies bei Angehörigen von Adelshäusern, insbesondere zur finanziellen Absicherung der Braut, üblich war. Der Inhalt wurde nicht veröffentlicht und hatte keinerlei Außenwirkung. Die Capitulaciones de Cervera bildeten 1475 für den Erzbischof von Toledo Alfonso Carrillo und den Kardinal Pedro González de Mendoza eine Grundlage für den Vertrag von Segovia.

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. «fazer la guerra a los moros enemigos de la santa fee catholica»
  2. Nos Don Fernando por la gracia de Dios Rey de Sicilia, con el Serenismo Rey Padre nuestro, muy honrado en el dicho Reyno de Sicilia conregientes é conregnantes é todos sus Reynos é tierras Primogenito Gobernador general, Príncipe de Girona, Duc de Monblanc, Conde de Ribargorza, Señor de la ciudad de Balaguer. Diego Clemencín: Capitulaciones del matrimónio entre la princesa Doña Isabel y Don Fernando, Rei de Sicília. In: Junta de Castilla y León. Consejería de Cultura y Turismo (Hrsg.): Elogio de la Reina Católica Doña Isabel. Band 2. Imp. de Sancha, Madrid 1820, S. 577 (spanisch, [1] [abgerufen am 1. Juli 2019]).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ángel Sesma Muñoz: El matrimonio de Fernando e Isabel y la unión de las coronas de Castilla y Aragón. In: Institución Príncipe de Viana (Hrsg.): En los umbrales de España: la incorporación del Reino de Navarra a la monarquía hispana Actas de la XXXVIII Semana de Estudios Medievales de Estella. Gobierno de Navarra, Pamplona 2012, ISBN 978-84-235-3310-7, S. 37 (spanisch, [2] [PDF; abgerufen am 1. Juli 2019]).
  2. María Isabel Val Valdeviso: Fernando el Católico y Castilla. In: Eliseo Serrano Martín, Jesús Gascón Pérez (Hrsg.): Poder, sociedad, religión y tolerancia en el mundo hispánico, de Fernando el Católico al siglo XVIII. Band 1. Institución Fernando el Católico, Zaragoza 2018, ISBN 978-84-9911-508-5, S. 53 f. (spanisch, [3] [abgerufen am 1. Juni 2019]).
  3. Jaime Vicens Vives: Historia crítica de la vida y reinado de Fernando II de Aragón. Hrsg.: IFC-Cortes de Aragón (= Colección Historiadores de Aragón. Nr. 3). Institución «Fernando el Católico», Zaragoza 2006, ISBN 84-7820-882-8, S. 249 (spanisch, [4] [PDF; abgerufen am 8. Februar 2016]).

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Diego Clemencín: Capitulaciones del matrimónio entre la princesa Doña Isabel y Don Fernando, Rei de Sicília. In: Junta de Castilla y León. Consejería de Cultura y Turismo (Hrsg.): Elogio de la Reina Católica Doña Isabel. Band 2. Imp. de Sancha, Madrid 1820, S. 577–581 (spanisch, [5] [abgerufen am 1. Juli 2019]). |Abruf=2019-07-01}}
  • María Isabel del Val Valdivieso: Fernando el Católico y Castilla. In: Eliseo Serrano Martín, Jesús Gascón Pérez (Hrsg.): Poder, sociedad, religión y tolerancia en el mundo hispánico, de Fernando el Católico al siglo XVIII. Band 1. Institución Fernando el Católico, Zaragoza 2018, ISBN 978-84-9911-508-5, S. 51–70 (spanisch, 2022 S., [6] [abgerufen am 1. Juni 2019]).
  • Jaime Vicens Vives: Historia crítica de la vida y reinado de Fernando II de Aragón. Hrsg.: IFC-Cortes de Aragón (= Colección Historiadores de Aragón. Nr. 3). Institución «Fernando el Católico», Zaragoza 2006, ISBN 84-7820-882-8 (spanisch, [7] [PDF; abgerufen am 8. Februar 2016]).

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